Betriebsfeier

Einige Hinweise vorab

Kosten für Betriebsausflüge und Betriebsfeiern können steuerlich geltend gemacht werden. Steuer- und beitragsfrei sind 2 Veranstaltungen im Jahr, wenn die Kosten je teilnehmendem Mitarbeiter 110,00 € nicht überschreiten. Teilnehmende Angehörige zählen bei dieser Rechnung nicht mit.

Überschreiten die Kosten die 110,00 € je Mitarbeiter, wird der übersteigende Betrag lohnsteuerpflichtig, kann aber mit 25 % pauschal versteuert werden. In einem solchen Fall rechnen Sie den übersteigenden Betrag der Veranstaltung über einen fiktiven Mitarbeiter ab.

Bei der Berechnung werden alle anfallenden Kosten wie z. B. Saalmiete, Hotel und Servicepersonal mit eingerechnet. Achtung: Kostet die Feier z. B. 80,00 € pro Person und Ihr Mitarbeiter Herr Müller bringt noch seine Frau mit, betragen die Kosten für ihn 2 x 80,00 € = 160,00 €. Der 110,00 € übersteigende Betrag in Höhe von 50,00 € muss entweder individuell oder mit 25 % pauschal versteuert werden.

So handhaben Sie dieses Thema im Programm:

1. Schritt:Aktivieren Sie unter LohnabrechnungStammdatenverwaltungLohnarten die Lohnart "Betriebsfeier" (> Lohnart aktivieren).

2. Schritt:Falls nicht ohnehin vorhanden, legen Sie unter LohnabrechnungStammdatenverwaltungKrankenkassendaten die "Proforma Krankenkasse" an.  Dabei werden nur das Feld Name in Kurzform  (z. B. mit "Pro") und das Feld Betr-Nr. Krankenkasse (mit "00000000" - achtmal Ziffer Null) ausgefüllt.

3. Schritt:Wählen Sie LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten. Legen Sie hier einen fiktiven Mitarbeiter an (> neuen Mitarbeiter anlegen), z. B. mit dem Namen "Betrieb, Feier". Alle Angaben müssen formal richtig sein (Geburtsdatum, Anschrift).
Tragen Sie wie folgt ein:
 
In Mitarbeiterdaten Teil 1:
       Beschäftigung Beginn und Ende: jeweils den gleichen Tag des Monats
       Steuerklasse "--" (zwei Bindestriche)
       Staatsangehörigkeit und Personengruppe: "000"
       Tätigkeitsschlüssel: "000000000"
       Beitragsgruppenschl.: "0000"
       Mitarbeitertyp: "AN"
       GTS: "0" (Null heißt keine Meldung an die Berufsgenossenschaft)
       Krankenkassen-Nr.: wählen Sie die Proforma Krankenkasse aus
 
In Mitarbeiterdaten Teil 2:
       SOKA-Arbeitnehmer-Nr./Teilnahme Malerkasse/Teilnahme SOKA Dach/Teilnahme SOKA Gerüst/Teilnahme EWGala: "0" (nur Baubranchen)
       Besonderheiten: "STKL-"
 
In Mitarbeiterdaten Zusatzdaten:
       Geschlecht: "M", "W", "X" oder "D"

4. Schritt:Wechseln Sie in die Lohnerfassung des neu angelegten fiktiven Mitarbeiters und gehen Sie zum Untermenü Erfassung Lohnarten. Rufen Sie über den Button F5 - Weitere LA die Lohnart "Betriebsfeier" auf und rechnen Sie die zu versteuernden Beträge ab. Den Verdienstbeleg für den fiktiven Mitarbeiter verwahren Sie gut für eventuelle Betriebsprüfungen.

Die entstehende pauschale Lohnsteuer (zzgl. pauschaler Solizuschlag und pauschaler Kirchensteuer) wird mit der Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt gemeldet.