Altersvorsorge bei einem Geschäftsführer

Altersvorsorge bei Gesellschafter-Geschäftsführern (auch hinsichtlich der E-Bilanz)

Die Buchung der Aufwendungen für die Altersvorsorge (also der AG-Anteil) der Gesellschafter-Geschäftsführer muss auf andere Konten als die der "normalen" Mitarbeiter erfolgen. Deshalb sollten für die Abrechnung auch andere Lohnarten verwendet werden als bei "normalen" Mitarbeitern.

Gehen Sie wie folgt vor:

1. Schritt:Folgen Sie vom Hauptmenü aus dem Pfad LohnabrechnungStammdatenverwaltungLohnarten und aktivieren Sie dort über den Button F5 - Zusätzliche Lohnart aktivieren die folgenden Lohnarten:

"Altersv. GF Verz."

"Altersv. GF AG-Teil"

"Altersv. GF AN-Teil"

2. Schritt:Wechseln Sie anschließend in LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Teil 2 und tragen im Feld Besonderheiten den Wert "K4%" ein. Damit ist die automatische Überwachung der 4%-Grenze der BBG in Quick-Lohn deaktiviert.

3. Schritt:Im Rahmen der monatlichen Lohnerfassung fügen Sie über F5 - Weitere LA folgende Lohnarten ein:

Die Lohnart "Altersv. GF Verz.", mit dem Wert, den Mitarbeiter als Eigenanteil zugunsten der Altersvorsorge umwandeln will, mit negativem Vorzeichen, z. B. "-50,00". Zahlt nur der Arbeitgeber ohne Gehaltsumwandlung des Arbeitnehmers, wird hier nichts eingetragen.

Die Lohnart "Altersv. GF AG-Teil" mit dem Wert, den der Arbeitgeber sozialversicherungsfrei beiträgt, z. B. "30,00".

Die Lohnart "Altersv. GF AN-Teil" mit dem Wert, den der Mitarbeiter beiträgt, z. B. "50,00". Der Betrag ist identisch zu "Altersv. GF Verz.".

Die Lohnart "Altersvorsorge" mit dem Gesamtbetrag gemäß Versicherungsschein inkl. eventueller Beiträge des Arbeitgebers, mit negativem Vorzeichen, z. B. "-80,00".