Direktversicherung mit Pauschalversteuerung

Verträge Direktversicherung vor 2005

Eine Direktversicherung mit Pauschalversteuerung ist nur noch für Verträge mit Vertragsabschluss vor 2005 möglich. Beiträge zu dieser (alten) Direktversicherung sind prinzipiell steuerpflichtig. Der Standardfall ist die Pauschalversteuerung mit 20%. Maximal 1.752,00 € dürfen pauschal versteuert werden.

Wenn der Arbeitnehmer die "Riester-Förderung" in Anspruch nehmen will, kann er die individuelle Versteuerung seines Anteils aus Lohnverzicht verlangen (seltener Fall).

Ein die 1.752,00 € übersteigender Betrag muss individuell versteuert und verbeitragt werden.

Klicken Sie hier für Hinweise zur > Direktversicherung mit individueller Versteuerung.

 

Die nötigen Lohnarten anlegen

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Gehaltsumwandlung durch Verzicht auf laufendes Einkommen abrechnen

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Gehaltsumwandlung durch Verzicht auf eine Sonderzahlung abrechnen

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Zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers abrechnen

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Prinzipiell sind auch Mischfälle mit  Direktvers. SV-frei und Direktvers. SV-pfl. möglich, wenn z. B. die Direktversicherung zu einem Teil aus Sonderzahlg-Verzicht und zu einem anderen Teil aus Lohn/Gehaltsverzicht finanziert wird.
Dann werden beide Lohnarten mit den jeweiligen Beträgen abgerechnet.