Einige Hinweise vorweg
Im Jahr des Auslernens erfolgt noch keine Teilnahme am "normalen" SOKA-BAU-Verfahren. Folgende Unterschiede gibt es:
•Der Arbeitgeber zahlt die Umlage wie für alle anderen auch.
•Bei Urlaub wird ein Durchschnittslohn gezahlt.
•Die Erstattung des Urlaubsgeldes durch SOKA-BAU erfolgt für alle gewährten Urlaubstage; auch für Resturlaubstage aus Azubi-Zeit. (Obwohl dort keine Umlage gezahlt wurde.)
•Mit Beginn des Folgejahres wird der Restanspruch auf Urlaubstage und Urlaubsgeld an SOKA-BAU gemeldet werden (Datensatz RAMEL).
Bitte lassen Sie sich unbedingt von SOKA-BAU beraten. Im Zweifelsfall sollten Sie sich die Resturlaubsansprüche dort bestätigen lassen.
1. Fall: Die Einstellung erfolgt im Auslernjahr
Wird der Lehrling nicht übernommen, aber später im Jahr als Facharbeiter eingestellt oder beginnt er ein Arbeitsverhältnis in einem anderen Betrieb, verfahren Sie wie bei einer Neueinstellung mit folgenden Besonderheiten:
Mitarbeiterdaten 2:
•Setzen Sie Url-Geldanspruch in % auf 0.00.
•Im Ersteintrittsdatum geben Sie den Beginn der Beschäftigung ein.
•Im Feld Besonderheiten tragen Sie ein: ALI (Kennung für Auslernling).
Im Januar des Folgejahres ist der Url-Geldanspruch in % in Mitarbeiterdaten 2 auf z.Zt.in 2024 14,25 zu setzen. Der Url-Geldanspruch VJ ist laut Tarifvertrag zu ermitteln und einzutragen. Die Basis hierfür ist der Durchschnittslohn der letzten 13 als Facharbeiter gearbeiteten Wochen.
Im Feld Url-Tageanspruch VJ tragen Sie die Resturlaubstage aus dem Vorjahr ein.
Das Programm trägt in Mitarbeiterdaten im Feld Besonderheiten automatisch die Kennung "ELI" ein und erzeugt einen Datensatz RAMEL, mit dem die Resturlaubsansprüche an SOKA-BAU gemeldet werden. Arbeiten Sie ohne Datenübertragung, muss der entsprechende Meldeschein ausgefüllt werden.
Bei Winterkündigung: Tragen Sie im Monat des Wiedereintritts die Kennung "ELI" in Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten händisch ein. Der Datensatz "Ramel" wird folglich erst beim Wiedereintritt an die SOKA-BAU gemeldet.
2. Fall: Die Einstellung erfolgt im Folgejahr bis einschließlich 1. Juli. Im aktuellen Jahr bestand bisher noch kein Arbeitsverhältnis in einem Baubetrieb.
Die Urlaubsansprüche aus dem Auslernjahr sind nicht verfallen. Beachten Sie folgende Stammdateneintragungen in Mitarbeiterdaten 2:
•Im Feld Url-Geldanspruch in % tragen Sie den gültigen Satz ein (z.Zt. in 2024 14,24).
•Im Feld Ersteintrittsdatum geben Sie den Beginn der Beschäftigung ein.
•Im Feld Besonderheiten tragen Sie ein: ELI (Kennung für Ende Auslernjahr).
•Im Feld Url-Tageanspruch VJ tragen Sie die Resturlaubstage aus dem Auslernjahr ein.
•Im Feld Url-Geldanspruch VJ tragen Sie den lt. Tarifvertrag ermittelten Urlaubsgeldanspruch aus dem Auslernjahr ein.
Das Programm erzeugt im ersten Monat einen Datensatz RAMEL, mit dem die Resturlaubsansprüche an SOKA-BAU gemeldet werden. Arbeiten Sie ohne Datenübertragung, muss der entsprechende Meldeschein ausgefüllt werden.
3. Fall: Die Einstellung erfolgt im Folgejahr nach dem 1. Juli
Eventuelle Urlaubsansprüche aus dem Auslernjahr sind verfallen. Die Einstellung erfolgt ohne Besonderheiten wie bei einem Mitarbeiter, der noch nie im Baugewerbe gearbeitet hat.