rechtlicherhintergrund Einige Hinweise vorweg

Als "Elektronische Bilanz" oder "E-Bilanz" wird in Deutschland die elektronische und standardisierte Übermittlung einer Unternehmensbilanz an das zuständige Finanzamt bezeichnet. Die Grundlage hierfür findet sich in den Schreiben des Bundesministerium der Finanzen (BMF) vom 19. Januar 2010 und vom 3. Februar 2010.

Diese Regelungen machen es erforderlich, dass in der Bilanz teilweise gesonderte Konten verwendet werden.

Insbesondere die Aufwendungen für Minijobber und Geschäftsführer müssen gesondert gemeldet werden.

 

Quick-Lohn handhabt dies folgendermaßen:

Automatische Anpassungen in Quick-Lohn

Wenn eine Lohnart die nicht für Aushilfen gedacht ist, z.B. Gehalt, mit einem abweichend hinterlegten Konto für einen Minijobber verwendet wird, führt Quick-Lohn  beim Monatsabschluss automatisch eine Umbuchungen durch und führt sie auf dem Buchungsbeleg entsprechend auf:

Konto "Löhne für Minijobs" (SKR03: 4195, SKR04: 6035):
Auf dieses Konto sind die Beträge aller Lohnarten zu buchen, die für Mitarbeiter in der Personengruppe 109 abgerechnet werden.

Weitere Umbuchungen, die entsprechend der gesetzlichen Vorgaben umgebucht werden:

Konto "Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge" (SKR03: 4167 bzw. SKR04: 6147):
Die Pauschale Lohnsteuer inkl. pauschaler Kirchensteuer und pauschalem Solidaritätszuschlag aus den Beträgen der Direktversicherung werden auf dieses Konto umgebucht. Quick-Lohn führt das für alle Lohnarten durch, deren Name die Buchstabenfolge "Direktv" enthält (also z.B. "Direktvers. sv-frei" wie empfohlen) und mit 20% pauschal versteuert werden.

Konto "Pauschale Steuern für Geschenke und Zugaben" (SKR03: 4632 bzw. 6612):
Die Pauschale Lohnsteuer inkl. pauschaler Kirchensteuer und pauschalem Soli aus den Beträgen der Geschenke nach § 37b EStG werden auf dieses Konto umgebucht.

Wir denken, dass hierdurch lästige Umbuchungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Bilanz verhindert werden können.

 

Zu beachten bei Abrechnung von Altersvorsorge bei einer GmbH bzw. UG

Die Buchung der Arbeitgeberanteile für die Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer und die "normalen" Mitarbeiter muss auf gesonderte Konten erfolgen. Die richtige Buchung lässt sich nur über getrennte Lohnarten realisieren:

Konto "Aufwendung für Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer" (SKR03 4166/1750, SKR04 6156/3770):
Die Kontonummer tragen Sie bitte in der dafür eigens angelegten Lohnart ein. Ausführliche Informationen siehe > Betriebliche Altersvorsorge (Pensionskasse, -fonds, Direktversicherung).

Konto "Aufwendung für Altersvorsorge" (SKR03  4165/1750, SKR04  6155/3770):
Die Kontonummer wird bei allen anderen Beschäftigten in die Lohnarten "Altersv. AG SV-frei" und "Altersv. AG SV-pflicht." hinterlegt, damit die Buchung erfolgen kann.

Wenn die Beträge über nur eine Lohnart abgerechnet werden, kann dies bei der Erstellung des Jahresabschlusses durch eine Umbuchung korrigiert werden.