Besonderheiten in Mitarbeiterdaten Teil 2

Um die Übersichtlichkeit der Mitarbeiterdaten zu erhalten, können - als "Sammelfeld der Ausnahmen", die nur sehr selten benötigt werden - verschiedenste Informationen im Feld Besonderheiten unter LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Teil 2 hinterlegt werden. Mehrere Angaben werden jeweils durch ein Leerzeichen getrennt eingetragen.

 

G-Grenzgänger, ausländischer Mitarbeiter.
G-1  Zuordnung zur Kug-Leistungsgruppe nach Steuerklasse 1.
G-3  Zuordnung zur Kug-Leistungsgruppe nach Steuerklasse 3.
(> Ausführlich hier)
K-Kalendererfassung für diesen Mitarbeiter ausgeschaltet.
M-Minijob: Keine Mindestbemessungsgrundlage bei Verzicht auf RV-Freiheit bei geringfügiger Beschäftigung (z. B. wegen Mehrfachbeschäftigung). (> Ausführlich hier)
W-Mehraufwands-Wintergeld nicht für diesen Mitarbeiter (z. B. Reinigungskraft). (> bestimmte geringfügig Beschäftigte im Bau)
X-Stundenkonto: Kein Druck der Geld-Rückstellung und Geld-Auszahlung im Kopf des Verdienstbeleges (nur die Stunden werden gedruckt).
D3-Dieser Mitarbeiter wird ohne D3-Methode bei Krank, Urlaub, Feiertag abgerechnet.
GE-Geburtsdatum: abweichend von der Versicherungsnr. zulassen.
GF-Geburtsdatum: in der Form 00.00.jjjj bzw. 00.mm.jjjj zulassen (jjjj: Jahr).
IN-Insolvenzgeldumlage bei diesem Mitarbeiter nicht berechnen.
UL-Umlagepflicht 0 bzw. 2 zulassen (umlagefrei bzw. Beschäftigung < 4 Wochen, Geschäftsführer einer GmbH).
UM+ELStAM: Löst eine manuelle Abfrage der Steuermerkmale aus.
VL-Keine "VL-AG Leistung" abrechnen. Die Lohnart "VL-AG Leistung" wird in der Lohnerfassung nicht angeboten.
WB-Es wird keine Winterbauumlage AN berechnet und auch keine Winterbauumlage abgeführt.
WU-Dachdecker: Dem Mitarbeiter wird keine Winterbauumlage AN abgezogen, weil er statt dessen auf 2 Tage Urlaub verzichtet.
Nur bis Dezember 2022. Ab 2023 trägt der Arbeitnehmer 0,6 %  der Winterbauumlage prinzipiell selbst. (> Ausführlich zur Abrechnung in der Winterzeit)
ZU-Private KV/PV: Es werden keine AG-Zuschüsse berechnet.
ABHKurzarbeit: Antrag Beitragsherabsetzung bei freiw. versicherten Firmenzahlern liegt vor.
AKDDachdecker: Kennzeichen für Akkordlohn für Erstattung des Ausfallgeldes.
SDMSDachdecker: Mitarbeiter besucht die Meisterschule.
BFDBundesfreiwilligendienst: Kennzeichnung für teilnehmende Altersrentner.
GBFDer Großbuchstabe "F" wird in der Lohnsteuerbescheinigung gedruckt bei einer steuerfreien unentgeltlichen oder verbilligten Sammelbeförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber.
GBMDer Großbuchstabe "M" wird in der Lohnsteuerbescheinigung gedruckt, wenn Mahlzeiten durch den Arbeitgeber gestellt werden.
K15%Altersvorsorge: Schaltet die automatische Überwachung des AG-Teils 15 % aus.
K4%Altersvorsorge Unterstützungskasse: Keine Überwachung der 4%-Grenze der BBG. (> Ausführlich hier)
KUAAAG: Kein U1/2-Antrag, weil ausnahmsweise kein Erstattungsbetrag vorhanden ist. Baugewerbe (SOKA-BAU): Lohnart "Krankengeld" auch ohne Stunden zulässig.
LABLohnsteuerabzugsbescheinigung - ausländischer Mitarbeiter. (> ausländischer Mitarbeiter)
LA-Gerüstbau: Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf Lohnausgleich.
TODSV-Meldung: Bei Austritt wird Abmeldung mit Grund "49" wegen Tod erzeugt.
RENGesonderte SV-Meldung erstellen zum letzten Tag des Monats, in dem "REN" eingegeben wird, auf Verlangen des Rentenantragstellers. (> Ausführlich hier)
EHEGesonderte SV-Meldung erstellen analog zum obigen Rentenverfahren zum letzten Tag des Monats, in dem "EHE" eingegeben wird. (> Ausführlich hier)
ZVPLohnart "ZVK-Beitrag pau. St." mit 20 % Pauschalsteuer wird abgerechnet.
ZVILohnart "ZVK-Beitrag ind. St." mit individueller Steuer wird abgerechnet. (> Ausführlich hier)
G11SV-Meldung: Anmeldung wg. Systemwechsel und gleichzeitig Krankenkassenwechsel.
G12SV-Meldung: Anmeldung wg. Systemwechsel und gleichzeitig Beitragsgruppenwechsel.
G13SV-Meldung: Anmeldung wg. Systemwechsel in allen Fällen außer "G11" und "G12" (Standard).
GM12SV-Meldung: Statt einer Anmeldung mit Grund "10" wird Grund "12" gemeldet.
GM32SV-Meldung: Statt einer Abmeldung mit Grund "30" wird Grund "32" gemeldet, jeweils bei Wechsel der Beitragsgruppe mitten im Monat (Abrechnung mit 2 Personalnummern). (> z. B. Wechsel v. versicherungspfl. zu geringfügig)
GM13SV-Meldung: Statt einer Anmeldung mit Grund "10" wird Grund "13" gemeldet.
GM33SV-Meldung: Statt einer Abmeldung mit Grund "30" wird Grund "33" gemeldet. (> z. B. Lehrling wird zum Gesellen)
G36SV-Meldung: Abmeldung wg. Systemwechsel. (> Ausführlich hier)
GLA+Gerüstbau: Kennung für Lagerarbeiter (auch "Stationär" genannt)
SOKA-GERÜSTBAU prüft nicht den Gerüstbau-Mindestlohn für diesen Mitarbeiter, sondern nur den gesetzlichen.
MID-Midijob: Kein Hinweis bei Über-/Unterschreiten der Midijobgrenze.
UF0Urlaubsdarstellung auf Verdienstbeleg abweichend von der Festlegung im Feld Urlaubsdarstellung (unter Lohnabrechnung → Konfiguration ändern) in der Art 0.
UF1wie "UF0", aber in der Art 1. Empfehlung für Angestellte und Azubis.
UF2wie "UF0", aber in der Art 2.
UV4Prozentuale Aufteilung auf bis zu 4 Gefahrtarifstellen (GTS).
SDZBei Einmalzahlung nach Ausscheiden, z. B. Urlaubsabgeltung (das Programm trägt diese Kennung selbst ein und aus). (> Ausführlich hier)
SAN+Kennzeichen, dass es sich um einen Saisonarbeiter handelt.
SAN-Kennzeichen, dass es sich um keinen Saisonarbeiter handelt.
WKE+Maler: Kennung für Wiedereinstellung aus Winterkündigung.
WKE-Maler: Kennung für Wiedereinstellung ohne vorherige Winterkündigung.
ALIBau, Maler: Auslernling (das Programm trägt diese Kennung selbst ein und aus).
ELIBau, Maler: Auslernjahr beendet (das Programm trägt diese Kennung selbst ein und aus). (> Ausführlich hier)
M51Bauhauptgewerbe: Ausbildung vorzeitig abgebrochen oder Prüfung nicht bestanden oder Ausbildung wird nahtlos in anderem Betrieb fortgesetzt.
M52Bauhauptgewerbe: Beendigung der Ausbildung mit erfolgreicher Prüfung.
SKO-Bauhauptgewerbe: Mitarbeiter nimmt abweichend nicht an Sikoflex teil.
NIVBisher nicht Versicherte (SV-Pflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V).
ASTBau, Gerüstbau: Mindesturlaubsvergütung bei Aussteuerung berechnen.
PRAPGR 109 / BGRS 6000 zulassen bei nicht vorgeschriebenem Zwischenpraktikum.
ALE-Mitarbeiter wird bei Automatischer Lohnerfassung ausgeschlossen.
AVBZBei BFD (Personengruppe 123) Berechnung der AV-Beiträge auf Basis der monatlichen Bezugsgröße.
SFO-Keine Sofortmeldung automatisch erzeugen (z. B. wenn Sie diesen Mitarbeiter bereits über das SV-Meldeportal gemeldet haben).
VWLS-Arbeitgeberbeitrag zur VL auf Stundenbasis ist in Baubeitragsdaten festgelegt, für diesen Mitarbeiter wird aber abweichend ein Festbetrag abgerechnet.
AUT1Die Nachweispflicht der Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters besteht bereits ab dem 1. Tag der AU, abweichend von § 5 Abs.1 Entgeltfortzahlungsgesetz.
AUT2Die Nachweispflicht der Arbeitsunfähigkeit besteht bereits ab dem 2. Tag der AU.
AUT3Die Nachweispflicht der Arbeitsunfähigkeit besteht bereits ab dem 3. Tag der AU.