Betriebliche Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung)

rechtlicherhintergrund Hintergrundwissen / gesetzliche Grundlagen

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Bestandteil der Altersabsicherung in Deutschland. Sie bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, über ihren Arbeitgeber zusätzlich für den Ruhestand vorzusorgen und dabei von staatlichen Förderungen sowie Steuervorteilen zu profitieren.

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Entgeltumwandlung bei Beachtung des Mindestlohns

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Besonderheiten in einigen Branchen

Baubetriebe, die die Tarifliche ZusatzRente über SOKA-BAU durchführen, lesen bitte die zusätzlichen Informationen zur > tariflichen Altersversorgung (TZR) Baugewerbe sowie das Beispiel 2 unter Fall 3.

Dachdeckerbetriebe, die über die SOKA-DACH Verträge abschließen, lesen bitte die zusätzlichen Informationen zur > tariflichen Altersversorgung (TZR) Dachdeckergewerbe sowie das Beispiel 2 unter Fall 3.

Malerbetriebe, die die Maler-Lackierer-Rente bei der Malerkasse abschließen, lesen bitte die zusätzlichen Informationen zur > Maler-Lackierer-Rente sowie das Beispiel 2 unter Fall 3.

 

Mögliche Fälle

Fall 1: Standardfall (Jahresbeitrag unterhalb von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der RV)

Die Abrechnung eines bestehenden oder neuen Vertrages haben wir für Sie in diesem Erklärvideo erläutert.

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Fall 2: Zwei oder drei Verträge zur Altersvorsorge

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Fall 3: Überschreiten der 4%-Grenze der Beitragsfreiheit

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Fall 4: Altersvorsorge bei Gesellschafter-Geschäftsführern (auch hinsichtlich der E-Bilanz)

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Kündigung eines Altersvorsorgevertrages

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