Altersvorsorge bei einem Geschäftsführer

Altersvorsorge bei Gesellschafter-Geschäftsführern (auch hinsichtlich der E-Bilanz)

Die Buchung der Aufwendungen für die Altersvorsorge (also der AG-Anteil) der Gesellschafter-Geschäftsführer muss auf andere Konten als die der "normalen" Mitarbeiter erfolgen. Deshalb sollten  für die Abrechnung auch andere Lohnarten verwendet werden als bei normalen Mitarbeitern.

Gehen Sie wie folgt vor:

1. Schritt:Folgen Sie vom Startmenü aus dem Pfad LohnabrechnungStammdatenverwaltungLohnarten und aktivieren Sie dort über den Button Neue Lohnart aktivieren die folgenden Lohnarten:
- Altersv.GF Verz.
- Altersv. GF AG-Anteil
- Altersv. GF AN-Teil

2. Schritt:Wechseln Sie anschließend in LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Teil 2 und tragen im Feld Besonderheiten den Wert "K4%" ein. Damit ist die automatische Überwachung der 4%-Grenze in Quick-Lohn deaktiviert.

3. Schritt:Im Rahmen der monatlichen Lohnerfassung fügen Sie über F5-weitere Lohnarten folgende Lohnarten ein:

Die Lohnart "Altersv.GF Verz.", wenn der Mitarbeiter einen Eigenanteil zugunsten der Altersvorsorge umwandeln will (z. B. 50,00 €). Zahlt nur der Arbeitgeber ohne Gehaltsumwandlung des Arbeitnehmers, wird hier nichts eingetragen.

Die Lohnart "Altersv. GF AG-Anteil" mit dem Wert, den der Arbeitgeber sozialversicherungsfrei beiträgt (z. B. 30,00 €)

Die Lohnart "Altersvorsorge" mit dem Gesamtbetrag gemäß Versicherungsschein inkl. eventueller Beiträge des Arbeitgebers, mit negativem Vorzeichen (z. B. -80,00 €)