Einige Hinweise vorweg

Die Beitragsnachweise müssen der Krankenkasse spätestens um null Uhr des fünftletzten Arbeitstages eines Monats vorliegen. Sie müssen diese also spätestens im Laufe des Vortages übermitteln, damit die Krankenkasse am fünftletzten Arbeitstag darüber verfügen kann.

Die Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Samstage und Sonntage sowie gesetzliche Feiertage sind keine Bankarbeitstage. Auch den 24. und den 31. Dezember lassen Sie unberücksichtigt. Bitte beachten Sie: Der drittletzte Bankarbeitstag kann aufgrund nicht bundeseinheitlicher Feiertage unterschiedlich sein und richtet sich nach dem Sitz der Krankenkasse.

Wenn auf die Beitragsschätzung verzichtet wird, muss die Abrechnung so vorgezogen werden, dass der Monatsabschluss fristgerecht gesendet werden kann. Änderungen werden über eine Korrekturabrechnung erfasst und im Folgemonat gesendet.

achtung Beachten Sie: Firmen der Baubranchen sollten diese Variante nicht wählen!

Im Bereich LohnabrechnungKonfiguration ändern muss im Feld Schätzung SV-Beiträge der Wert "0" hinterlegt sein

 

Typischer Arbeitsablauf

1. Schritt:Wählen Sie auf im Hauptmenü den Punkt Lohnabrechnung. Falls noch nicht geschehen, wechseln Sie mit Klick auf Beginn des Folgemonats in den neuen Abrechnungsmonat.

2. Schritt:Stammdatenverwaltung
Falls erforderlich, ändern Sie die Stammdaten oder legen Sie diese neu an.

3. Schritt:Lohnerfassung
Erfassen Sie die Stunden- und Lohnwerte der Mitarbeiter und kontrollieren Sie diese auf Vollständigkeit. > Details zum Ablauf der Lohnerfassung

4. Schritt:Verdienstbelege drucken
Drucken Sie die Belege und kontrollieren Sie diese auf Richtigkeit. Werden jetzt noch Fehler festgestellt, können Stammdaten oder Erfassungswerte geändert werden. Die betroffenen Verdienstbelege werden erneut gedruckt, die falschen vernichtet.

5. Schritt:Monatsabschluss, Listen und Meldungen
Alle Verdienstbelege sind gedruckt worden. Die Monatsendelisten werden gedruckt und vom Abrechner geprüft. Auch jetzt erst festgestellte Fehler können Sie noch beheben, indem Sie etwa Stammdaten und Erfassungswerte ändern. Die betroffenen Verdienstbelege drucken Sie erneut. Anschließend wiederholen Sie Schritt 5, die Werte des vorhergehenden Monatsabschlusses werden komplett überschrieben. Zu erstellende SV-Meldungen bzw. Lohnsteuerbescheinigungen werden gedruckt.

6. Schritt:Überweisen / Zahlungsliste (bei Bedarf)
Wenn Sie die Überweisungsfunktion von Quick-Lohn nutzen, werden hier die gewünschten Überweisungen (z. B. Auszahlung, VL, Altersvorsorge laut Abrechnung bzw. Beiträge und Steuern) aktiviert. > Details zum Überweisen

7. Schritt:Meldecenter / Meldungen prüfen und senden
Im Bereich Meldungen prüfen und senden schicken Sie die Meldungen (Beitragsnachweise, Lohnsteueranmeldung, Lohnsteuerbescheinigungen, SV-Meldungen, ELStAM) direkt ab.
Beachten Sie: Der alte Monat kann in beiden Fällen nicht mehr aufgerufen werden. Eventuell festgestellte Fehler werden im Folgemonat über eine Korrekturabrechnung behoben. > Details zum Meldecenter

8. Schritt:Datensicherung / Daten sichern
Nach jedem Monatsabschluss ist eine Datensicherung auf ein externes Speichermedium oder als Onlinesicherung im Quick-Lohn Meldecenter wichtiger Bestandteil Ihrer Arbeit. > Details zur Datensicherung