Besonderheiten in Mitarbeiterdaten 2

Um die Übersichtlichkeit der Mitarbeiterdaten zu erhalten, können in Besonderheiten als "Sammelfeld der Ausnahmen" verschiedenste Informationen hinterlegt werden, die nur sehr selten benötigt werden. Mehrere Angaben werden durch Leerzeichen getrennt eingetragen.

 

G-Grenzgänger, ausländischer Mitarbeiter
G-1  Zuordnung zur Kug-Leistungsgruppe nach Steuerklasse 1
G-3  Zuordnung zur Kug-Leistungsgruppe nach Steuerklasse 3
(Ausführlich hier)
K-Keine Kalendererfassung - Wenn prinziell mit Kalendaruimserfassung gearbeitet wird, kann durch K- der Kalender für diesen Mitarbeiter ausgeschaltet werden.
M-Keine Mindestbemessungsgrundlage bei Verzicht auf RV-Freiheit bei geringfügiger Beschäftigung (Ausführlich hier)
W-Keine Wintergeldzahlung - Im Ausnahmefall wird hiermit die Zahlung von Mehraufw.-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld unterbunden. (z.B. bestimmte geringfügig Beschäftigte im Bau)
X-Kein Druck der Geld-Rückstellung und Geld-Auszahlung im Kopf des Verdienstbeleges. Bei der Führung von Stundenkonten werden immer Stunden- und Geldguthaben im Verdienstbeleg gedruckt. Bei X- werden nur die Stunden gedruckt.
D3-Dieser Mitarbeiter wird ohne D3-Methode bei Krank, Urlaub, Feiertag abgerechnet.
GE-In Vers.-Nr. enthaltenes Geburtsdatum weicht ab. Im Normalfall ist das Geburtsdatum in der Vers.-Nr. enthalten. Bei unbekanntem Geburtsdatum wird mit GE- die Prüfung der Vers.-Nr. richtig.
IN-Keine Insolvenzgeldumlage berechnen.
UL-keine Teilnahme am Umlageverfahren (weniger als 4 Wochen beschäftigt). Wenn von Vornherein feststeht, dass die Beschäftigung keine 4 Wochen dauern wird, sind keine Beiträge zur U1 zu zahlen.
UM+Löst eine maunelle Abfrage der Steuermerkmale aus
VL-Keine VL-AG Leistung abrechnen. Die Lohnart VL-AG Leistung wird in der Lohnerfassung nicht angeboten.
WB-Keine Winterbauumlage. Es gibt Betriebe, die zwar am SOKA-Bau-Verfahren für Urlaub und ZVK teilnehmen, nicht aber an der Winterbauförderung. Dann ist WB- (und W-) zu hinterlegen. Der Beitragssatz der Winterbauumlage in Stammdaten / Baubeitragsdaten muss trotzdem korrekt hinterlegt werden.
WU-Winterbauumlage AN wird bei Dachdeckern nicht abgerechnet. Dachdecker können zur Finanzierung der Winterbauförderung statt Lohnabzug auch Urlaubsverzicht wählen. Dann muss WU- eingetragen werden. (Ausführlich zur Abrechnung in der Winterzeit)
ZU-Keine Zuschüsse bei privater KV/PV
ABHAntrag BeitragsHerabsetzung bei freiw. versicherten Firmenzahlern und Kug
AKDKennzeichen für Akkordlohn. Notwendig für die Erstattung des Ausfallgeldes im Dachdeckergewerbe
BFDKennzeichnung bei Altersrentnern (Personengruppe 119) als Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst
GBFDer Großbuchstabe "F" wird in der Lohnsteuerbescheinigung gedruckt bei einer steuerfreien, unentgeltlichen oder verbilligten Sammelbeförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber.
GBMDer Großbuchstabe "M" wird in der Lohnsteuerbescheinigung gedruckt, wenn Mahlzeiten durch den Arbeitgeber gestellt werden.
K15%Schaltet die automatische Überwachung des AG-Teils 15% Altersvorsorge aus
K4%Unterstützungskasse: keine Überwachung der 4%-Grenze der BBG. (Ausführlich unter Betrieblicher Altersvorsorge)
KUAKein U1/2 Antrag, weil ausnahmsweise kein Erstattungsbetrag vorhanden
LABLohnsteuerabzugsbescheinigung - Steuerklasse 1-5. (siehe ausländischer Mitarbeiter)
LA-Gerüstbau: Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf Lohnausgleich
TODBei Austritt wird Abmeldung wg. Tod erzeugt. Dadurch wird eine Abmeldung zur Sozialversicherung mit Grund 49 (statt Grund 30) erzeugt
RENGesonderte SV-Meldung erstellen zum letzten Tag des Monats, in dem REN eingegeben wird, auf Verlangen des Rentenantragstellers (Ausführlich hier)
EHEGesonderte SV-Meldung erstellen analog zum obigen Rentenverfahren zum letzten Tag des Monats, in dem EHE eingegeben wird (Ausführlich hier)
ZVPLohnart ZVK-Beitrag pau. St. mit 20 % Pauschalsteuer wird abgerechnet.
ZVILohnart ZVK-Beitrag ind. St. mit individueller Versteuerung wird abgerechnet. (Ausführlich hier)
G11Anmeldung wg. Systemwechsel und gleichzeitig Krankenkassenwechsel
G12Anmeldung wg. Systemwechsel und gleichzeitig Beitragsgruppenwechsel
G13Anmeldung wg. Systemwechsel in allen Fällen außer G11 und G12 (Standard). Erforderliche Zusatzinformation, wenn die Lohnabrechnung für einen bestehenden Betrieb in Quick-Lohn begonnen wird.
GM12Statt einer Anmeldung Grund 10 wird Grund 12 gemeldet
GM32Statt einer Abmeldung Grund 30 wird Grund 32 gemeldet (z.B. Wechsel v. Versicherungspfl. zu geringfügig) (sinngemäß bei Beitragsgruppenwechsel mitten Im Monat)
GM13Statt einer Anmeldung Grund 10 wird Grund 13 gemeldet
GM33Statt einer Abmeldung Grund 30 wird Grund 33 gemeldet (z.B. Lehrling wird zum Geselle)
G36Abmeldung wg. Systemwechsel. Erforderlich, wenn die Lohnabrechnung mit Quick-Lohn beendet wird.(Ausführlich hier)
GLA+Gerüstbau: Kennung für Lagerarbeiter (auch Stationär genannt)
SOKA-Gerüst prüft nicht den Gerüstbau-Mindestlohn für diesen Mitarbeiter, sondern nur den gesetzlichen.
MID-Kein Hiweis bei Über-/Unterschreiten der Midijobgrenze
UF0Urlaubsdarstellung auf Verdienstbeleg abweichend von der Festlegung in Konfiguration ändern / Fortlassen Url-Anspruch in der Art 0
UF1wie UF0, aber in der Art 1
UF2wie UF0, aber in der Art 2
UV4Prozentuale Aufteilung auf bis zu 4 Gaefahrtarifstellen (GTS)
SDZBei Einmalzahlung nach Ausscheiden, z.B. Urlaubsabgeltung (Das Programm trägt die Kennung selbst ein und aus.) (Ausführlich hier)
SAN+Kennzeichen, dass es sich um einen Saisonarbeiter handelt
SAN-Kennzeichen, dass es sich um keinen Saisonarbeiter handelt
WKE+Maler: Kennung für Wiedereinstellung aus Winterkündigung
WKE-Maler: Kennung für Wiedereinstellung ohne vorherige Winterkündigung
ALIAuslernling (Das Programm trägt die Kennung selbst ein und aus.)
ELIAuslernjahr beendet (Das Programm trägt die Kennung selbst ein und aus.) Im Baugewerbe notwendig bei Lehrlingen im Auslernjahr. (Ausführlich hier)
M51Bauhauptgewerbe: Ausbildung vorzeitig abgebrochen bzw. Prüfung nicht bestanden
M52Bauhauptgewerbe: Beendigung der Ausbildung mit erfolgreicher Prüfung.
SKO-Mitarbeiter nimmt abweichend nicht an Sikoflex teil
NIVBisher nicht Versicherte (SV-Pflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V)
ASTAussteuerung
PRAPG 109/BG 6000 zulassen bei nicht vorgeschriebenem Zwischenpraktikum
ALE-Mitarbeiter wird von der automatischen Lohnerfassung ausgeschlossen
AVBZBei BFD (Personengruppe 123) Berechnung der AV-Beiträge auf Basis der monatlichen Bezugsgrößen
SFO-Keine Sofortmeldung automatisch erzeugen (Bspw. wenn Sie diesen Mitarbeiter bereits über das SV-Meldeportal gemeldet haben)
VWLS-Arbeitgeberbeitrag zur VL auf Stundenbasis ist in Baubeitragsdaten festgelegt, für diesen Mitarbeiter wird aber abweichend ein Festbetrag abgerechnet.
AUT1Die Nachweispflicht der Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters besteht bereits ab dem 1.Tag der AU, abweichend vom Par.5 Abs.1 Entgeltfortzahlungsgesetz.
AUT2Die Nachweispflicht der Arbeitsunfähigkeit besteht bereits ab dem 2.Tag der AU.
AUT3Die Nachweispflicht der Arbeitsunfähigkeit besteht bereits ab dem 3.Tag der AU.