Einige Hinweise vorweg
•Im Falle einer erstmaligen DEÜV-Anmeldung eines neuen Mitarbeiters bei einer Krankenkasse, wird diese von Ihnen als Arbeitgeber die notwendigen Informationen zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos anfordern.
•Quick-Lohn generiert automatisch eine elektronische Antwort mit den Arbeitgeberdaten und stellt sie zusammen mit der Meldung zum Monatsende im Meldecenter zum Versand bereit.
•Bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen ist das elektronische Arbeitgeberkonto bei der jeweiligen Krankenkasse bereits aktiv. Änderungen der Arbeitgeberdaten führen automatisch zu einer entsprechenden Meldung an alle aktiven Krankenkassen.
Welche Daten benötigt die Krankenkasse?
Das elektronische Arbeitgeberkonto beinhaltet folgende Daten:
Grunddaten |
Name und Anschrift des Arbeitgebers sowie Ansprechpartner |
Dienstleister (Steuerbüro, Lohnbüro) |
Name, Anschrift und Kontaktdaten Ansprechpartner bei vorhandenem Dienstleister |
Wahlerklärung für Teilnahme am > Ausgleichsverfahren U1 |
Teilnahmeerklärung („J“/“N“) für Umlage 1 und gewählter Erstattungssatz. |
Eine Änderung ist immer nur im Januar möglich und wird der Krankenkasse mit dem Meldegrund 02 gemeldet. |