Datenschutz/DSGVO und GoBD

Hier finden Sie:

1.Informationen zum Datenschutz in / mit Quick-Lohn:

oDen > Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung, den Sie mit uns bei der Bestellung abgeschlossen haben.

oAllgemeine Hinweise zum Thema > Datenschutz mit Quick-Lohn.

2.Informationen zur GoBD-konformen Anwendung von Quick-Lohn:

oTheoretisch benötigt jede Firma eine Verfahrensbeschreibung entsprechend der GoBD. Dafür stellen wir Ihnen > Textbausteine für den Bereich der Lohnabrechnung zur Verfügung, die Sie verwenden können.

 

Für ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz und GoBD empfehlen wir Ihnen, sich an die HWK bzw. die IHK Ihrer Wahl oder an Ihren Steuerberater zu wenden!