Die Besondere Lohnsteuertabelle berücksichtigt eine gekürzte Vorsorgepauschale und weist deshalb in bestimmten Bereichen eine höhere Lohnsteuer aus.
Ab 2010 gilt:
Die Besondere Lohnsteuertabelle ist anzuwenden bei rentenversicherungsfreien Mitarbeitern. Das erkennt das Programm selbständig. Es ist keine besondere Kennzeichnung mehr notwendig.
Bis 2009 galt:
Die Besondere Lohnsteuertabelle ist anzuwenden u.a. für
•beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben
•Altersrentner
•Beamte und Beamtenpensionäre.
In Quick-Lohn wurde dazu in Stammdaten / Mitarbeiterdaten 1 im Feld Steuerklasse lt. Steuerkarte ein B vorangestellt (also z.B. statt Steuerklasse 3 Steuerklasse B3).