Einige Hinweise vorweg
•Azubis nehmen nicht am Urlaubskassenverfahren teil und haben auch keinen Urlaubsgeldanspruch gegenüber der SOKA-BAU.
•Der ZVK-Beitrag für die Auszubildenden wird nicht über die SOKA-BAU-Liste abgerechnet, da Arbeitgeber diesen ohnehin von der SOKA-BAU erstattet bekommen.
•Die Erstattung der Ausbildungsvergütung erfolgt direkt über die SOKA-BAU und erscheint nicht auf der SOKA-BAU-Liste.
•Azubis sind ebenfalls per > Sofortmeldung bei der Rentenversicherung anzumelden.
Wie legen Sie den Azubi in Quick-Lohn an
1. Schritt:Wählen Sie Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten → F7 - Neuen Mitarbeiter anlegen.
2. Schritt:Vom Programm wird die nächste freie Personalnummer vorgeschlagen. Tragen Sie das Eintrittsdatum ein und wählen Sie als Mitarbeitertyp / Hauptlohnart "Azubi / Azubi-Vergütung" und als Beschäftigungsart "Pflichtversichert in der SV". Vom Programm werden die wichtigsten Stammdatenfelder vorgegeben. Sie ergänzen die Angaben mit den persönlichen Daten des Auszubildenden.
3. Schritt:Im Teil 2 der Mitarbeiterdaten tragen Sie zudem die SOKA-Arbeitnehmer-Nr. ein. Da dieser Mitarbeiter vermutlich noch nie im Baugewerbe gearbeitet hat, wählen Sie Vorläufige Soka-Nr. Die SOKA-BAU wird diesem Mitarbeiter nach der Anmeldung eine Arbeitnehmer-Nummer zuteilen. Diese erhalten Sie als elektronische Rückmeldung über das Meldecenter (Berlin per Post). Tragen Sie im Folgemonat unbedingt die richtige SOKA-Arbeitnehmer-Nr. ein.
4. Schritt:Wenn Sie für den Auszubildenden die Lohnerfassung ohne Kalender bevorzugen, deaktivieren Sie diesen durch den Eintrag "K-" im Feld Besonderheiten.
5. Schritt:Wechseln Sie in die Lohnerfassung und tragen Sie bei der Lohnart "Ausbildungsvergütung" das vereinbarte Entgelt in der Spalte € st.-pfl. ein.
Beim Monatsabschluss wird vom Programm die SV-Anmeldung mit dem Grund "10" erzeugt. Das Programm erzeugt ebenfalls automatisch eine Anmeldung für die SOKA-BAU.
Beide werden mit der Meldung zum Monatsende über das Meldecenter übermittelt.
Sonderfall: Der Mitarbeiter hat vor dem Ausbildungsbeginn als Aushilfe gearbeitet
Wechselt der Mitarbeiter von der gewerblichen Beschäftigung in das Ausbildungsverhältnis, sollten alle Urlaubstage gewährt worden sein!
Für Rest-Urlaubstage aus der gewerblichen Beschäftigung erfolgt mit Beginn der Ausbildungszeit keine Erstattung der Urlaubsvergütung durch SOKA-BAU mehr. Sollten dennoch Urlaubstage aus der Vorbeschäftigung übrig sein, rechnen Sie diese in der Ausbildungszeit nur noch mit der Lohnart "Sonderurlaub" ab.
Beginnt das Ausbildungsverhältnis zum Monatsbeginn, verfahren Sie wie folgt:
1. Schritt:Da eine Abmeldung bei der Urlaubskasse zu erfolgen hat, ist im letzten Monat der Beschäftigung als Aushilfe der letzte Tag des Monats als Austrittsdatum (> Details) zu erfassen. Dieser Schritt ist nicht durchzuführen, wenn die Aushilfe nicht am Urlaubskassenverfahren teilgenommen hat.
2. Schritt:Wählen Sie Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 1. Ändern Sie die Mitarbeiterdaten wie folgt:
Mitarbeitertyp: "AZ"
Personengruppe: "102"
Beitragsgruppenschl.: "1111"
Passen Sie eventuell noch die Gefahrtarifstelle (GTS) und den Tätigkeitsschlüssel an.
3. Schritt:In Mitarbeiterdaten Teil 2
Url-Tageanspruch/Jahr: anpassen für das Jahr (siehe F1 - Hilfe)
Die Urlaubswerte der Vormonate (Mitarbeiterdaten Teil 3) und des Vorjahres (Mitarbeiterdaten Teil 2) werden vom Programm automatisch auf Null gesetzt.
4. Schritt:Wechseln Sie in die Lohnerfassung und tragen Sie bei der Lohnart "Ausbildungsvergütung" das vereinbarte Entgelt in der Spalte € st.-pfl. ein.
Beim Monatsabschluss wird vom Programm die SV-Anmeldung mit dem Grund "10" erzeugt. Das Programm erzeugt ebenfalls automatisch eine Ummeldung für die SOKA-BAU.
Beide werden mit der Meldung zum Monatsende über das Meldecenter übermittelt.