Wechsel von einer beitragspflichtigen in eine komplett beitragsfreie Beschäftigung

Ein Wechsel von einer beitragspflichtigen in eine komplett beitragsfreie Beschäftigung tritt mitunter bei Geschäftsführern einer GmbH auf. Wegen der Regelungen im Meldewesen für die Krankenkassen muss ein Austritt zum Ende des letzten Monats der beitragspflichtigen Beschäftigung erfolgen. Zum 1. des Folgemonats erfolgt eine Neueintritt unter gleicher Personalnummer.

 

Drei Fälle sind möglich:

 

Fall 1: Die Umstellung in Quick-Lohn erfolgt rechtzeitig im letzten Monat mit Beitragspflicht

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Fall 2: Die Umstellung in Quick-Lohn erfolgt erst im ersten Monat mit Beitragsfreiheit

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Fall 3: Die Umstellung in Quick-Lohn hätte bereits in einem weiter zurückliegenden Monat erfolgen sollen

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Sonderfall: Die Umstellung soll mitten im Monat erfolgen

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