Krankengeldzahlung Einstellung (Aussteuerung)

Mitarbeiter ist länger als 78 Wochen (1,5 Jahre) mit Krankengeldbezug

Von Aussteuerung spricht man, wenn bei längerer Krankheit die Krankenkasse wegen Erreichens der Höchstbezugsdauer kein Krankengeld mehr zahlt.

Wenn der Mitarbeiter wegen andauernder Arbeitsunfähigkeit im Anschluss an das Krankengeld Arbeitslosengeld laut § 125 Abs. 1 SGB III bezieht, muss er sv-rechtlich mit Grund 30 zum letzten Tag der Krankengeldzahlung abgemeldet werden. Arbeitsrechtlich gilt das Arbeitsverhältnis nicht als beendet. Es gilt die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung.

In seltenen Fällen kann es sein, dass die Krankenkasse jedoch die SV-Abmeldung mit dem Grund 34 erwartet, weil der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. In diesem Fall rechnen Sie bitte mit der Fehlzeit Unbezahlter Urlaub ab. Im Zweifel hinterfragen Sie den Meldegrund bei der entsprechenden Krankenkasse.

 

Wie erfassen Sie den Mitarbeiter in Quick-Lohn?

Fall 1: Die Krankenkasse erwartet nach der Aussteuerung die SV-Meldung mit dem Grund 30

Das ist der Fall, wenn der Mitarbeiter nach der Aussteuerung nahtlos in die Arbeitslosigkeit geht.

Arbeiten Sie mit Kalendererfassung, verwenden Sie den Kalenderbuchstaben "n" für die Lohnart "Nahtlosigkeit AA".

In der Fehlzeitenverwaltung tragen Sie das Ende der Fehlzeit 4.1 (Krankengeld) ein.

Anschließend erfassen Sie eine weitere Fehlzeit mit 7.6 und tragen als Beginn den Folgetag ein.

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Wird die Beschäftigung wieder aufgenommen, erfassen Sie als Ende der Fehlzeit 7.6 den Tag vor dem Arbeitsantritt. Das Programm erzeugt eine Anmeldung zur SV mit Grund 10.

Wenn der Mitarbeiter nicht wieder arbeitet und ausscheiden soll, erfassen Sie Austrittsdatum und Ende der Fehlzeit 7.6 mit dem gleichen Datum. Arbeitsrechtlich muss das Arbeitsverhältnis dann mit Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden.

 

Fall 2: Die Krankenkasse erwartet nach der Aussteuerung die SV-Meldung mit dem Grund 34

Das ist der Fall, wenn der Mitarbeiter nach der Aussteuerung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Arbeiten Sie mit Kalendererfassung, verwenden Sie den Kalenderbuchstaben "u" für die Lohnart "unbezahlter Urlaub".

In der Fehlzeitenverwaltung tragen Sie das Ende der Fehlzeit 4.1 (Krankengeld) ein.

Anschließend erfassen Sie eine weitere Fehlzeit mit 2.1 und tragen als Beginn den Folgetag ein.

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Wird die Beschäftigung wieder aufgenommen, erfassen Sie als Ende der Fehlzeit 2.1 den Tag vor dem Arbeitsantritt.

Wenn der Mitarbeiter nicht wieder arbeitet und ausscheiden soll, erfassen Sie Austrittsdatum und Ende der Fehlzeit 2.1 mit dem gleichen Datum. Arbeitsrechtlich muss das Arbeitsverhältnis dann mit Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden.

 

Was passiert nun weiter?

Meistens wird der Arbeitnehmer einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Wenn Sie den Bescheid erhalten, dass der Mitarbeiter nun berentet wird, melden Sie ihn mit Ende der Beschäftigung ab.

Beachten Sie die Märzklausel, sollten noch Einmalzahlungen geleistet werden.