Altersentlastungsbetrag

Quick-Lohn erkennt am Geburtsdatum des Mitarbeiters, ob der Altersentlastungsbetrag anzusetzen ist. Dieser Freibetrag wird dann automatisch monatlich bei der Lohnsteuerermittlung berücksichtigt. Das Steuerbrutto selbst wird nicht verändert.

Hintergrund:

Der Altersentlastungsbetrag wird gewährt ab dem Jahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Er beträgt bis zum Jahr 2005 40 Prozent der Arbeitseinkünfte plus der positiven Summe der übrigen Einkünfte außer Renten und Pensionen. Er ist bis 2005 auf maximal 1.900,00 € im Kalenderjahr begrenzt. Im Zuge der Umstellung der Besteuerung von Alterseinkünften auf das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung wird der Altersentlastungsbetrag bis 2040 schrittweise heruntergesetzt. Ab 2006 sinkt er jährlich um 1,6 Prozentpunkte, ab 2020 um 0,8 Prozentpunkte.

Es gilt:

Wer am oder vor dem 1.1.2005 64 Jahre alt wurde (Geburtsdatum am oder vor dem 1.1.1941), hat einen Altersentlastungsbetrag von 40 %.

Wer am oder vor dem 1.1.2015 64 Jahre alt wurde (Geburtsdatum am oder vor dem 1.1.1951), hat einen Altersentlastungsbetrag von 24 %.

2024 sind es noch 13,6 Prozent (Höchstbetrag 646,00 €).

Ab 2040 wird es den Altersentlastungsbetrag nicht mehr geben.