Digitaler (elektronischer) Lohnnachweis zur Unfallversicherung

Einige Hinweise vorweg

Der Lohnnachweis ist Grundlage für die Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung. Mit dem Lohnnachweis werden der Unfallversicherung die Entgelte, die Arbeitsstunden und die Anzahl der Beschäftigten gemeldet.

Der Lohnnachweis für die Unfallversicherung ist seit dem Meldejahr 2016 elektronisch bei der Unfallversicherung einzureichen.

Arbeitgeber erhalten dazu per Post von ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die BG-PIN. Die PIN wird im Programm im Bereich > Firmendaten hinterlegt.

Die Abgabe des Lohnnachweises hat als Jahresmeldung zu erfolgen. Die Berufsgenossenschaft hat den 15. Februar des Folgejahres als Abgabetermin festgelegt. Quick-Lohn erzeugt diesen bei Teilnahme am Meldecenter immer mit dem Monatsabschluss Januar des Folgejahres für das Vorjahr. Der Lohnnachweis wird anschließend über das Meldecenter an die Berufsgenossenschaft übermittelt.

Werden alle Mitarbeiter abgemeldet, z. B. weil kurzzeitig keine Mitarbeiter mehr im Unternehmen beschäftigt sind oder ein Systemwechsel erfolgt, erzeugt Quick-Lohn einen unterjährigen Lohnnachweis. Bei Wiederaufnahme der Arbeit noch im selben Jahr, storniert Quick-Lohn den ursprünglichen und somit zu früh abgegebenen Lohnnachweis. Der Versand des ganzjährigen Lohnnachweises erfolgt dann spätesten wie üblich im Januar des Folgejahres.

Ändern sich durch Korrekturen die Werte eines bereits abgegebenen Lohnnachweises, erfolgt vom Programm automatisch ein Storno beim jeweiligen Monatsabschluss. Zudem wird ein neuer Lohnnachweis mit den geänderten Werten erzeugt.

Quick-Lohn erzeugt im Falle eines Systemwechsels mitten im Jahr nur noch den Lohnnachweis für den Zeitraum danach. Die Meldung für den Zeitraum davor muss bereits bei Systemwechsel mit dem alten System erfolgen. Sollte dies nicht geschehen sein, holen Sie die Meldung bitte gegebenenfalls über das SV-Meldeportal nach.

Die Unternehmensnummer der BG und so verfahren Sie damit

Die Berufsgenossenschaften haben im Jahr 2023 die Unternehmensnummer für alle Betriebe eingeführt. Diese ist zwingend zu nutzen, die bisherige Mitgliedsnummer wurde damit ersetzt. Neu gegründete Unternehmen erhalten nur noch die Unternehmensnummer.

Bitte hinterlegen Sie diese in Quick-Lohn unter LohnabrechnungStammdatenverwaltungFirmendaten.

Sowohl für den Stammdatendienst als auch für den Lohnnachweis erfolgen die Meldungen nur noch mit der Unternehmensnummer.

Wie handhabt Quick-Lohn den digitalen (elektronischen) Lohnnachweis

Beachten Sie: Die Übermittlung des digitalen Lohnnachweises über Quick-Lohn ist nur mit der Aktivierung des > Meldecenters möglich. In diesem Fall läuft das Verfahren komplett automatisiert ab.

Fall 1: Sie nehmen am Meldecenter teil

hmtoggle_plus1Details

 

Fall 2: Sie nehmen nicht am Meldecenter teil

hmtoggle_plus1Details

 

Hinweise zu den notwendigen Stammdaten

hmtoggle_plus1Details

 

Wenn Ihnen keine PIN vorliegt

tippIn der Gartenbau-Berufsgenossenschaft und in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SVLFG) versicherte Firmen erhalten keine PIN und nehmen nicht am Verfahren des digitalen Lohnnachweises teil.
 
In diesem Fall lassen Sie das Feld PIN in den Angaben zur BG unter LohnabrechnungStammdatenverwaltungFirmendaten leer. Quick-Lohn erkennt diesen Fall automatisch.