Einige Hinweise vorweg
•Immer im Abrechnungsmonat Januar wird auch immer eine zusätzliche UV-Jahresmeldung mit Grund 92 für das Vorjahr erzeugt und an die Rentenversicherung gesendet. Voraussetzung ist die Teilnahme am Meldecenter, ansonsten werden keine UV-Jahresmeldungen erzeugt (> Meldecenter aktivieren).
•Sie muss für alle Arbeitnehmer (Ausnahme Personengruppe 110) abgegeben werden, die im Vorjahr im Betrieb beschäftigt waren. Unabhängig vom tatsächlichen Beschäftigungszeitraum wird diese Meldung stets den Meldezeitraum "01.01. bis 31.12. des Vorjahres" enthalten.
•Korrekturen für das Vorjahr, welche auch Änderungen in den Bruttolohnsummen verursachen, werden beim Monatsabschluss automatisch berücksichtigt. Die UV-Jahresmeldung des Vorjahres wird storniert und eine neue korrigierte UV-Jahresmeldung erzeugt.
•Die UV-Jahresmeldung ersetzt bis einschließlich 2018 (Meldejahr 2017) nicht den > Lohnnachweis zur Berufsgenossenschaft.
So handhabt Quick-Lohn die UV-Jahresmeldung mit Grund 92
Quick-Lohn erstellt diese Meldung im Januar des Folgejahres. Die Meldung enthält das UV- pflichtige Entgelt für das gesamte Vorjahr. Die Meldung erstellt Quick-Lohn automatisch, sofern Sie ein Jahr durchgängig nur mit Quick-Lohn abgerechnet haben. In dem Fall brauchen Sie nichts weiter zu tun. Das gilt auch für Firmen, die im Laufe eines Jahres neu gegründet wurden.
Wenn das Vorjahr jedoch teilweise mit einem anderen Programm abgerechnet wurde, tragen Sie die Werte aus dem Vorprogramm nach.
Bei Systemstart in den Monaten Februar - Dezember
Wenn Sie die Abrechnung mit Quick-Lohn in den Monaten Februar - Dezember begonnen haben, fehlen für die Meldung nur die UV-Werte für den Zeitraum vor dem Systemwechsel zu Quick-Lohn. Die aufgelaufenen Werte der Vormonate werden im Januar des Folgejahres abgefragt.
1. Schritt:Wählen Sie Lohnabrechnung → Erfassung Vorträge für UV. Es wird Ihnen eine Liste mit allen Mitarbeitern angezeigt, die Sie ab Systemwechsel mit Quick-Lohn abgerechnet haben. 2. Schritt:Wählen Sie einen Mitarbeiter mit Doppelklick aus dieser Liste aus. Ergänzen Sie noch in den Feldern Entgelt die Werte. Wiederholen Sie den Vorgang für alle Mitarbeiter aus dieser Liste. 3. Schritt:Erfassen Sie auch alle Mitarbeiter, die noch vor dem Wechsel zu Quick-Lohn ausgetreten sind. Wählen Sie hierfür den Button UV-Daten für ehem. MA erfassen. Quick-Lohn wird die nachgetragen Werte und die von Quick-Lohn ermittelten Werte aus der Abrechnung zusammen in einer Summe übermitteln.
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Hinweise zu den notwendigen Stammdaten
Das betrifft besonders Betriebe mit Systemstart im Januar, da die UV-Jahresmeldung noch im selben Monat erzeugt wird.
Diese Angaben tragen Sie im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Firmendaten ein: •BG-Betriebsnummer •BG-Mitgliedsnummer •BG-PIN
Im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten tragen Sie ein: •GTS (Gefahrtarifstelle) oFür jeden Mitarbeiter entnehmen Sie die zutreffende Gefahrtarifstelle dem Beitragsbescheid bzw. ab 2017 den elektronisch zurückgelieferten Berufsgenossenschafts-Stammdaten. Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrer BG nach. Mittels der F3-Taste können Sie eine Liste der für Ihre BG zulässigen Angaben anzeigen oder drucken lassen. Benutzen Sie aber unbedingt die Einstufung der BG und wählen Sie nicht einfach etwas aus der Liste aus. oBei versicherungsfreien Geschäftsführern (Personengruppe 000, Beitragsgruppe 0000) tragen Sie als GTS den Wert "0" (Ziffer Null) ein. •Hat Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft eine oder mehrere Gefahrtarifstellen einer anderen BG mitgeteilt, so hinterlegen Sie die Betriebsnummer dieser anderen BG in Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten 2 im Feld Abweich. BG-Betr-Nr. |