Ein Wechsel von einer beitragspflichtigen in eine komplett beitragsfreie Beschäftigung tritt mitunter bei Geschäftsführern einer GmbH auf. Wegen der Regelungen im Meldewesen für die Krankenkassen muss ein Austritt zum Ende des letzten Monats der beitragspflichtigen Beschäftigung erfolgen. Zum 1. des Folgemonats erfolgt eine Neueintritt unter gleicher Personalnummer.
Drei Fälle sind möglich:
Fall 1: Die Umstellung in Quick-Lohn erfolgt rechtzeitig im letzten Monat mit Beitragspflicht
In diesem Fall gehen Sie folgendermaßen vor: 1. Schritt:Im letzten Monat mit Beitragspflicht lassen Sie den Mitarbeiter zum letzten Tag der Beitragspflicht austreten. 2. Schritt:Im folgenden Monat aktivieren Sie den Mitarbeiter unter seiner bisherigen Personalnummer und ändern seine Mitarbeiterdaten entsprechend. Details zum Vorgehen finden Sie unter > Beitragsfreie Beschäftigung > Freiwillige / private Krankenversicherung. Hinweis: Quick-Lohn erzeugt eine SV-Meldung an die bisherige Krankenkasse zum Ende des Monats mit Grund 30 (= Abmeldung).
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Fall 2: Die Umstellung in Quick-Lohn erfolgt erst im ersten Monat mit Beitragsfreiheit
In diesem Fall gehen Sie folgendermaßen vor: 1. Schritt:Führen Sie eine Korrekturabrechnung des Vormonats durch (> Details zur Korrekturabrechnung). Erfassen Sie in der Korrektur den Austrittstag, sonst werden keine Änderungen gemacht. Drucken Sie den Korrekturverdienstbeleg. 2. Schritt:Ändern Sie die Mitarbeiterdaten entsprechend seiner Beitragsfreiheit ab. Eintrittstag ist der 1. des Monats. Details zum Vorgehen finden Sie unter > Beitragsfreie Beschäftigung > Freiwillige / private Krankenversicherung. Hinweis: Quick-Lohn erzeugt eine SV-Meldung an die bisherige Krankenkasse zum Ende des Vormonats mit Grund 30 (= Abmeldung).
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Fall 3: Die Umstellung in Quick-Lohn hätte bereits in einem weiter zurückliegenden Monat erfolgen sollen
In diesem Fall ist bereits für einen oder mehrere Monate eine falsche Lohnabrechnung erstellt worden. Diese Abrechnungen sind in den Abrechnungsdateien enthalten und können nicht einfach gelöscht werden. Verfahren Sie wie folgt: 1. Schritt:Führen Sie für den Mitarbeiter eine Korrekturabrechnung für den letzten Monat mit Beitragspflicht durch (> Details zur Korrekturabrechnung). Erfassen Sie in der Korrektur den Austrittstag, sonst werden keine Änderungen gemacht. Drucken Sie den Korrekturverdienstbeleg. 2. Schritt:Wählen Sie Korrekturabrechnung. Wählen Sie nun als Korrekturmonat den ersten Monat mit Beitragsfreiheit. Ändern Sie die Mitarbeiterdaten entsprechend seiner Beitragsfreiheit ab. Eintrittstag ist der 1. des Monats. Details zum Vorgehen finden Sie unter > Beitragsfreie Beschäftigung > Freiwillige / private Krankenversicherung. 3. Schritt:Führen Sie für alle folgenden Monate eine Korrekturabrechnung wie im 2. Schritt durch. 4. Schritt:Im aktuellen Monat passen Sie ebenfalls die Mitarbeiterdaten entsprechend seiner Beitragsfreiheit an. Hinweis: Quick-Lohn erzeugt eine SV-Meldung an die bisherige Krankenkasse zum Ende des letzten Monats mit Beitragspflicht mit Grund 30 (= Abmeldung).
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Sonderfall: Die Umstellung soll mitten im Monat erfolgen
Die Umstellung sollte möglichst nicht mitten im Monat erfolgen, da hier der Sachverhalt nur unter Verwendung einer neuen Personalnummer zu lösen ist. Insbesondere, wenn zudem Monate des Vorjahres zu korrigieren sind, versuchen Sie den Wechsel möglichst zum Monatsbeginn durchzuführen. Sollte dieser Fall nicht vermeidbar sein, verfahren Sie wie folgt: 1. Schritt:Führen Sie für den Mitarbeiter eine Korrekturabrechnung für den letzten Monat mit Beitragspflicht durch (> Details zur Korrekturabrechnung). Erfassen Sie in der Korrektur den Austrittstag, sonst werden keine Änderungen gemacht. Zudem tragen Sie im Teil 2 der Mitarbeiterdaten ZUST- (> Details) im Feld Besonderheiten ein. Drucken Sie den Korrekturverdienstbeleg. 2. Schritt:Führen Sie für alle folgende Monate eine Korrekturabrechnung durch. Tragen Sie im Teil 2 der Mitarbeiterdaten "ZUST-" (> Details) im Feld Besonderheiten ein. Im Teil 1 der Mitarbeiterdaten gehen Sie auf F4 - Stornieren. Drucken Sie den Korrekturverdienstbeleg. 3. Schritt:Gehen Sie auf Korrekturabrechnung. Wählen Sie nun als Korrekturmonat den ersten Monat mit Beitragsfreiheit. Legen Sie die Mitarbeiterdaten entsprechend seiner Beitragsfreiheit an. Eintrittstag ist das Datum zu dem die Umstellung erfolgen soll. Details zum Vorgehen finden Sie unter > Beitragsfreie Beschäftigung > Freiwillige / private Krankenversicherung. Tragen Sie im Teil 2 der Mitarbeiterdaten "ZUST-" (> Details) im Feld Besonderheiten ein. In der Lohnerfassung rechnen Sie die Werte aus der ursprünglichen Lohnabrechnung ab. 4. Schritt:Führen Sie für alle folgenden Monate eine Korrekturabrechnung durch. Geben Sie beim Start der Korrektur immer die neu erteilte Personalnummer ein. Die im Schritt 3 angelegten Mitarbeiterdaten werden eingelesen. 5. Schritt:Im aktuellen Monat lesen Sie die Mitarbeiterdaten ebenfalls mit der neu erteilten Personalnummer ein. Hinweis: Quick-Lohn erzeugt eine SV-Meldung an die bisherige Krankenkasse zum Ende des letzten Monats mit Beitragspflicht mit Grund 30 (= Abmeldung).
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