![]() | Ausländische Betriebe, die ihre Mitarbeiter nach Deutschland entsenden und keine in Deutschland sv-pflichtigen Mitarbeiter beschäftigen, unterliegen nicht der Unfallversicherungspflicht. |
Auch Betriebe, die nur beitragsfreie Mitarbeiter beschäftigen (z.B. > Gesellschafter-Geschäftsführer) zahlen keine Beiträge an die Unfallversicherung. |
So gehen Sie in Quick-Lohn damit um
•Erfassen Sie die Stammdaten aller Mitarbeiter mit
oPersonengruppe 000
oBeitragsgruppenschlüssel 0000
oTätigkeitsschlüssel 000000000 (neun Nullen) und
oGTS 0 (d.h. keine Meldung an die Berufsgenossenschaft).
•In den Firmen-Stammdaten tragen Sie ein:
oals BG-Betriebsnummer 00000000 (acht Nullen)
oDie Felder für BG-Mitgliedsnummer und BG-PIN bleiben frei.
oQuick-Lohn verschickt dann keinerlei Meldungen an die Unfallversicherung.
Sie benötigen hierfür einen Geheimschalter. Bitte rufen Sie die Quick-Lohn Hotline an.