Einleitung
Wenn Sie erstmals Mitarbeiter abrechnen, benötigen Sie die folgenden Daten und Unterlagen für die Abrechnung mit Quick-Lohn.
Diese Daten und Informationen benötigen Sie beim Anlegen der Firma
❑ Firmendaten:
❑Die Betriebsnummer
❑Die Steuernummer
Lassen Sie beim Finanzamt auch das Arbeitgeber-Signal setzen, damit Sie die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Ihrer Mitarbeiter abrufen können. > Mehr dazu
❑Die Bankverbindung von Finanzamt und Krankenkassen oder Lastschriftaufträge
❑Die Firmenbankverbindung
❑Die Unternehmensnummer und die PIN der zuständigen Berufsgenossenschaft (Ausnahme: Bei Landwirtschaftlicher und Gartenbau-BG gibt es keine PIN).
❑Baubranchen: Details
❑Kug-Nr. (für die Abrechnung im Winter und Saison-KUG) ❑Betriebskonto-Nr. |
Falls Sie noch nicht bzw. nur zum Teil über diese Nummern verfügen (z. B. bei Firmengründung), beantragen Sie diese. > Mehr dazu
❑ Informationen:
❑Besteht für mein/unser Unternehmen die > Sofortmeldepflicht?
Diese Unterlagen und Informationen benötigen Sie von Ihren Mitarbeitern
❑ Informationen:
❑Die Personaldaten. Nutzen Sie dafür gerne unser > Stammdatenblatt zur Personalerfassung.
❑ Unterlagen:
❑Bei Minijobbern mit Verzicht auf RV-Aufstockung: Den Antrag auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht > RV-Befreiungsantrag
❑Den Nachweis zur Elterneigenschaft (Geburtsurkunde o.ä.)
❑Wenn Mitarbeiter privat krankenversichert sind: Bescheinigung von der jeweiligen privaten Krankenversicherung
❑Wenn eine betriebliche Altersvorsorge abgerechnet werden soll: Den Nachweis der Versicherungsgesellschaft mit dem Betrag der Versicherungsprämie und der Bankverbindung bzw. Lastschriftmandat.
❑Wenn vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden: Den Nachweis des VL-Vertrages mit dem Betrag und der Bankverbindung.
❑Bauhaupt, Maler, Gerüst: Ein Arbeitnehmer-Kontoauszug mit den aktuellen Urlaubstage- und Urlaubsgeldansprüchen. > Mehr dazu