Arbeit im Ausland und Entrichtung der Lohnsteuer

Einige Hinweise vorweg

Eine Entsendung liegt vor, wenn ein Beschäftigter Arbeitnehmer auf Weisung seines deutschen Arbeitgebers vorübergehend im Ausland tätig ist, so dass er auch Steuern an die dortigen Behörden zahlt.

Entsendung und Lohnsteuer

Wenn steuerpflichtige Mitarbeiter mit Wohnsitz in Deutschland über drei Monate im Ausland arbeiten, muss ggf. im Ausland die Lohnsteuer gezahlt werden.

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Was muss bei der Sozialversicherungspflicht bei einem im Inland ansässigen Mitarbeiter beachtet werden?

Für bestimmte Länder benötigt der entsandte Mitarbeiter eine A1-Bescheinigung.Seit dem 1. Januar 2019 ist das elektronische Antragsverfahren für die A1-Bescheinigung und Ausnahmevereinbarung für alle beteiligten Stellen verpflichtend > Details.

Beschäftigung eines ausländischen Mitarbeiters im Ausland

Ein Mitarbeiter, der weder seinen Wohnsitz noch seinen Aufenthalt im Inland hat, unterliegt in Deutschland weder der Sozialversicherung- noch der Steuerpflicht.

Der Mitarbeiter, der zum Arbeiten nicht ins Inland reist, muss zumeist nach den Vorschriften seines Heimatlandes abgerechnet werden. Richten Sie sich hierzu bitte z. B. an die deutsche Handelskammer in dem Land. In Quick-Lohn können keine Abzugsbeträge hierzu ermittelt werden.