Einige Hinweise vorweg
•Erhält eine Krankenkasse von Ihnen als Arbeitgeber erstmalig eine DEÜV-Anmeldung für eine bei Ihnen beschäftigte Person, so fordert sie bei Ihnen die notwendigen Daten zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos an.
•Seit 2023 können die Krankenkassen die Arbeitgeberdaten und die Änderungen elektronisch anfordern.
•Die Meldung beinhaltet unter anderem die betrieblichen Stammdaten zur Eröffnung eines Arbeitgeberkontos, bzw. zum Abgleich eines bestehenden Arbeitgeberkontos. Ein weiterer Teil dieser Meldung ist die Wahlerklärung für die Teilnahme am U1-Ausgleichsverfahren
Welche Daten benötigt die Krankenkasse?
Das elektronische Arbeitgeberkonto beinhaltet folgende Daten:
Grunddaten |
Name und Anschrift des Arbeitgebers sowie Ansprechpartner |
Abweichende Korrespondenzanschrift |
Name und Anschrift für abweichende Korrespondenz (bzw. Löschvermerk) |
Dienstleister |
Name, Anschrift und Kontaktdaten Ansprechpartner bei vorhandenem Dienstleiter (bzw. Löschvermerk) |
Gläubiger-ID |
Wenn die Beiträge von der Krankenkasse im Lastschriftverfahren abgebucht werden sollen. |
Wahlerklärung für Teilnahme am > Ausgleichsverfahren U1 |
Teilnahmeerklärung („J“/“N“) für Umlage 1 und gewählter Erstattungssatz |
Elektronische Meldungen zum Arbeitgeberkonto
Im Anschluss an eine SV-Anmeldung eines Mitarbeiters bei einer Krankenkasse, fordert diese per elektronische Meldung über das Quick-Lohn-Meldecenter, zur Eröffnung des Arbeitgeberkontos, die Arbeitgeberdaten an.
Die Anforderung durch die Krankenkasse kann darüber hinaus als Reaktion auf einen Beitragsnachweis erfolgen: und zwar dann, wenn in einem ersten eingehenden Beitragsnachweis eine Betriebsnummer angegeben ist, für welche kein aktives Arbeitgeberkonto existiert.
Letztlich ist eine Anforderung auch beim Wechsel der sogenannten Hauptbetriebsnummer möglich.
Von Quick-Lohn wird auf diese Anfrage automatisch eine entsprechende elektronische Meldung mit den Arbeitgeberdaten als Antwort generiert und wird mit der Meldung zum Monatsende im Meldecenter zum Versand bereitgestellt.
Mit einer bestehenden Beschäftigung ist das elektronische Arbeitgeberkonto bei den entsprechenden Krankenkasse aktiv. Änderungen der Arbeitgeberdaten bewirken eine automatische Änderungsmeldung an alle aktiven Krankenkassen.