Checkliste für Ihren Wechsel von der bisherigen Software zu Quick-Lohn

tipp Einleitung

Wenn Sie die Lohnabrechnung bisher mit einer anderen Software durchgeführt haben, sind im alten System noch wichtige Meldungen durchzuführen. Zudem benötigen Sie aus der alten Software noch wichtige Dateien, damit Sie die Stammdaten korrekt in Quick-Lohn anlegen können, und auch für spätere Betriebsprüfungen sind diese notwendig.

 

Häkchen - Zitat Ihre Aufgaben für den letzten Abrechnungsmonat im alten System

Erstellen Sie die folgenden Meldungen:

Für die Krankenkassen: Die SV-Abmeldungen mit Grund 36 (Systemwechsel) für alle Mitarbeiter.

Für das Finanzamt:

ELStAM: Die Abmeldungen brauchen Sie nicht vorzunehmen. (Es ist jedoch auch ok, wenn Sie die Mitarbeiter abmelden.)

LohnsteuerbescheinigungenErstellen Sie möglichst die Lohnsteuerbescheinigungen für die abgerechneten Monate. (Sollte dies nicht möglich sein, dann ist das auch ok. Dann tragen Sie später in Quick-Lohn die Werte ab Januar ein.)

Für die Berufsgenossenschaft: Erstellen Sie einen UV-Lohnnachweis (LND) für die abgerechneten Monate des aktuellen Jahres. (Nur wenn nicht im Januar, sondern unterjährig mit Quick-Lohn gestartet wird.)

 

Häkchen - Zitat Diese Daten, Unterlagen und Informationen benötigen Sie aus der alten Lohnsoftware      

Dateien:

Die DLS-Dateien mit den Daten des aktuellen und der vergangenen Jahre für spätere Betriebsprüfungen durch das Finanzamt. Mit diesen Dateien können Sie auch die meisten Stammdaten bequem in Quick-Lohn importieren, siehe > Import Stammdaten.

 

Informationen:

Sozialversicherungsdaten:

Wenn mit geschätzten Beitragsnachweisen gearbeitet wurde: Die Schätzdifferenzen des letzten Abrechnungsmonats für alle Krankenkassen.

Die Werte von SV-Tagen und SV-Brutto für alle Mitarbeiter, sowie die bisher aufgelaufenen UV-pflichtigen Entgelte und UV-pflichtigen Stunden. (Nur wenn nicht im Januar, sondern unterjährig mit Quick-Lohn gestartet wird.)

Besteht für mein/unser Unternehmen die Sofortmeldepflicht? q Ja q Nein

U1: die Umlagesätze des aktuellen Jahres aller Krankenkassen (ein Wechsel ist nur im Januar möglich).

 

Zur Finanzbuchhaltung:

Die Info zum Fibu-Kontenrahmen bzw. zu den verwendeten Fibu-Kontonummern (z. B. SKR 03 oder SKR 04).

 

Altersvorsorge

Die bisher über den Arbeitgeber gezahlten steuer- und sv-freien Altersvorsorge-Beträge. (Nur wenn nicht im Januar, sondern unterjährig mit Quick-Lohn gestartet wird.)

 

Sonstiges

Wenn bisher mit Stundenkonten gearbeitet wurde: Das Guthaben an Stunden und Entgelt auf dem Arbeitszeitkonto.

Bau-, Maler-, Gerüstbaubetriebe:

Die Urlaubstage- und Urlaubsgeld-Guthaben der gewerblichen Mitarbeiter aus dem Vorjahr.

Relevante Urlaubswerte des laufenden Jahres (falls nicht aus der Verdienstabrechnung erkennbar), am Besten fordern Sie aktuelle Kontoauszüge bei der Sozialkasse an. (Nur wenn nicht im Januar, sondern unterjährig mit Quick-Lohn gestartet wird.)

Unterlagen:

Für die Betriebsprüfungen der Renten- und Unfallversicherung:

Alle Mitarbeiter-Stammblätter, die Firmen-Stammdaten und die Krankenkassen-Stammblätter, die seit der letzten Betriebsprüfung angefallen sind.

Die Lohnkonten, die Lohnjournale, Beitragsnachweise und SV-Meldungen der letzten Jahre, für die bisher noch keine Betriebsprüfung durchgeführt wurde.