Betriebliche Altersvorsorge (Pensionskasse, -fonds, Direktversicherung)

rechtlicherhintergrund Hintergrundwissen / gesetzliche Grundlagen

hmtoggle_plus1Ausführlich

 

Entgeltumwandlung bei Beachtung des Mindestlohns

hmtoggle_plus1Details

 

Besonderheiten in einigen Branchen

Baubetriebe, die die Tarifliche ZusatzRente über SOKA-Bau durchführen, lesen bitte die zusätzlichen Informationen zur > tariflichen Altersversorgung (TZR) Baugewerbe sowie das Beispiel 2 unter Fall 3.

Dachdeckerbetriebe, die über die SOKA-Dach Verträge abschließen, lesen bitte die zusätzlichen Informationen zur > tariflichen Altersversorgung (TZR) Dachdeckergewerbe sowie das Beispiel 2 unter Fall 3.

Malerbetriebe, die die Maler-Lackierer-Rente bei der Malerkasse abschließen, lesen bitte die zusätzlichen Informationen zur > Maler-Lackierer-Rente sowie das Beispiel 2 unter Fall 3.

 

Mögliche Fälle

Fall 1: Standardfall (Jahresbeitrag unterhalb von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der RV West)

Die Abrechnung von einem bestehenden oder neuen Vertrag haben wir für Sie in diesem Erklärvideo erläutert.

hmtoggle_plus1Details

 

Fall 2: Zwei oder drei Verträge zur Altersvorsorge

hmtoggle_plus1Details

 

Fall 3: Überschreiten der 4%-Grenze der Beitragsfreiheit

hmtoggle_plus1Details

 

Fall 5: Altersvorsorge bei Gesellschafter-Geschäftsführern (auch hinsichtlich der E-Bilanz)

hmtoggle_plus1Details

 

Kündigung eines Altersvorsorgevertrages

hmtoggle_plus1Details