Einige Hinweise vorweg
•Der Lohnnachweis ist Grundlage für die Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung. Mit dem Lohnnachweis werden der Unfallversicherung die Entgelte, die Arbeitsstunden und die Anzahl der Beschäftigten gemeldet.
•Der Lohnnachweis für die Unfallversicherung ist seit dem Meldejahr 2016 elektronisch bei der Unfallversicherung einzureichen.
•Arbeitgeber erhalten dazu per Post von ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die BG-PIN. Die PIN wird im Programm im Bereich > Firmendaten hinterlegt.
•Die Abgabe des Lohnnachweises hat als Jahresmeldung zu erfolgen. Die Berufsgenossenschaft hat den 15. Februar des Folgejahres als Abgabetermin festgelegt. Quick-Lohn erzeugt diesen bei Teilnahme am Meldecenter immer mit dem Monatsabschluss Januar des Folgejahres für das Vorjahr. Der Lohnnachweis wird anschließend über das Meldecenter an die Berufsgenossenschaft übermittelt.
•Werden alle Mitarbeiter abgemeldet, z. B. weil kurzzeitig keine Mitarbeiter mehr im Unternehmen beschäftigt sind oder ein Systemwechsel erfolgt, erzeugt Quick-Lohn einen unterjährigen Lohnnachweis. Bei Wiederaufnahme der Arbeit noch im selben Jahr, storniert Quick-Lohn den ursprünglichen und somit zu früh abgegebenen Lohnnachweis. Der Versand des ganzjährigen Lohnnachweises erfolgt dann spätesten wie üblich im Januar des Folgejahres.
•Ändern sich durch Korrekturen die Werte eines bereits abgegebenen Lohnnachweises, erfolgt vom Programm automatisch ein Storno beim jeweiligen Monatsabschluss. Zudem wird ein neuer Lohnnachweis mit den geänderten Werten erzeugt.
•Quick-Lohn erzeugt im Falle eines Systemwechsels mitten im Jahr nur noch den Lohnnachweis für den Zeitraum danach. Die Meldung für den Zeitraum davor muss bereits bei Systemwechsel mit dem alten System erfolgen. Sollte dies nicht geschehen sein, holen Sie die Meldung bitte gegebenenfalls über das SV-Meldeportal nach.
Die Unternehmensnummer der BG und so verfahren Sie damit
Die Berufsgenossenschaften haben im Jahr 2023 die Unternehmensnummer für alle Betriebe eingeführt. Diese ist zwingend zu nutzen, die bisherige Mitgliedsnummer wurde damit ersetzt. Neu gegründete Unternehmen erhalten nur noch die Unternehmensnummer.
Bitte hinterlegen Sie diese in Quick-Lohn unter Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Firmendaten.
Sowohl für den Stammdatendienst als auch für den Lohnnachweis erfolgen die Meldungen nur noch mit der Unternehmensnummer.
Wie handhabt Quick-Lohn den digitalen (elektronischen) Lohnnachweis
Beachten Sie: Die Übermittlung des digitalen Lohnnachweises über Quick-Lohn ist nur mit der Aktivierung des > Meldecenters möglich. In diesem Fall läuft das Verfahren komplett automatisiert ab.
Fall 1: Sie nehmen am Meldecenter teil
Erstmalige Abfrage der Gefahrentarife über das Quick-Lohn-Meldecenter 1. Schritt:Wählen Sie im Programm Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Firmendaten. 2. Schritt:Hinterlegen Sie im Untermenü Angaben zur BG Ihre Unternehmensnummer, die Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers sowie die vom Unfallversicherungsträger mitgeteilte PIN. 3. Schritt:Wechseln Sie in das Menü Lohnabrechnung → Meldecenter → Meldungen prüfen und senden und versenden Sie die Stammdatenabfrage, die Ihnen dort angezeigt wird. Eine Lohnerfassung ist erst nach dem Versand der Stammdatenabfrage möglich. Die Abfrage der Stammdaten stellt übrigens gleichzeitig die Vorankündigung der Abgabe eines Lohnnachweises nach Ablauf des Jahres dar. Beachten Sie: Der Monatsabschluss ist ohne eine erfolgreiche Rückmeldung nicht möglich. Das kann passieren, wenn in den Firmendaten die BG-Angaben Unternehmensnummer, Betriebsnummer oder die PIN falsch sind. Dann wird die Stammdatenabfrage vom Unfallversicherungsträger konsequent abgelehnt, beispielsweise mit dem Grund "Das Mitglied ist nicht bekannt". In diesem Fall korrigieren Sie diese Angaben und Quick-Lohn erzeugt im Anschluss automatisch eine neue Stammdatenabfrage. 4. Schritt:Nach ca. 3 Stunden rufen Sie über das Meldecenter eine Rückmeldung von der Unfallkasse mit den gültigen Gefahrtarifstellen ab. Abweichungen der Gefahrtarifstellen zeigt Ihnen Quick-Lohn an. 5. Schritt:Im Januar des Folgejahres erstellt Quick-Lohn für jeden Mitarbeiter eine SV-Meldung mit Grund "92" > UV-Jahresmeldung an den Rentenversicherungsträger und zusätzlich die zusammengefasste Meldung "Lohnnachweis digital" an den Unfallversicherungsträger. 6. Schritt:Im Januar des Folgejahres fragt Quick-Lohn erneut die Stammdaten bei der Unfallversicherung ab.
Hinweis: Korrekturen für das Vorjahr, welche auch Änderungen in den Bruttolohnsummen verursachen, werden beim Monatsabschluss automatisch berücksichtigt. Der UV-Lohnnachweis des Vorjahres wird storniert und ein neuer korrigierter UV-Lohnnachweis erzeugt. Über den Menüpunkt Nachdruck / Auswertung → Beitragsabrechnung-UV (BG-Jahresliste) erhalten Sie eine aktualisierte Liste zum Lohnnachweis.
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Fall 2: Sie nehmen nicht am Meldecenter teil
Bitte nutzen Sie zum Versand des digitalen Lohnnachweises das SV-Meldeportal. In Quick-Lohn können Sie sich dafür eine Übersicht der UV-pflichtigen Entgelte und der gearbeiteten Stunden ausdrucken. Klicken Sie im Hauptmenü → Nachdruck / Auswertung → Beitragsabrechnung-UV (BG-Jahresliste) und wählen Sie dort das gewünschte Jahr. Quick-Lohn erzeugt eine Übersicht mit allen Mitarbeitern. Alternativ aktivieren Sie das Meldecenter > ausführlich. |
Hinweise zu den notwendigen Stammdaten
Diese Angaben tragen Sie im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Firmendaten ein: •BG-Betriebsnummer •BG-Mitgliedsnummer (nur noch gültig bis 2022) •Unternehmensnummer (nur für Unternehmen, die ab November 2022 gegründet wurden) •BG-PIN Es treten leider öfter mal Verzögerungen bei der Mitteilung der BG-Angaben auf. Quick-Lohn lässt daher im ersten Abrechnungsmonat im Feld BG-Mitgliedsnummer oder Unternehmensnummer in den Firmenstammdaten den Wert "0" (Ziffer Null) zu. Das Feld PIN bleibt in dem Fall frei. Ab dem 2. Monat müssen dann aber die richtige Mitgliedsnummer und PIN eingetragen sein (PIN nicht bei Gartenbau-BG). (Nur bei Systemstart im Januar sind diese Angaben wegen der UV-Jahresmeldung sofort erforderlich.) Wichtig ist, dass bei fehlender Mitgliedsnummer zumindest die zuständige Berufsgenossenschaft (bzw. deren Betriebsnummer) ab dem 1. Abrechnungsmonat eingetragen sein muss.
Im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten tragen Sie ein: •GTS (Gefahrtarifstelle) oFür jeden Mitarbeiter entnehmen Sie die zutreffende Gefahrtarifstelle dem Beitragsbescheid bzw. ab 2017 den elektronisch zurückgemeldeten UV-Stammdaten. Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft nach. Mittels der F3-Taste können Sie eine Liste der für Ihre BG zulässigen Angaben anzeigen oder drucken. Benutzen Sie aber unbedingt die mitgeteilten Einstufungen der BG und wählen Sie nicht einfach eine beliebige GTS aus der Liste aus. oBei versicherungsfreien Geschäftsführern (Personengruppe 000, Beitragsgruppe 0000) tragen Sie als GTS den Wert "0" (Ziffer Null) ein. •Hat Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft eine oder mehrere Gefahrtarifstellen einer anderen BG mitgeteilt, so hinterlegen Sie die Betriebsnummer dieser anderen BG in Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten 2 im Feld Abweich. BG-Betr-Nr. |
Wenn Ihnen keine PIN vorliegt
In der Gartenbau-Berufsgenossenschaft und in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SVLFG) versicherte Firmen erhalten keine PIN und nehmen nicht am Verfahren des digitalen Lohnnachweises teil. In diesem Fall lassen Sie das Feld PIN in den Angaben zur BG unter Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Firmendaten leer. Quick-Lohn erkennt diesen Fall automatisch. |