Ausländische Betriebe, die ihre Mitarbeiter nach Deutschland entsenden und keine in Deutschland sv-pflichtigen Mitarbeiter beschäftigen, unterliegen nicht der Unfallversicherungspflicht. |
Auch Betriebe, die nur beitragsfreie Mitarbeiter beschäftigen (z. B. > Gesellschafter-Geschäftsführer) zahlen keine Beiträge an die Unfallversicherung. |
So gehen Sie in Quick-Lohn damit um
•Erfassen Sie die Stammdaten aller Mitarbeiter mit
oPersonengruppe 000
oBeitragsgruppenschlüssel 0000
oTätigkeitsschlüssel 000000000 (neun Nullen) und
oGTS 0 (d.h. keine Meldung an die Berufsgenossenschaft).
•In den Firmen-Stammdaten tragen Sie ein:
oIm Feld "Firma ist uv-pflichtig setzen Sie kein Häkchen.
oQuick-Lohn verschickt dann keinerlei Meldungen an die Unfallversicherung.