Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) - Förderfähige betriebliche Altersvorsorge (BAV) ab 2018

rechtlicherhintergrund Hintergrundwissen / gesetzliche Grundlagen

Seit 2022 -  verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Arbeitgeber müssen für alle Entgeltumwandlungen einen Zuschuss in Höhe von 15 % des vom Arbeitnehmer umgewandelten Entgelts (Lohnverzicht) zahlen. Allerdings nur soweit sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen.

In diesem Video erfahren Sie mehr über die Grundlagen zum verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss:

 

Beachten Sie: Beiträge die der Arbeitgeber von Gesetzes wegen zahlt, sind nicht förderfähig! Demnach beschränkt sich die Förderfähigkeit auf die freiwilligen Arbeitgeberzuschüsse, die über die 15% gesetzmäßig erforderlichen Beträge hinausgehen. Ebenso trifft dies auf die Direktzusagen (spätere Betriebsrente) zu.

Anrechnung der alten Direktversicherung (Pauschalbesteuerung): Die Antwort steckt im Schreiben vom Deutschen Bundestag (WD 6-3000-135/18) auf Seite 5 unter Punkt 5 / 2. Absatz:  "Die übernommene Pauschalsteuer ist nicht als Zuschuss zur Entgeltumwandlung anzusehen und dient auch nicht der Erhöhung der dem Mitarbeiter gewährten Versorgung. Sie kann daher nicht auf die künftige Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung dieses Zuschusses angerechnet werden."

Ab 2020 neu - Erhöhung der Grenzen für die steuerliche Förderung.

Am 18.08.2020 wurden die neuen Grenzen im Gesetzblatt veröffentlicht. Diese gelten rückwirkend ab dem 01.01.2020.

Geringverdienergrenze 2575,00 € (statt bisher 2200,00 €) monatlich
Förder-Höchstbetrag 288,00 € (statt bisher 144,00 €) jährlich
Förderfähiger Betrag des Arbeitgebers 960,00 € (statt bisher 480,00 €) jährlich
Mindestbeitrag des Arbeitgebers 240,00 € jährlich (unverändert)

An der prinzipiellen Verfahrensweise hat sich nichts geändert. Falls Sie aus jetziger Sicht in den Vormonaten einen höheren Förderbetrag hätten beanspruchen können, führen Sie für die entsprechenden Monate Korrekturabrechnungen durch.

Ab 2019 neu - Beteiligung des Arbeitgebers an Entgeltumwandlungen bei Neuverträgen.

Schließt ein Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds ab (worauf ein Rechtsanspruch besteht), verringern sich dadurch die zu zahlenden SV-Beiträge für ihn und auch für den Arbeitgeber. Oftmals haben Arbeitgeber freiwillig ihre Ersparnis an den Mitarbeiter weitergegeben.
Ab 2019 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf, dass sich ihr Arbeitgeber bei Neuverträgen an der Finanzierung beteiligt. Der Arbeitgeberzuschuss kann alternativ zur tatsächlichen Einsparung mit pauschal 15% des umgewandelten Entgelts berechnet werden.

Wie erfolgt die Abrechnung in Quick-Lohn genau?
Sie erfassen folgende Lohnarten (am Beispiel von 100,00 € Entgeltumwandlung, 15% AG-Beteiligung):


ohne AG-Zuschuss

mit AG-Zuschuss

Altersv.-Lohnverz

-100.00

-85.00

Altersvorsorge

-100.00

-100.00

 

Ausführliche Erläuterungen zur Altersvorsorge finden Sie hier.

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetzt (BRSG) wird den Arbeitgebern ab 2018 ermöglicht die betriebliche Altersvorsorge über eine reine Beitragszusage im Betrieb einzurichten. Diese Art der Altersvorsorge steht nur den tarifgebundenen Arbeitgebern zur Verfügung.
Die Arbeitgeber sollen animiert werden, für ihre Arbeitnehmer mit geringem Einkommen zusätzliche Arbeitgeber-Beiträge in eine Altersvorsorge einzuzahlen. Die zusätzlichen Arbeitgeber-Beiträge werden steuerlich gefördert.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Die Verträge zur Altersvorsorge erfüllen bestimmte gesetzliche Anforderungen.

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Höhe der Arbeitgeber-Beiträge und der Förderung

Diese Form der Altersvorsorge ist in der Höhe der Beiträge und in der Förderung begrenzt.

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Handhabung in Quick-Lohn

Damit die förderfähige Betriebliche Altersvorsorge vom Programm überwacht werden kann, hinterlegen Sie diese im Programm:

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Was sollten Sie bei dieser Art der Altersvorsorge sonst noch berücksichtigen

Die Kündigung des Altersvorsorgevertrages und die Auszahlung des angesammelten Betrages ist förderschädlich.
Das betrifft dann alle Arbeitgeber, die für den Altersvorsorgevertrag dieses Beschäftigten eine Förderung über die Lohnsteueranmeldung erhalten haben.
Wie so etwas ablaufen würde, ist uns nicht bekannt.

Es gibt also bei dieser neuen Regelung Stolperfallen und Unwägbarkeiten. Viele Details sind auch noch in der Diskussion.
Wenn Sie die Förderung trotzdem nutzen wollen, lassen Sie sich unbedingt unabhängig beraten (nicht nur von der Versicherung).