Betriebe ohne UV-Pflicht

rechtlicherhintergrundAusländische Betriebe, die ihre Mitarbeiter nach Deutschland entsenden und keine in Deutschland sv-pflichtigen Mitarbeiter beschäftigen, unterliegen nicht der Unfallversicherungspflicht.
Auch Betriebe, die nur beitragsfreie Mitarbeiter beschäftigen (z.B. > Gesellschafter-Geschäftsführer) zahlen keine Beiträge an die Unfallversicherung.

So gehen Sie in Quick-Lohn damit um

Erfassen Sie die Stammdaten aller Mitarbeiter mit

oPersonengruppe 000

oBeitragsgruppenschlüssel 0000

oTätigkeitsschlüssel 000000000 (neun Nullen) und

oGTS 0 (d.h. keine Meldung an die Berufsgenossenschaft).

In den Firmen-Stammdaten tragen Sie ein:

oIm Feld "Firma ist uv-pflichtig setzen Sie kein Häkchen.

oQuick-Lohn verschickt dann keinerlei Meldungen an die Unfallversicherung.