Verträge Direktversicherung vor 2005
•Eine Direktversicherung mit Pauschalversteuerung ist nur noch für Verträge mit Vertragsabschluss vor 2005 möglich. Beiträge zu dieser (alten) Direktversicherung sind prinzipiell steuerpflichtig. Der Standardfall ist die Pauschalversteuerung mit 20%. Maximal 1.752,00 € dürfen pauschal versteuert werden.
•Wenn der Arbeitnehmer die "Riester-Förderung" in Anspruch nehmen will, kann er die individuelle Versteuerung seines Anteils aus Lohnverzicht verlangen (seltener Fall).
•Ein die 1.752,00 € übersteigender Betrag muss individuell versteuert und verbeitragt werden.
•Klicken Sie hier für Hinweise zur > Direktversicherung mit individueller Versteuerung.
Die nötigen Lohnarten anlegen
Der DV-Beitrag ist beitragsfrei zur Sozialversicherung bei Sonderzahlungsverzicht oder Leistungen des Arbeitgebers und beitragspflichtig bei Gehaltsverzicht des Arbeitnehmers Direktvers. SV-frei z. B. 250.00 (Betrag immer positiv!) Direktvers. SV-pfl. Betrag immer positiv Der Name der Lohnart kann verändert werden, sollte aber mit "Direktvers" beginnen. Es können auch mehrere Lohnarten zur Direktversicherung mit unterschiedlichen Schlüsselungen angelegt werden. Je nach Art der Direktversicherung werden eventuell noch folgende Lohnarten benötigt: Pauschale Steuer AN z. B. -53.50 negativ!!! Lohn/Gehaltsverzicht z. B. -250.00 negativ!!! Sonderzahlg-Verzicht z. B. -3000.00 negativ!!! |
Gehaltsumwandlung durch Verzicht auf laufendes Einkommen abrechnen
Sie sehen hier als Beispiel den Ausschnitt aus einer Verdienstabrechnung. Die Lohnart Pauschale Steuer AN rechnen Sie nur ab, wenn der Arbeitgeber die pauschale Steuer (incl. Solidarzuschlag und pauschaler Kirchensteuer) nicht übernimmt. Wenn Sie bei der Lohnerfassung die F8-Taste in der Zeile Direktvers. SV-pfl. betätigen, zeigt Ihnen das Programm den Betrag der pauschalen Steuern an.
Steuerpflichtig EUR Anzahl EUR Steuerfrei EUR Anzahl EUR EUR -------------------------------------------- ------------------------------------------------------- Grundlohn 12.27 166.00 2036.82 20%P Direktvers. SV-pfl. 50.00 -50.00 Lohn/Gehaltsverzicht -50.00 Pauschale Steuer AN -11.45 -------------------------------------------- ------------------------------------------------------- Steuerbrutto 1986.82 Gesamtbrutto 2025.37 Gesetzliche Abzüge -727.21 ---------------------------------------- LfE Nettolohn 1298.16 ----------------------- Persönl. Be-/Abzüge -50.00 St-Tage 30 ---------------------------------------- SV-Tage 30 Auszahlung EUR 1248.16 Gesamtbrutto 2025.37 ======================================== Steuerbrutto 1986.82 SV-Brutto 2036.82
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Gehaltsumwandlung durch Verzicht auf eine Sonderzahlung abrechnen
Sie sehen hier als Beispiel den Ausschnitt aus einer Verdienstabrechnung mit der Umwandlung eines Teils des Weihnachtsgeldes. Die Lohnart Pauschale Steuer AN rechnen Sie nur ab, wenn der Arbeitgeber die pauschale Steuer (incl. Solidarzuschlag und pauschaler Kirchensteuer) nicht übernimmt. Wenn Sie bei der Lohnerfassung die F8-Taste in der Zeile Direktvers. SV-frei betätigen, zeigt Ihnen das Programm den Betrag der pauschalen Steuern an.
Steuerpflichtig EUR Anzahl EUR Steuerfrei EUR Anzahl EUR EUR -------------------------------------------- -------------------------------------------------- Grundlohn 12.27 166.00 2036.82 20%P Direktvers. SV-frei 1000.00 -1000.00 SdZ Weihnachtsgeld 1200.00 Pauschale Steuer AN -229.00 SdZ Sonderzahlg-Verzicht -1000.00 -------------------------------------------- -------------------------------------------------- Steuerbrutto 2236.82 Gesamtbrutto 3007.82 Gesetzliche Abzüge -860.77 ---------------------------------------- LfE SdZ Summe Nettolohn 2147.05 -------------------------------------------- Persönl. Be-/Abzüge -1000.00 St-Tage 30 360 30 ---------------------------------------- SV-Tage 30 30 30 Auszahlung EUR 1147.05 Gesamtbrutto 2807.82 200.00 3007.82 ======================================== Steuerbrutto 2036.82 200.00 2236.82 SV-Brutto 2036.82 200.00 2236.82
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Zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers abrechnen
Sie sehen hier als Beispiel den Ausschnitt aus einer Verdienstabrechnung mit zusätzlicher Zahlung des Arbeitgebers. Die Lohnart Pauschale Steuer AN rechnen Sie nur ab, wenn der Arbeitgeber die pauschale Steuer (incl. Solidarzuschlag und pauschaler Kirchensteuer) nicht übernimmt. Wenn Sie bei der Lohnerfassung die F8-Taste in der Zeile Direktvers. SV-frei betätigen, zeigt Ihnen das Programm den Betrag der pauschalen Steuern an.
Steuerpflichtig EUR Anzahl EUR Steuerfrei EUR Anzahl EUR EUR -------------------------------------------- ------------------------------------------------------ Grundlohn 12.27 166.00 2036.82 20%P Direktvers. SV-frei 1000.00 -1000.00 Pauschale Steuer AN -229.00 -------------------------------------------- ------------------------------------------------------ Steuerbrutto 2036.82 Gesamtbrutto 2807.82 Gesetzliche Abzüge -743.21 ---------------------------------------- LfE Nettolohn 2064.61 ------------------------ Persönl. Be-/Abzüge -1000.00 St-Tage 30 ---------------------------------------- SV-Tage 30 Auszahlung EUR 1064.61 Gesamtbrutto 2807.82 ======================================== Steuerbrutto 2036.82 SV-Brutto 2036.82
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Prinzipiell sind auch Mischfälle mit Direktvers. SV-frei und Direktvers. SV-pfl. möglich, wenn z. B. die Direktversicherung zu einem Teil aus Sonderzahlg-Verzicht und zu einem anderen Teil aus Lohn/Gehaltsverzicht finanziert wird.
Dann werden beide Lohnarten mit den jeweiligen Beträgen abgerechnet.