Direktversicherung mit individueller Versteuerung

Einige Hinweise vorweg

Beiträge zu einer (alten) Direktversicherung sind prinzipiell steuerpflichtig. Der Standardfall ist die > Pauschalversteuerung mit 20%. Wenn der Arbeitnehmer die "Riester-Förderung" in Anspruch nehmen will, kann er die individuelle Versteuerung seines Anteils aus Lohnverzicht verlangen. Eine individuelle Versteuerung kann auch notwendig werden, wenn die Pauschalierungsgrenze von zur Zeit 1.752,00 € jährlich überschritten wird.

Arbeitgeberanteile für Pensionskasse und Pensionsfonds sind steuer- und beitragsfrei, ein erheblicher Vorteil gegenüber der (alten) Direktversicherung.

Einzelheiten und Beispiele zu Pensionskassen finden Sie im Punkt > betriebliche Altersvorsorge.

Die nötigen Lohnarten anlegen / aktivieren

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