Einige Hinweise vorweg

Lohnabrechnungen nach einem Insolvenzereignis sind nicht so ohne Weiteres möglich, da zahlreiche Besonderheiten zu beachten sind. Quick-Lohn erstellt nur die Abrechnungen bis zum Insolvenzereignis und veranlasst die Abmeldungen mit Grund 30, 33 oder 71. Die Abrechnungen nach dem Insolvenzereignis führt in der Regel der Insolvenzverwalter mit eigener Software durch. Fragen dazu klären Sie bitte mit dem zuständigen Insolvenzverwalter.

Ist ein Arbeitgeber zahlungsunfähig und haben Arbeitnehmer deshalb ihre Löhne bzw. Gehälter nur noch teilweise oder gar nicht mehr erhalten, zahlt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die ausstehenden Entgeltansprüche an die betroffenen Arbeitnehmer in Form von Insolvenzgeld in Höhe des entgangenen Nettolohns. Anspruch auf Insolvenzgeld besteht bei Vorliegen eines Insolvenzereignisses für die davor liegenden letzten drei Monate (Insolvenzgeld-Zeitraum) des Arbeitsverhältnisses.

 

Ein Beispiel: Handhabung in Quick-Lohn

Im folgenden Beispiel beginnt der Insolvenzzeitraum am 1.8. Der Lohn für die Monate Mai, Juni und Juli wurde schon nicht mehr ausgezahlt. Alle Mitarbeiter werden zum 31.07. abgemeldet, falls sie nicht schon früher ausgetreten sind (Ausführlich bei >Austritt im Vormonat vergessen)

Folgendes ist zu beachten:

Eine Lohnsteuerbescheinigung nur für den Zeitraum bis zum 30.4. (der Lohn ist wirklich geflossen) muss erstellt werden. Das passiert am besten über ELSTER (also außerhalb des Programms). Insbesondere wenn Löhne nur teilweise gezahlt wurden, ist dies die einzige Möglichkeit für eine korrekte Lohnsteuerbescheinigung.

Für den Zeitraum 1.1. (bzw. Eintrittstag) bis zum Austrittstag 31.7. muss eine SV-Meldung erstellt werden. Darin sind auch die Entgelte enthalten, die nicht mehr ausgezahlt wurden.

Für die Abrechnung der Monate Mai, Juni, Juli sind Besonderheiten zu berücksichtigen (> siehe unten).

Für die Monate Mai, Juni, Juli muss in Quick-Lohn im Bereich Konfiguration ändern und dort im Feld Geheimschalter der Wert LSTA eingetragen werden, damit keine Lohnsteueranmeldung gesendet wird. Bei allen Mitarbeitern entfernen Sie in den Mitarbeiterdaten 1 und Steuer-ID und tragen in Mitarbeiterdaten 2 LAB ein. Das verhindert das Senden der Lohnsteuerbescheinigungen.

 

Wird die Firma nach der Anmeldung der Insolvenz weitergeführt, gibt es 2 Varianten:

Fall 1: Die Firma wird unter der gleichen Betriebsnummer weitergeführt.

hmtoggle_plus1Details

Fall 2: Die Firma wird unter einer anderen Betriebsnummer weitergeführt.

hmtoggle_plus1Details

 

Besonderheiten bei Lohnabrechnungen Insolvenzgeldzeitraum

Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen, u.a. gilt

Entgeltumwandlung für die Altersvorsorge ist nicht steuer- und beitragsfrei.

Das Bruttoarbeitsentgelt darf nur bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung begrenzt werden. Diese beträgt für das Jahr 2024 Ost: 7.450,00 € und West: 7.550,00 €.

Jahressonderzahlungen sind anteilig zu gewähren.

Ausführliche Informationen zum Thema Insolvenzgeld finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur unter
https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/ArbeitundBeruf/ArbeitsJobsuche/FinanzielleHilfen/Insolvenzgeld/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485921