Besonderheiten in Mitarbeiterdaten 2

Um die Übersichtlichkeit der Mitarbeiterdaten zu erhalten, können in Besonderheiten als "Sammelfeld der Ausnahmen" verschiedenste Informationen hinterlegt werden, die nur sehr selten benötigt werden. Mehrere Angaben werden durch Leerzeichen getrennt eingetragen.

 

G-Grenzgänger, ausländischer Mitarbeiter.
G-1  Zuordnung zur Kug-Leistungsgruppe nach Steuerklasse 1.
G-3  Zuordnung zur Kug-Leistungsgruppe nach Steuerklasse 3.
(Ausführlich hier)
K-Keine Kalendererfassung - Wenn prinzipiell mit Kalendariumserfassung gearbeitet wird, kann durch K- der Kalender für diesen Mitarbeiter ausgeschaltet werden.
M-Keine Mindestbemessungsgrundlage bei Verzicht auf RV-Freiheit bei geringfügiger Beschäftigung (z.B. wegen Mehrfachbeschäftigung). (Ausführlich hier)
W-Keine Wintergeldzahlung - Im Ausnahmefall wird hiermit die Zahlung von Mehraufw.-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld unterbunden. (z. B. > bestimmte geringfügig Beschäftigte im Bau)
X-Kein Druck der Geld-Rückstellung und Geld-Auszahlung im Kopf des Verdienstbeleges. Bei der Führung von Stundenkonten werden immer Stunden- und Geldguthaben im Verdienstbeleg gedruckt. Bei X- werden nur die Stunden gedruckt.
D3-Dieser Mitarbeiter wird ohne D3-Methode bei Krank, Urlaub, Feiertag abgerechnet.
GE-In Vers.-Nr. enthaltenes Geburtsdatum weicht ab. Im Normalfall ist das Geburtsdatum in der Vers.-Nr. enthalten. Bei unbekanntem Geburtsdatum wird mit GE- die Prüfung der Vers.-Nr. nicht zu einem Fehler führen.
GF-Geb.-Datum in der Form 00.00.jjjj bzw. 00.mm.jjjj zulassen (jjjj: Jahr).
IN-Keine Insolvenzgeldumlage berechnen.
UL-Umlagepflicht 0 bzw. 2 zulassen (umlagefrei bzw. Beschäftigung < 4 Wochen). Wenn von Vornherein feststeht, dass die Beschäftigung keine 4 Wochen dauern wird, sind keine Beiträge zur U1 zu zahlen.
UM+Löst eine manuelle Abfrage der Steuermerkmale aus.
VL-Keine VL-AG Leistung abrechnen. Die Lohnart VL-AG Leistung wird in der Lohnerfassung nicht angeboten.
WB-Es wird keine Winterbauumlage AN berechnet und auch keine Winterbauumlage abgeführt. Es gibt Betriebe, die zwar am SOKA-BAU-Verfahren für Urlaub und ZVK teilnehmen, nicht aber an der Winterbauförderung. Dann ist WB- (und W-) zu hinterlegen. Der Beitragssatz der Winterbauumlage in Stammdaten / Baubeitragsdaten muss trotzdem korrekt hinterlegt werden.
WU-Dachdecker: Dem Mitarbeiter wird keine Winterbauumlage AN abgezogen, weil er statt dessen auf 2 Tage Urlaub verzichtet. Nur bis Dezember 2022 (Dachdecker können zur Finanzierung der Winterbauförderung statt Lohnabzug auch Urlaubsverzicht wählen). Ab 2023 trägt der Arbeitnehmer 0,8% der Winterbauumlage prinzipiell selbst. (Ausführlich zur Abrechnung in der Winterzeit)
ZU-Keine Zuschüsse bei privater KV/PV.
ABHAntrag Beitragsherabsetzung bei freiw. versicherten Firmenzahlern und Kug.
AKDKennzeichen für Akkordlohn. Notwendig für die Erstattung des Ausfallgeldes im Dachdeckergewerbe.
BFDKennzeichnung bei Altersrentnern (Personengruppe 119) als Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst.
GBFDer Großbuchstabe "F" wird in der Lohnsteuerbescheinigung gedruckt bei einer steuerfreien  unentgeltlichen oder verbilligten Sammelbeförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber.
GBMDer Großbuchstabe "M" wird in der Lohnsteuerbescheinigung gedruckt, wenn Mahlzeiten durch den Arbeitgeber gestellt werden.
K15%Schaltet die automatische Überwachung des AG-Teils 15% Altersvorsorge aus.
K4%Unterstützungskasse: keine Überwachung der 4%-Grenze der BBG. (Ausführlich unter Betrieblicher Altersvorsorge)
KUAKein U1/2-Antrag, weil ausnahmsweise kein Erstattungsbetrag vorhanden ist.
LABLohnsteuerabzugsbescheinigung - Steuerklasse 1-5. (siehe ausländischer Mitarbeiter)
LA-Gerüstbau: Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf Lohnausgleich.
TODBei Austritt wird eine Abmeldung zur Sozialversicherung mit Grund 49 wegen Tod erzeugt (anstelle Abmeldung mit Grund 30).
RENGesonderte SV-Meldung erstellen zum letzten Tag des Monats, in dem REN eingegeben wird, auf Verlangen des Rentenantragstellers. (Ausführlich hier)
EHEGesonderte SV-Meldung erstellen analog zum obigen Rentenverfahren zum letzten Tag des Monats, in dem EHE eingegeben wird. (Ausführlich hier)
ZVPLohnart "ZVK-Beitrag pau. St." mit 20 % Pauschalsteuer wird abgerechnet.
ZVILohnart "ZVK-Beitrag ind. St." mit individueller Steuer wird abgerechnet. (Ausführlich hier)
G11Anmeldung wg. Systemwechsel und gleichzeitig Krankenkassenwechsel.
G12Anmeldung wg. Systemwechsel und gleichzeitig Beitragsgruppenwechsel.
G13Anmeldung wg. Systemwechsel in allen Fällen außer G11 und G12 (Standard). Erforderliche Zusatzinformation, wenn die Lohnabrechnung für einen bestehenden Betrieb in Quick-Lohn begonnen wird.
GM12Statt einer Anmeldung mit Grund 10 wird Grund 12 gemeldet.
GM32Statt einer Abmeldung mit Grund 30 wird Grund 32 gemeldet (z. B. Wechsel v. Versicherungspfl. zu geringfügig) (bei Beitragsgruppenwechsel mitten im Monat, Abrechnung mit 2 Personalnummern).
GM13Statt einer Anmeldung mit Grund 10 wird Grund 13 gemeldet.
GM33Statt einer Abmeldung mit Grund 30 wird Grund 33 gemeldet. (z. B. Lehrling wird zum Gesellen)
G36Abmeldung wg. Systemwechsel. Erforderlich, wenn die Lohnabrechnung mit Quick-Lohn beendet wird.(Ausführlich hier)
GLA+Gerüstbau: Kennung für Lagerarbeiter (auch Stationär genannt)
SOKA-Gerüst prüft nicht den Gerüstbau-Mindestlohn für diesen Mitarbeiter, sondern nur den gesetzlichen.
MID-Kein Hinweis bei Über-/Unterschreiten der Midijobgrenze.
UF0Urlaubsdarstellung auf Verdienstbeleg abweichend von der Festlegung in >Konfiguration ändern / Urlaubsdarstellung< in der Art 0.
UF1wie UF0, aber in der Art 1.
UF2wie UF0, aber in der Art 2.
UV4Prozentuale Aufteilung auf bis zu 4 Gefahrtarifstellen (GTS).
SDZBei Einmalzahlung nach Ausscheiden, z. B. Urlaubsabgeltung (Das Programm trägt diese Kennung selbst ein und aus.) (Ausführlich hier)
SAN+Kennzeichen, dass es sich um einen Saisonarbeiter handelt.
SAN-Kennzeichen, dass es sich um keinen Saisonarbeiter handelt.
WKE+Maler: Kennung für Wiedereinstellung aus Winterkündigung.
WKE-Maler: Kennung für Wiedereinstellung ohne vorherige Winterkündigung.
ALIAuslernling (Das Programm trägt die Kennung selbst ein und aus.).
ELIAuslernjahr beendet (Das Programm trägt die Kennung selbst ein und aus.) Im Baugewerbe notwendig bei Lehrlingen im Auslernjahr. (Ausführlich hier)
M51Bauhauptgewerbe: Ausbildung vorzeitig abgebrochen oder Prüfung nicht bestanden oder Ausbildung wird nahtlos in anderem Betrieb fortgesetzt.
M52Bauhauptgewerbe: Beendigung der Ausbildung mit erfolgreicher Prüfung.
SKO-Bauhauptgewerbe: Mitarbeiter nimmt abweichend nicht an Sikoflex teil.
NIVBisher nicht Versicherte (SV-Pflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V).
ASTAussteuerung.
PRAPGR 109 / BGRS 6000 zulassen bei nicht vorgeschriebenem Zwischenpraktikum.
ALE-Mitarbeiter wird bei Automatischer Lohnerfassung ausgeschlossen.
AVBZBei BFD (Personengruppe 123) Berechnung der AV-Beiträge auf Basis der monatlichen Bezugsgröße.
SFO-Keine Sofortmeldung automatisch erzeugen (z. B. wenn Sie diesen Mitarbeiter bereits über das SV-Meldeportal gemeldet haben).
VWLS-Arbeitgeberbeitrag zur VL auf Stundenbasis ist in Baubeitragsdaten festgelegt, für diesen Mitarbeiter wird aber abweichend ein Festbetrag abgerechnet.
AUT1Die Nachweispflicht der Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters besteht bereits ab dem 1. Tag der AU, abweichend von § 5 Abs.1 Entgeltfortzahlungsgesetz.
AUT2Die Nachweispflicht der Arbeitsunfähigkeit besteht bereits ab dem 2. Tag der AU.
AUT3Die Nachweispflicht der Arbeitsunfähigkeit besteht bereits ab dem 3. Tag der AU.