Betriebsfeier

Einige Hinweise vorab

Kosten für Betriebsausflüge und Betriebsfeiern können steuerlich geltend gemacht werden. Steuer- und beitragsfrei sind 2 Veranstaltungen im Jahr, wenn die Kosten je teilnehmendem Mitarbeiter 150,00 € nicht überschreiten. Teilnehmende Angehörige zählen bei dieser Rechnung nicht mit.

Überschreiten die Kosten die 150,00 € je Mitarbeiter, wird der übersteigende Betrag lohnsteuerpflichtig, kann aber mit 25% pauschal versteuert werden. In einem solchen Fall rechnen Sie den übersteigenden Betrag der Veranstaltung über einen fiktiven Mitarbeiter ab.

Bei der Berechnung werden alle anfallenden Kosten wie z.B. Saalmiete, Hotel und Servicepersonal mit eingerechnet. Aber Achtung: Kostet die Feier z.B. 80,00 € pro Person und Ihr Mitarbeiter Herr Müller bringt noch seine Frau mit, kommt er auf 160,00 € und der übersteigende Betrag von 10,00 € muss entweder individuell oder mit 25% pauschal versteuert werden.

So handhaben Sie dieses Thema im Programm:

1. Schritt:Aktivieren Sie in der Stammdatenverwaltung die Lohnart Betriebsfeier (> Lohnart aktivieren).

2. Schritt:Falls nicht ohnehin vorhanden, legen Sie unter StammdatenKrankenkassendaten eine "Pro-Forma-Krankenkasse an".  Dabei werden nur das Feld Name in Kurzform  (z.B. mit PRO) und das Feld Betr-Nr.  Krankenkasse  (00000000 - achtmal die Ziffer Null) ausgefüllt.

3. Schritt:Wählen Sie Stammdatenverwaltung /→ Mitarbeiterdaten. Legen Sie hier einen "fiktiven Mitarbeiter" an (neuen Mitarbeiter anlegen) , z.B. mit dem Namen Betrieb, Feier. Alle Angaben müssen formal richtig sein (Geburtsdatum, Anschrift).
Tragen Sie wie folgt ein:
Beschäftigung Beginn und Ende: jeweils den gleichen Tag des Monats.
Personengruppe und Staatsangehörigkeit: 000
Tätigkeitsschlüssel: 000000000
Beitragsgruppenschl.: 0000
Steuerklasse -- (zwei Bindestriche)
Mitarbeitertyp: AN
GTS: 0 (Null heißt keine Meldung an die Berufsgenossenschaft)
 
In Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten: STKL- (Baubranchen: Teilnahme Sozialkasse: 0)
In Mitarbeiterdaten / Zusatzdaten im Feld Geschlecht tragen Sie M oder W ein.

4. Schritt:Wechseln Sie in die Lohnerfassung des Mitarbeiters und gehen Sie zum Fenster Erfassung Lohnarten. Es wird nur die Lohnart für die Betriebsfeier erfasst.Diese rufen Sie über den Button F5 - Weitere LA auf. Den Verdienstbeleg für den fiktiven Mitarbeiter verwahren Sie gut für eventuelle Prüfungen.

Die entstehende pauschale Lohnsteuer (+ pausch. Soli und pausch. Kirchensteuer) wird mit der Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt abgeführt..