Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD)

rechtlicherhintergrundÄnderungen der meldepflichtigen betrieblichen Daten sind elektronisch an die Betriebsnummernstelle der Arbeitsagentur zu melden.

Werden in Quick-Lohn Änderungen im Bereich LohnabrechnungStammdatenverwaltungFirmendaten beziehungsweise in der StammdatenverwaltungStammdaten Datenübertragung (Ansprechpartner, Telefon) geändert, erstellt Quick-Lohn einen entsprechenden Datensatz in der Meldung zum Monatsende.

Meldepflichtige betriebliche Daten sind:

Betriebsbezeichnung

Rechtsform des Unternehmens

Anschrift

Name des Ansprechpartners

Kommunikationsdaten des Ansprechpartners

Betriebsstilllegung

Betriebsaufgabe

Der DSBD wird von der Datenstelle der Rentenversicherung an den Betriebsnummern-Service der BA weitergeleitet. Die gesonderte Meldung an den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit erübrigt sich damit.

Ab 2024 führt das Statistische Bundesamt ein Basisregister. Das ist ein zentrales Unternehmensverzeichnis, von allen Betrieben mit Unternehmensnummer und Betriebsnummer. Zum Aufbau und Abgleich dieses Verzeichnisses sind alle Arbeitgeber verpflichtet, in den Jahren 2024, 2025 und 2026 spätestens bis zum 31.05. des jeweiligen Jahres mit einer Initialmeldung Betriebsdatenpflege (BSBD) Betriebsnummer und Unternehmensnummer) elektronisch zu melden.

Quick-Lohn wird die Initialmeldung im Januar automatisch erzeugen. Sie müssen im Programm hierzu nichts weiter unternehmen.