Änderungen zum April 2024
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> Neue Steuerformel: rückwirkend gültig ab dem 1. Januar 2024
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Neue Steuerformel: rückwirkend gültig ab dem 1. Januar 2024
Der Beschluss zur lohnsteuerlichen Berücksichtigung der neuen Pflegeversicherungsbeiträge ab 2024 erfolgte erst kurz vor dem Jahreswechsel. Allerdings konnte die Finanzverwaltung erst jetzt diese Änderungen in der Steuerberechnung berücksichtigen. Die neue Steuerformel ist ab dem 1. April 2024 anzuwenden und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024.
Laut Gesetz sind die Arbeitgeber verpflichtet, die rückwirkenden Korrekturen durchzuführen. Durch die Korrekturen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen Januar bis März 2024 kann es bei Arbeitnehmern mit mehreren Kindern zu Steuernachzahlungen kommen.
Begründung:
Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung richtet sich seit Juli 2023 nach der Anzahl der Kinder. Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. bis zum 5. Kind mit einem Beitragsabschlag von 0,25 Prozentpunkten pro Kind entlastet. Dadurch sinkt der Beitrag zur Pflegeversicherung und die betroffenen Arbeitnehmer zahlen insgesamt weniger Sozialversicherungsbeiträge.
Die Sozialversicherungsbeiträge wirken sich auf die Lohnsteuer aus. Sie mindern als „Vorsorgepauschale“ die zu zahlende Lohnsteuer. Der Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung führt zu einer geringeren Vorsorgepauschale, weil insgesamt weniger Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Dadurch erhöht sich die zu zahlende Lohnsteuer.
Im bisherigen Lohnsteuertarif waren die Beitragsabschläge noch nicht berücksichtigt. Im neu veröffentlichten Lohnsteuertarif für 2024 wurden diese mit Wirkung ab dem 1.1.2024 eingearbeitet.
Bitte informieren Sie die Arbeitnehmer über mögliche Lohnsteuernachzahlungen bei der Korrektur der Lohn- und Gehaltsabrechnungen Januar bis März 2024. Die nachzuzahlende Lohnsteuer beträgt im Schnitt 3,00 € bis 7,00 € pro Monat je nach Anzahl der Kinder und Bruttoverdienst.
Wie setzen Sie die Korrekturen in Quick-Lohn um?
1. Schritt:Sie gehen im Hauptmenü auf Lohnabrechnung und wählen den Menüpunkt Aufrollung zurückliegender Monate und dort den Unterpunkt Aufrollung wegen Korrektur Lohnsteuer April 2024.
2. Schritt:Quick-Lohn läuft nun automatisch durch alle zurückliegenden Monate (Januar - März) der aktiven Mitarbeiter und prüft, ob eine Steuernachzahlung vorliegt. Im Falle, dass dies zutrifft, korrigiert das Programm selbstständig die ursprüngliche Abrechnung.
3. Schritt:Im Ergebnis wird Ihnen eine Übersichtsliste mit allen Rückrechnungen angezeigt. Bitte bestätigen Sie dies mit einem Klick auf Weiter, um die Korrektur- und Differenzverdienstbelege zu erstellen. Wir empfehlen Ihnen, die Belege als vollständige PDF-Datei zu speichern, sodass Sie jederzeit einen Nachdruck erzeugen können.
Wie erfolgt die Verarbeitung der Auszahlungs- und Lohnsteuerdifferenzen?
•Auszahlungsdifferenzen werden im aktuellen Monat automatisch auf den Verdienstbelegen der Mitarbeiter vermerkt (siehe Hinweis ganz unten). Auf der Überweisungsliste wird die nachzuzahlende Lohnsteuer automatisch berücksichtigt. Sie müssen diesbezüglich also nichts mehr weiter machen.
Voraussetzung: Die Bankverbindung der Mitarbeiter muss im Programm hinterlegt sein.
Für die Auszahlung der Löhne in bar ist lediglich der Betrag gemäß dem Hinweis auf dem Verdienstbeleg auszuzahlen.
•Die einbehaltenen Lohnsteuernachzahlungen werden mit der aktuellen Lohnsteuer summiert und dem Finanzamt mit der nächsten Lohnsteueranmeldung übermittelt.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Aufrollung?
Die Aufrollung führen Sie im Abrechnungsmonat April 2024 durch.
Sind die Arbeitgeber zur Nachberechnung (Aufrollung) verpflichtet?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohnsteuerabzug zu korrigieren, wenn ihm dies – was die Regel ist – wirtschaftlich möglich ist. Mitarbeiter, die schon ausgeschieden sind, werden nicht neu berechnet. Die Lohnsteuer wird bei diesen Arbeitnehmern im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.