Auszubildender Eintritt

Einige Hinweise vorweg

Azubis nehmen nicht am Urlaubskassenverfahren teil und haben auch keinen Urlaubsgeldanspruch gegenüber der SOKA-Bau.

Der ZVK-Beitrag für die Auszubildenden wird nicht über die SOKA-Bau-Liste abgerechnet, da Arbeitgeber diesen ohnehin von der SOKA-Bau erstattet bekommen.

Die Erstattung der Ausbildungsbeiträge erfolgt direkt über die SOKA-Bau und erscheint nicht auf der SOKA-Bau-Liste.

Azubis sind ebenfalls per Sofortmeldung bei der Rentenversicherung anzumelden.

Wie legen Sie den Azubi in Quick-Lohn an

Vom Programm erfolgt automatische Anmeldung für die SOKA-Bau und wird mit der Meldung zum Monatsende über das Meldecenter übermittelt.

1. Schritt:Wählen Sie  in den Stammdaten→ Mitarbeiterdaten → F6 - Neuen Mitarbeiter anlegen.

2. Schritt:Vom Programm wird die nächste freie Personalnummer vorgeschlagen. Tragen Sie das Eintrittsdatum ein und wählen Sie als Mitarbeitertyp den "Azubi /Azubi-Vergütung" und bei Beschäftigungsart "Pflichtversichert in der SV". Vom Programm werden die wichtigsten Stammdatenfelder vorgegeben. Sie ergänzen die Angaben mit den persönlichen Daten des Auszubildenden.

3. Schritt:Im Teil 2 der Mitarbeiterdaten tragen Sie zudem die SOKA-Arbeitnehmer-Nr. ein. Da dieser Mitarbeiter vermutlich noch nie im Baugewerbe gearbeitet hat, wählen Sie Vorläufige Soka-Nr. Die SOKA-Bau wird diesem Mitarbeiter nach der Anmeldung eine Arbeitnehmernummer zuteilen. Diese erhalten Sie als elektronische Rückmeldung über das Meldecenter (Berlin per Post). Tragen Sie im Folgemonat unbedingt die richtige Arbeitnehmernummer ein.

4. Schritt:Wenn Sie für den Auszubildenden die Lohnerfassung ohne Kalender bevorzugen, deaktivieren Sie diesen durch den Eintrag "K-" im Feld Besonderheiten.

5. Schritt:Wechseln Sie in die Lohnerfassung und tragen Sie bei der Lohnart Ausbildungsvergütung das vereinbarte Entgelt in der Spalte € st.-pfl. ein.

Beim Monatsabschluss wird vom Programm die SV-Anmeldung mit dem Grund 10 erzeugt. Mit der Meldung zum Monatsende wird die Anmeldung an die SOKA-Bau übermittelt.

Sonderfall: Der Mitarbeiter hat vor dem Ausbildungsbeginn als Aushilfe gearbeitet

Wechselt der Mitarbeiter von der gewerblichen Beschäftigung in das Ausbildungsverhältnis sollten alle Urlaubstage gewährt worden sein!
Für Urlaubstage aus der gewerblichen Beschäftigung erfolgt keine Erstattung der Urlaubsvergütung durch SOKA-Bau. Eventuell noch vorhandene Urlaubstage rechnen Sie mit der Lohnart Sonderurlaub ab.

Beginnt das Ausbildungsverhältnis zum Monatsbeginn verfahren Sie wie folgt:

1. Schritt:Wählen Sie  in den Stammdaten Mitarbeiterdaten (Teil 1). Ändern Sie die Mitarbeiterdaten wie folgt:
Mitarbeitertyp: "AZ"
Personengruppe: "102"
Beitragsgruppenschlüssel "1111"
Passen Sie eventuell noch die Gefahrtarifstelle (GTS) und den Tätigkeitsschlüssel an.

2. Schritt:In Mitarbeiterdaten (Teil 2) hinterlegen Sie den Url.-Tageanspruch für das Jahr und entfernen den Eintrag im Feld Url.-Geldanspruch in % (siehe F1-Hilfe). Die Urlaubswerte der Vormonate im (Teil 3) und des Vorjahres (Teil 2) werden vom Programm automatisch auf Null gesetzt.

3. Schritt:Wenn Sie für den Auszubildenden die Lohnerfassung ohne Kalender bevorzugen, deaktivieren Sie diesen durch den Eintrag "K-" im Feld Besonderheiten.

4. Schritt:Wechseln Sie in die Lohnerfassung und tragen Sie bei der Lohnart Ausbildungsvergütung das vereinbarte Entgelt in der Spalte € st.-pfl. ein.

Beim Monatsabschluss wird vom Programm die SV-Anmeldung mit dem Grund 10 erzeugt. Mit der Meldung zum Monatsende erhält auch die SOKA-Bau eine Ummeldung.