Abfindung von Betriebsrenten

Auflösung eines Altersvorsorgevertrags

Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann eine über den Arbeitgeber abgeschlossene Altersvorsorge (Pensionskasse, steuerfreie Direktversicherung) gekündigt werden, wenn der Arbeitnehmer das eingezahlte Geld benötigt. In einem solchen Fall wird der auszuzahlende Betrag von der Versicherung auf das Konto des Arbeitgebers überwiesen. Dieser muss den Betrag dann über die Lohnabrechnung auszahlen. Da die vormals abgeführten Beiträge in der Regel aus nicht versteuertem und nicht verbeitragtem Entgelt stammen, mussten bis zum 30.6.2016 Steuern und auch SV-Beiträge nachentrichtet werden.

Das Bundessozialgericht hatte in den Jahren 2004 und 2012 in Einzelfällen geurteilt, dass solche Abfindungen nicht als Arbeitsentgelt sondern als Versorgungsbezug zu werten sind. Die Konsequenz daraus ist, dass keine SV-Beiträge abgezogen werden dürfen. Das galt aber nur für denjenigen, der geklagt hatte. Die Sozialversicherungsträger haben sich jetzt verständigt, die gerichtlichen Entscheidungen nicht mehr als Einzelfälle anzusehen, sondern der Bewertung zu folgen, dass die Eigenschaft des Versorgungsbezugs generell nicht durch eine vorzeitige Auszahlung verloren geht.
Bei allen Auszahlungen ab dem 1.7.2016 sind keine SV-Beiträge mehr vom Arbeitgeber einzubehalten.
Bei Auszahlungen vor dem 1.7.2016 mit Abzug der SV-Beiträge ist eine Erstattung möglich, die über die Krankenkasse beantragt werden muss.

Die Versicherung meldet den Auszahlungsbetrag an die Krankenkasse des Mitarbeiters. Diese prüft, ob Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu berechnen sind. Wenn ja, wendet sie sich direkt an den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist davon nicht betroffen.

So handhaben Sie die Abfindung bzw. Auflösung einer Betriebsrente in Quick-Lohn

1. Schritt:Gehen Sie vom Hauptmenü aus über Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Lohnarten.

2. Schritt:Aktivieren Sie die Lohnart Altersvorsorge Kündigung. Hinweise zur Aktivierung einer Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen.
Hinweis zum Versorgungsbrutto: hmtoggle_plus1        Details

3. Schritt:Wechseln Sie in die Mitarbeiterdaten und ändern Sie im Feld Altersvorsorge von "1" auf "0". Die entsprechenden Altersvorsorge-Lohnarten werden somit aus der laufenden Lohnabrechnung gelöscht. Sollten bisher zu viele Monate abgerechnet worden sein, berichtigen Sie die entsprechenden Monate über Korrekturabrechnungen.

4. Schritt:Entfernen Sie in den Mitarbeiterdaten im Teil Bankverbindung, die Bankverbindung für die Altersvorsorge.

5. Schritt:In der Lohnerfassung rufen Sie über F5 - weitere Lohnarten die Lohnart Altersvorsorge Kündigung und geben Sie den Abfindungsbetrag in der Spalte € st.-pfl. ein.

Sollten Sie als Arbeitgeber die Auszahlung übernehmen müssen und Fragen zu der technischen Abrechnung in Quick-Lohn haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Hotline. Wir benötigen in dem Fall die entsprechenden Unterlagen und etwas Zeit um Ihnen die entsprechenden Angaben zusammen zu stellen.