Auftrag zur Datenverarbeitung (AVV)

Die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Quick-Lohn Software GmbH ist für die Verarbeitung personenbezogenen Daten innerhalb der vertraglichen Beziehungen zu seinen Kunden verantwortlich. Zu diesem Zweck benötigen wir von unseren Kunden die Einwilligung zur Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV).

Die Einwilligung haben Sie uns bereits beim Bestellvorgang oder bei bestehenden Verträgen nachträglich in elektronischer Form als Zustimmung zum AVV gegeben.

Auf unserer Internetseite finden Sie den kompletten Vertrag zur Auftragsverarbeitung im PDF-Format: > AVV