Um die Übersichtlichkeit der Mitarbeiterdaten zu erhalten, können - als "Sammelfeld der Ausnahmen", die nur sehr selten benötigt werden - verschiedenste Informationen im Feld Besonderheiten unter Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 hinterlegt werden. Mehrere Angaben werden jeweils durch ein Leerzeichen getrennt eingetragen.
G- | Grenzgänger, ausländischer Mitarbeiter. |
| G-1 Zuordnung zur Kug-Leistungsgruppe nach Steuerklasse 1. |
| G-3 Zuordnung zur Kug-Leistungsgruppe nach Steuerklasse 3. |
K- | Kalendererfassung für diesen Mitarbeiter ausgeschaltet. |
M- | Minijob: Keine Mindestbemessungsgrundlage bei Verzicht auf RV-Freiheit bei geringfügiger Beschäftigung (z. B. wegen Mehrfachbeschäftigung). (> Ausführlich hier) |
X- | Stundenkonto: Kein Druck der Geld-Rückstellung und Geld-Auszahlung im Kopf des Verdienstbeleges (nur die Stunden werden gedruckt). |
D3- | Dieser Mitarbeiter wird ohne D3-Methode bei Krank, Urlaub, Feiertag abgerechnet. |
GE- | Geburtsdatum: abweichend von der Versicherungsnr. zulassen. |
GF- | Geburtsdatum: in der Form 00.00.jjjj bzw. 00.mm.jjjj zulassen (jjjj: Jahr). |
IN- | Insolvenzgeldumlage bei diesem Mitarbeiter nicht berechnen. |
UL- | Umlagepflicht 0 bzw. 2 zulassen (umlagefrei bzw. Beschäftigung < 4 Wochen, Geschäftsführer einer GmbH). |
UM+ | ELStAM: Löst eine manuelle Abfrage der Steuermerkmale aus. |
VL- | Keine "VL-AG Leistung" abrechnen. Die Lohnart "VL-AG Leistung" wird in der Lohnerfassung nicht angeboten. |
WB- | Es wird keine Winterbauumlage AN berechnet und auch keine Winterbauumlage abgeführt. |
WU- | Dachdecker: Dem Mitarbeiter wird keine Winterbauumlage AN abgezogen, weil er statt dessen auf 2 Tage Urlaub verzichtet.
Nur bis Dezember 2022. Ab 2023 trägt der Arbeitnehmer 0,6 % der Winterbauumlage prinzipiell selbst. (> Ausführlich zur Abrechnung in der Winterzeit) |
ZU- | Private KV/PV: Es werden keine AG-Zuschüsse berechnet. |
ABH | Kurzarbeit: Antrag Beitragsherabsetzung bei freiw. versicherten Firmenzahlern liegt vor. |
AKD | Dachdecker: Kennzeichen für Akkordlohn für Erstattung des Ausfallgeldes. |
SDMS | Dachdecker: Mitarbeiter besucht die Meisterschule. |
BFD | Bundesfreiwilligendienst: Kennzeichnung für teilnehmende Altersrentner. |
GBF | Der Großbuchstabe "F" wird in der Lohnsteuerbescheinigung gedruckt bei einer steuerfreien unentgeltlichen oder verbilligten Sammelbeförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. |
GBM | Der Großbuchstabe "M" wird in der Lohnsteuerbescheinigung gedruckt, wenn Mahlzeiten durch den Arbeitgeber gestellt werden. |
K15% | Altersvorsorge: Schaltet die automatische Überwachung des AG-Teils 15 % aus. |
K4% | Altersvorsorge Unterstützungskasse: Keine Überwachung der 4%-Grenze der BBG. (> Ausführlich hier) |
KUA | AAG: Kein U1/2-Antrag, weil ausnahmsweise kein Erstattungsbetrag vorhanden ist. Baugewerbe (SOKA-BAU): Lohnart "Krankengeld" auch ohne Stunden zulässig. |
LA- | Gerüstbau: Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf Lohnausgleich. |
TOD | SV-Meldung: Bei Austritt wird Abmeldung mit Grund "49" wegen Tod erzeugt. |
REN | Gesonderte SV-Meldung erstellen zum letzten Tag des Monats, in dem "REN" eingegeben wird, auf Verlangen des Rentenantragstellers. (> Ausführlich hier) |
EHE | Gesonderte SV-Meldung erstellen analog zum obigen Rentenverfahren zum letzten Tag des Monats, in dem "EHE" eingegeben wird. (> Ausführlich hier) |
ZVP | Lohnart "ZVK-Beitrag pau. St." mit 20 % Pauschalsteuer wird abgerechnet. |
G11 | SV-Meldung: Anmeldung wg. Systemwechsel und gleichzeitig Krankenkassenwechsel. |
G12 | SV-Meldung: Anmeldung wg. Systemwechsel und gleichzeitig Beitragsgruppenwechsel. |
G13 | SV-Meldung: Anmeldung wg. Systemwechsel in allen Fällen außer "G11" und "G12" (Standard). |
GM12 | SV-Meldung: Statt einer Anmeldung mit Grund "10" wird Grund "12" gemeldet. |
GM13 | SV-Meldung: Statt einer Anmeldung mit Grund "10" wird Grund "13" gemeldet. |
GLA+ | Gerüstbau: Kennung für Lagerarbeiter (auch "Stationär" genannt)
SOKA-GERÜSTBAU prüft nicht den Gerüstbau-Mindestlohn für diesen Mitarbeiter, sondern nur den gesetzlichen. |
MID- | Midijob: Kein Hinweis bei Über-/Unterschreiten der Midijobgrenze. |
UF0 | Urlaubsdarstellung auf Verdienstbeleg abweichend von der Festlegung im Feld Urlaubsdarstellung (unter Lohnabrechnung → Konfiguration ändern) in der Art 0. |
UF1 | wie "UF0", aber in der Art 1. Empfehlung für Angestellte und Azubis. |
UF2 | wie "UF0", aber in der Art 2. |
UV4 | Prozentuale Aufteilung auf bis zu 4 Gefahrtarifstellen (GTS). |
SDZ | Bei Einmalzahlung nach Ausscheiden, z. B. Urlaubsabgeltung (das Programm trägt diese Kennung selbst ein und aus). (> Ausführlich hier) |
SAN+ | Kennzeichen, dass es sich um einen Saisonarbeiter handelt. |
SAN- | Kennzeichen, dass es sich um keinen Saisonarbeiter handelt. |
WKE+ | Maler: Kennung für Wiedereinstellung aus Winterkündigung. |
WKE- | Maler: Kennung für Wiedereinstellung ohne vorherige Winterkündigung. |
ALI | Bau, Maler: Auslernling (das Programm trägt diese Kennung selbst ein und aus). |
ELI | Bau, Maler: Auslernjahr beendet (das Programm trägt diese Kennung selbst ein und aus). (> Ausführlich hier) |
M51 | Bauhauptgewerbe: Ausbildung vorzeitig abgebrochen oder Prüfung nicht bestanden oder Ausbildung wird nahtlos in anderem Betrieb fortgesetzt. |
M52 | Bauhauptgewerbe: Beendigung der Ausbildung mit erfolgreicher Prüfung. |
SKO- | Bauhauptgewerbe: Mitarbeiter nimmt abweichend nicht an Sikoflex teil. |
NIV | Bisher nicht Versicherte (SV-Pflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V). |
AST | Bau, Gerüstbau: Mindesturlaubsvergütung bei Aussteuerung berechnen. |
PRA | PGR 109 / BGRS 6000 zulassen bei nicht vorgeschriebenem Zwischenpraktikum. |
ALE- | Mitarbeiter wird bei Automatischer Lohnerfassung ausgeschlossen. |
AVBZ | Bei BFD (Personengruppe 123) Berechnung der AV-Beiträge auf Basis der monatlichen Bezugsgröße. |
SFO- | Keine Sofortmeldung automatisch erzeugen (z. B. wenn Sie diesen Mitarbeiter bereits über das SV-Meldeportal gemeldet haben). |
VWLS- | Arbeitgeberbeitrag zur VL auf Stundenbasis ist in Baubeitragsdaten festgelegt, für diesen Mitarbeiter wird aber abweichend ein Festbetrag abgerechnet. |
AUT1 | Die Nachweispflicht der Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters besteht bereits ab dem 1. Tag der AU, abweichend von § 5 Abs.1 Entgeltfortzahlungsgesetz. |
AUT2 | Die Nachweispflicht der Arbeitsunfähigkeit besteht bereits ab dem 2. Tag der AU. |
AUT3 | Die Nachweispflicht der Arbeitsunfähigkeit besteht bereits ab dem 3. Tag der AU. |