Unternehmen, die im Jahresdurchschnitt über mindestens 20 Arbeitsplätze pro Monat verfügen, sind zur Meldung der Schwerbehindertenanzeige verpflichtet. Die Anzeige ist immer spätestens bis zum 31. März des Folgejahres abzugeben.

Bei einer Schwerbehinderten-Quote von weniger als fünf Prozent der Beschäftigten, hat das Unternehmen eine Behinderten-Ausgleichsabgabe zu zahlen.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der > Arbeitsagentur.

Die Schwerbehindertenanzeige können Sie nicht über Quick-Lohn durchführen. Hierfür nutzen Sie bitte die kostenlose Software > IW-Elan.

Die Werte für die Schwerbehindertenanzeige stehen Ihnen im Programm in der Aufstellung Behinderten-Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Diese finden Sie über das StartfensterNachdruck-AuswertungJournale (Jahres- und Monatsmeldung).