Betriebliche Altersvorsorge (Pensionskasse, -fonds, Direktversicherung)

rechtlicherhintergrund Hintergrundwissen / gesetzliche Grundlagen

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Entgeltumwandlung bei Beachtung des Mindestlohns

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Besonderheiten in einigen Branchen

Baubetriebe, die die Tarifliche ZusatzRente über SOKA-BAU durchführen, lesen bitte die zusätzlichen Informationen zur > tariflichen Altersversorgung (TZR) Baugewerbe sowie das Beispiel 2 unter Fall 3.

Dachdeckerbetriebe, die über die SOKA-Dach Verträge abschließen, lesen bitte die zusätzlichen Informationen zur > tariflichen Altersversorgung (TZR) Dachdeckergewerbe sowie das Beispiel 2 unter Fall 3.

Malerbetriebe, die die Maler-Lackierer-Rente bei der Malerkasse abschließen, lesen bitte die zusätzlichen Informationen zur > Maler-Lackierer-Rente sowie das Beispiel 2 unter Fall 3.

 

Mögliche Fälle

Fall 1: Standardfall (Jahresbeitrag unterhalb von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der RV West)

Die Abrechnung von einem bestehenden oder neuen Vertrag haben wir für Sie in diesem Erklärvideo erläutert.

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Fall 2: Zwei oder drei Verträge zur Altersvorsorge

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Fall 3: Überschreiten der 4%-Grenze der Beitragsfreiheit

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Fall 5: Altersvorsorge bei Gesellschafter-Geschäftsführern (auch hinsichtlich der E-Bilanz)

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Kündigung eines Altersvorsorgevertrages

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