AAG-Gesetz (Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung) - Umlage U1 und U2

rechtlicherhintergrund Einige Hinweise vorweg

Die Teilnahme am Umlageverfahren 1 ("U1") für Krankheit ist für alle Arbeitgeber verpflichtend, die nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigen (>Umlagepflichtrechner der AOK). Der Arbeitgeber führt monatlich einen von der Krankenkasse festgesetzten Prozentsatz des RV-pflichtigen Entgelts (ohne Einmalzahlungen) an die Krankenkasse ab. Diese erstattet ihm im Gegenzug dem Arbeitgeber teilweise die Aufwendungen bei Krankheit des Mitarbeiters.

Am Umlageverfahren U2 für Mutterschaft nehmen alle Arbeitgeber teil - unabhängig davon, ob überhaupt weibliche Mitarbeiter beschäftigt werden. Der Arbeitgeber führt monatlich einen von der Krankenkasse festgesetzten Prozentsatz des RV-pflichtigen Entgelts (ohne Einmalzahlungen) an die Krankenkasse ab. Im Gegenzug erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber die Aufwendungen für Mutterschaftsgeld und Beschäftigungsverbot zu 100%.

So handhabt Quick-Lohn dies grundsätzlich

Die abzuführenden Beitragssätze werden in den Satzungen der Krankenkassen festgelegt, ebenso die Erstattungssätze. Je nach Satzung werden auch Teile der Arbeitgeberbeiträge erstattet. Da die Krankenkassen für die Umlage U1 verschiedene Erstattungssätze anbieten, hinterlegen Sie den vereinbarten Erstattungssatz in Stammdaten / Krankenkassendaten.

Eine Änderung des U1 Umlagesatzes ist auf Antrag jeweils im Januar bis zur Fälligkeit der Beiträge (drittletzter Bankarbeitstag) schriftlich bei der Krankenkasse zu beantragen. Eine Änderung ausschließlich im Programm ist nicht ausreichend.

Quick-Lohn enthält die offizielle Beitragssatzdatei aller Krankenkassen. Sie wird regelmäßig gepflegt und kann in der jeweils aktuellen Version heruntergeladen und in das Programm eingepflegt werden. > Details zum Laden der Beitragssatzdatei

Für die Erstattung ist immer ein Antrag erforderlich. Dieser wird von Quick-Lohn bei Teilnahme am Meldecenter-Verfahren elektronisch versendet.

Umlage U1 - Krankheit

Mitarbeiter haben grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Wie Sie dies in Quick-Lohn handhaben, finden Sie unter > Krankheitslohnfortzahlung.

Umlage U2 - Beschäftigungsverbot

Beschäftigungsverbot wird während der Schwangerschaft als Ersatz für das entfallene Entgelt in gleicher Höhe wie sonst z.B. Grundlohn oder Gehalt gezahlt, wenn die Betroffene vor Beginn der regulären Mutterschutzfrist aufgrund der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot ist.

Wie Sie dies in Quick-Lohn handhaben, finden Sie unter > Beschäftigungsverbot.

Umlage U2 - Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld wird während der gesetzlichen Mutterschutzfrist (vor und nach der Geburt des Kindes) gezahlt.

Wie Sie dies in Quick-Lohn handhaben, finden Sie unter > Mutterschaftsgeld.

Sonderfall : Rückwirkende Änderung der Umlagepflicht U1

Es kommt vor, das ein Unternehmen Rückwirkend U1 pflichtig wird oder von der U1 Pflicht befreit ist. Für den Fall ist es erforderlich dies im Programm zu korrigieren.

hmtoggle_plus1Details - Von Umlagefrei zu Umlagepflichtig
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Umlage U1 - Optimierung

Diese Funktion steht Ihnen in den Versionen ab Oktober 2021 zur Verfügung.

In den Abrechnungsmonaten November und Dezember prüft Quick-Lohn für Firmen mit weniger als 30 Mitarbeitern, ob Sie womöglich zu viel U1-Umlagebeiträge bezahlen.

Quick-Lohn führt dafür eine Vergleichsberechnung durch und zeigt Ihnen in Form eines Berichtes an, ob Sie als Arbeitgeber Geld hätten sparen können, wenn Sie bei bestimmten Krankenkassen den Umlagesatz und damit auch den Erstattungssatz bei Krankheit anders gewählt hätten.

Wenn Sie den Umlagesatz für die Zukunft ändern möchten, ist das nur im Januar eines Jahres möglich. Teilen Sie dies bitte Ihrer Krankenkasse bis spätestens zur Fälligkeit des Januar-Beitrags mit und tragen Sie den neuen Wert im Januar in Quick-Lohn in den Krankenkassenstamm ein. > U1-Wahlerklärung

Aber Achtung: Wir weisen darauf hin, dass dies eine rückwärts gerichtete Betrachtungsweise ist und Sie selber entscheiden müssen, ob diese Prognose auch auf das Folgejahr zutreffen könnte.

Seit 2021 ist es für unsere treuen Bestandskunden ein kostenloses Feature, aber wir behalten uns für die Zukunft vor, diese Zusatzleistung mit einem Aufpreis zu versehen.