Ausländische Baubetriebe - Mitarbeiterentsendung (Europaverfahren)

rechtlicherhintergrund Einige Hinweise vorweg

Eine Entsendung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen eines ausländischen Beschäftigungsverhältnisses zeitlich befristet nach Deutschland entsandt wird. Diese Arbeitnehmer unterliegen somit gem. § 5 Abs. 1 SGB V nicht den Vorschriften der deutschen Sozialversicherung. Die Mitarbeiter führen in Deutschland nur die Lohnsteuer ab.

Ausländische Baubetriebe, die ihre Mitarbeiter nach Deutschland entsenden, sind jedoch zur Teilnahme am > SOKA-Bau-Verfahren (Europaverfahren) verpflichtet. Angestellte im Büro nehmen nicht an diesem Verfahren teil.

Die Ermittlung der Urlaubsansprüche und die Urlaubsgewährung unterscheiden sich nicht von inländischen Betrieben.

Für diese Arbeitnehmer muss aber kein ZVK-Beitrag (Zusatzversorgungskasse) abgeführt werden.

Die Winterbauförderung (Saison-Kug, MWG, ZWG) gilt für diese Betriebe nicht. Von den Mitarbeitern wird keine Winterbauumlage AN einbehalten.

Die maschinelle Datenübermittlung an SOKA-BAU kann im Europaverfahren nicht genutzt werden. Die Mitteilungspflichten sind grundsätzlich über den von SOKA-BAU eingerichteten Online-Service zu erfüllen (elektronisches Meldeverfahren - Ausfüllen am Bildschirm). Ausführliche Hinweise finden Sie auf der Internetseite: www.soka-bau.de unter dem Stichwort "Europa/Entsendung".

So handhaben Sie die Stammdatenanlage in Quick-Lohn

Grundsätzlich legen Sie die Firma / den Mandant wie eine inländische Firma an (> Mandant anlegen):

1. Schritt:In den Firmendaten bitte kein Häkchen im Feld Firma ist uv-pflichtig setzten. Wenn Ihnen keine Betriebsnummer zugeteilt wurde, tragen Sie als Betriebsnummer 00000000 ein.

2. Schritt:In den Baubeitragsdaten tragen Sie im Feld Europaverfahren (0/1) eine 1 ein.

3. Schritt:Für die Neuanlage der Mitarbeiterdaten wechseln Sie zum Menüpunkt Mitarbeiterdaten. Gehen Sie auf den Button F6 - neuen Mitarbeiter anlegen. Im Eingabeassistenten wird Ihnen die nächste freie Personalnummer vorgeschlagen. Legen Sie nun das Eintrittsdatum und den Mitarbeitertyp fest. Wählen Sie Komplett beitragsfrei bei Beschäftigungsart. Quick-Lohn füllt automatisch in Mitarbeiterdaten Teil 1 die relevanten Stammdatenfelder für diese Beschäftigungsart aus. hmtoggle_plus1        Details Ergänzen Sie die restlichen Mitarbeiterdaten.

4. Schritt:In Mitarbeiterdaten Teil 3 tragen Sie bei allen Mitarbeitern im Feld Besonderheiten den Wert "W- WB-" ein. Dadurch wird die Winterbauförderung ausgeschaltet. Weitere Hinweise zu den Mitarbeiterdaten finden Sie unter > neuer Mitarbeiter im Baugewerbe und unter > ausländischer Mitarbeiter.

5. Schritt:In LohnabrechnungStammdatenverwaltung Baubeitragsdaten ändern Sie die Werte der folgenden Felder wie folgt:
% Beitrag Arbeiter: 15,1
Monatsbeitrag ZVK Angestellter: 0
% ZVK-Beitrag: 0

Bei der Erfassung der Lohnarten gibt es keine Unterschiede. Beim Monatsabschluss erhalten Sie die Abrechnungsliste Meldung SOKA-Bau.

Hier finden Sie die ausführlichen Erläuterungen von SOKA-Bau: https://api.international.soka-bau.de/fileadmin/Dokumente/Europa_deutsch/emaev_kurzanleitung_deutsch.pdf