So übermitteln Sie die Entgeltbescheinigung an die Krankenkasse mit Quick-Lohn:
Zur Berechnung von Entgeltersatzleistungen an den Arbeitnehmer benötigt der Versicherungsträger (Krankenkasse, Unfallkasse) eine Entgeltbescheinigung. Diese fordert der Versicherungsträger elektronisch an und wird Ihnen über das Meldecenter zur Verfügung gestellt.
Die elektronische Entgeltbescheinigung für Krankengeld, Pflege krankes Kind und Mutterschaftsgeld wird in der Lohnerfassung über die Fehlzeitenerfassung abgebildet. Alle anderen Entgeltbescheinigung erzeugen Sie im Programm unter → Lohnabrechnung → Elektronische Meldungen → Entgeltbescheinigung (EEL). Direkt im Anschluss wird die Meldung EEL erzeugt und liegt versandbereit im Meldecenter.
Wenn für diesen Mitarbeiter noch keine Entgelte aus den Vormonaten vorliegen, z.B. im Systembeginnmonat oder im Eintrittsmonat, kann Quick-Lohn keine elektronische Entgeltmeldung erzeugen. Eine Übermittlung der elektronischen Entgeltbescheinigung ist nicht möglich. Rufen Sie beim entsprechenden Versicherungsträger an.
![]() | Wird einem Mitarbeiter während des Bezugs von Krankengeld, Kinderkrankengeld oder Mutterschaftsgeld z.B. weiterhin ein PKW zur Verfügung gestellt oder anderer sv-pflichtiger Lohn gezahlt, sind diese der Krankenkasse nachzuweisen. Bitte beachten Sie zu diesem Thema den Artikel > Arbeitgeberseitige Leistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (§ 23c SGB IV) |
So erzeugen Sie in Quick-Lohn eine elektronische Entgeltmeldung
Für diese Fälle wird von der Krankenkasse eine elektronische Entgeltmeldung angefordert.
Krankengeld
1. Schritt:Die Bescheinigung wird nur mit der Erfassung der Fehlzeit 4.1 Krankengeld in der Lohnerfassung erzeugt. So erfassen Sie das Krankengeld: > Details,
2. Schritt:Mit der Fehlzeit erscheint der Button Bescheinigung. Ergänzen Sie bitte nur noch die fehlenden Angaben im Teil Allgemein und im Teil Entgelt. Klicken Sie hierfür auf den Reiter Entgelt. Nutzen Sie auch die F1-Hilfe. Wenn alle Angaben vollständig eingetragen wurden, bestätigen Sie die Eingaben mit dem Button Speichern und Verlassen.
3. Schritt: Wechseln Sie zum Menüpunkt Meldecenter, die elektronische Entgeltmeldung liegt dort versandbereit. Über den Menüpunkt versandbereite Meldungen und Enter - Senden erfolgt die Übermittlung an die Krankenkasse
Pflege krankes Kind
1. Schritt:Die Bescheinigung wird nur mit der Erfassung der Fehlzeit Pflege krankes Kind in der Lohnerfassung erzeugt. So erfassen Sie die Pflege eines kranken Kindes > Details und der Fehlzeit 4.9 Pflege krankes Kind. Mit der Fehlzeit erscheint der Button Bescheinigung.
2. Schritt:Ein Teil der Bescheinigung ist bereits befüllt. Bitte ergänzen Sie noch die fehlenden Angaben. Nutzen Sie auch die F1-Hilfe. Details
Bitte unterscheiden Sie hierbei, ob es sich um eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung handelt. Fall A: Elektronische Entgeltmeldung komplett unbezahlt Die bezahlte Freistellung kann durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein. Hier wird nur die Auswahl im Feld Bezahlte Freistellung und der Eintrag im Feld Entgelt ausgefallen im Monat erwartet. Das Programm kann diesen Wert nicht automatisch ermitteln, da nicht vorausgesetzt werden kann, dass der Mitarbeiter in jedem Monat dasselbe Entgelt erhält. Sie ermitteln den Wert für das ausgefallene Bruttoentgelt selbst, in dem Sie den Monat erst einmal komplett bezahlt (gearbeitet) abrechnen und im Anschluss führen Sie die korrekte Abrechnung durch. Der Unterschiedsbetrag zwischen diesen beiden Abrechnungen ist der Wert, welcher im Feld Entgelt ausgefallen im Monat erwartet wird. Fall B: Elektronische Entgeltmeldung mehrere Fehlzeiten und teilweise bezahlt
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3. Schritt:Wenn alle Angaben vollständig eingetragen wurden, bestätigen Sie die Eingaben mit dem Button Speichern und Verlassen. Vom Programm wird eine Entgeltmeldung erzeugt.
4. Schritt:Wechseln Sie zum Menüpunkt Meldecenter, die elektronische Entgeltmeldung liegt dort versandbereit. Über versandbereite Meldungen und Enter - Senden erfolgt die Übermittlung an die Krankenkasse
Mutterschaftsgeld
1. Schritt:Die Bescheinigung wird nur mit der Erfassung der Fehlzeit Fehlzeit 4.5 Mutterschaftsgeld in der Lohnerfassung erzeugt. So erfassen Sie das Mutterschaftsgeld > Details.
2. Schritt:Mit der Fehlzeit erscheint der Button Bescheinigung. Ergänzen Sie die fehlenden Angaben Letzter bezahlter Tag vor der Entbindung und ein eventuelles Beschäftigungsende. Nutzen Sie auch die F1-Hilfe.
3. Schritt:Bestätigen Sie die Eingaben mit Speichern und Verlassen. Vom Programm wird eine Entgeltmeldung erzeugt.
4. Schritt:Wechseln Sie zum Menüpunkt Meldecenter, die elektronische Entgeltmeldung liegt dort versandbereit. Über den Menüpunkt versandbereite Meldungen und Enter - Senden erfolgt die Übermittlung an die Krankenkasse
Weitere elektronische Meldungen
Vorerkrankungsanfrage
Ihr Mitarbeiter ist wiederholt krank und Sie möchten wissen, ob die vorangegangenen Zeiträume zusammen zurechnen sind, da 42 bezahlte Krankentage erreicht sind oder erreicht werden. Über die Vorerkrankungsanfrage fragen Sie dies bei der Krankenkasse an.
1. Schritt:Folgen Sie dem Menü Lohnabrechnung → Elektronische Meldungen → Bescheinigung erzeugen / korrigieren aus. 2. Schritt:Wählen Sie bei Art der Bescheinigung die Vorerkrankungsanfrage und erfassen Sie den Beginn der Arbeitsunfähigkeit. 3. Schritt:Über den Button Erzeugen für Mitarbeiter wählen Sie den Mitarbeiter aus. Mitarbeiter, für die keine Bescheinigung erzeugt werden kann, sind nicht auswählbar. 4. Schritt:Falls Vorerkrankungszeiten im selben Jahr angefallen sind, werden diese angezeigt. Dann ist zudem das Ende der Erkrankung im Feld Voraussichtlich erkrankt bis, einzutragen. Ergänzen Sie die Angabe bei Bescheinigung liegt vor. Bestätigen Sie die Eingaben mit Speichern und Verlassen. 5. Schritt:Mit Esc - Verlassen wird die Vorerkrankungsabfrage erzeugt. 6. Schritt:Wechseln Sie zum Menüpunkt Meldecenter, die Vorerkrankungsabfrage liegt dort versandbereit. Über den Menüpunkt versandbereite Meldungen und Enter - Senden erfolgt die Übermittlung an die Krankenkasse 7. Schritt:Sie erhalten nach einigen Tagen eine elektronische Rückmeldung von der Krankenkasse mit den dort vorliegenden zusammenhängenden Zeiten. Rufen Sie diese über das Meldecenter → Rückmeldungen abrufen ab.
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Anforderung Ende Entgeltersatzleistung
Wann endet die Entgeltersatzleistung? Sie dürfen das Ende der Entgeltersatzleistung ("ABGABEGRUND = 42") beim Sozialversicherungsträger nur erfragen, wenn Sie damit eine Überzahlung von Arbeitsentgelt vermeiden wollen oder damit Sie eine Meldung zur Sozialversicherung erstellen wollen.
1. Schritt:Folgen Sie dem Menü Lohnabrechnung → Elektronische Meldungen → Bescheinigung erzeugen / korrigieren aus. 2. Schritt:Wählen Sie bei Art der Bescheinigung die Anforderung Ende Entgeltersatzleistung aus und erfassen Sie den Beginn der Entgeltersatzleistung. 3. Schritt:Über den Button Erzeugen für Mitarbeiter wählen Sie den Mitarbeiter aus. Mitarbeiter, für die keine Bescheinigung erzeugt werden kann sind nicht auswählbar. Bestätigen Sie die Auswahl mit Enter - erzeugen 4. Schritt:Mit Esc - Verlassen wird die Anforderung erzeugt. 5. Schritt:Wechseln Sie zum Menüpunkt Meldecenter, die Anforderung liegt dort versandbereit. Über den Menüpunkt versandbereite Meldungen und Enter - Senden erfolgt die Übermittlung an die Krankenkasse 6. Schritt:Die Rückmeldung erhalten durch die Krankenkasse, zumeist in elektronischer Form über das Meldecenter. Rufen Sie dafür regelmäßig nach einigen Tagen die Rückmeldungen im Meldecenter ab.
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In einigen Fällen übermitteln die Sozialversicherungsträger das Ende der Entgeltersatzleistung ohne vorherige Anfrage eines Arbeitgebers:
Details
•Wenn der Sozialversicherungsträger das Ende der Entgeltersatzleistung wegen Ablauf der Leistungsdauer (Aussteuerung) ermittelt und dem Arbeitnehmer mitgeteilt hat, Die Übermittlung dieses Datums erfolgt außerdem an den Arbeitgeber per Rückmeldung über das Meldecenter •Wenn die Krankenkasse einen verlängerten Anspruch auf Mutterschaftsgeld feststellt. Für diese Falle gilt: Die Übermittlung dieses Datums erfolgt außerdem an den Arbeitgeber per Rückmeldung über das Meldecenter auch ohne vorheriger Anforderung.
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Übergangsgeld Leistungen Reha (11)
Übergangsgeld Leistung Reha wird durch die Deutschen Rentenversicherung gezahlt. Das Übergangsgeld zählt zu den unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen bei einer medizinischen Rehabilitation, wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach Beginn der Rehabilitationsmaßnahme endet. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Rentenversicherung.
Eine Entgeltmeldung ist nur nach Aufforderung des Trägers zu erstellen.
1. Schritt:Folgen Sie dem Menü Lohnabrechnung → Elektronische Meldungen → Bescheinigung erzeugen / korrigieren aus. 2. Schritt:Wählen bei Art der Bescheinigung das Übergangsgeld Leistungen Reha aus und erfassen Sie den Beginn der Maßnahme. 3. Schritt:Über den Button Erzeugen für Mitarbeiter wählen Sie den Mitarbeiter aus. Mitarbeiter, für die keine Bescheinigung erzeugt werden kann sind nicht auswählbar. Bestätigen Sie die Auswahl mit Enter - erzeugen. 4. Schritt:Prüfen Sie die Angaben in den Reitern Allgemein, Entgelt und Übergangsgeld bzw. ergänzen Sie ggf. diese. 5. Schritt:Mit Esc - Verlassen wird der Antrag erzeugt. 6. Schritt:Wechseln Sie zum Menüpunkt Meldecenter, der Antrag liegt dort versandbereit. Über den Menüpunkt versandbereite Meldungen und Enter - Senden erfolgt die Übermittlung an die Krankenkasse
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Übergangsgeld Leistungen Teilhabe (12)
"Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" (LTA) ist der sozialrechtliche Begriff für die Leistungen zur Beruflichen Reha. Dieses Übergangsgeld ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung. Das Übergangsgeld zählt zu den unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen bei einer Rehabilitationen, wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausgeschöpft ist. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Rentenversicherung. Es wird gezahlt um die Arbeitskraft wieder herzustellen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Eine Entgeltmeldung ist nur nach Aufforderung des Trägers zu erstellen. Wie Sie die Bescheinigung erstellen lesen Sie sinngemäß unter dem Punkt Übergangsgeld Leistung Reha (11)
Verletztengeld (21)
Verletztengeld ist eine Leistung des Unfallversicherungsträgers. Es wird in bestimmten Fällen nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit gezahlt (Versicherungsfall der Unfallversicherung). Anspruch besteht ab dem Tag der ärztlichen Arbeitsunfähigkeit, die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers wird aber hierauf angerechnet. Das Verletztengeld endet wenn die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist oder nicht mehr hergestellt werden kann oder bei Eintritt in eine Rente (Gesetzliche Grundlage SGB7 § 7).
Eine Entgeltmeldung ist nur nach Aufforderung des Unfallversicherungsträgers zu erstellen. Wie Sie die Bescheinigung erstellen lesen Sie sinngemäß unter dem Punkt Übergangsgeld Leistung Reha (11)
Übergangsgeld UV (22)
Übergangsgeld kann auch eine Leistung des Unfallversicherungsträgers sein. Das Übergangsgeld zählt zu den unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen bei einer Rehabilitationen, wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausgeschöpft ist. Es wird zumeist in Zusammenhang mit einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls beantragt.
Eine Entgeltmeldung ist nur nach Aufforderung des Unfallversicherungsträgers zu erstellen.
1. Schritt:Folgen Sie dem Menü Lohnabrechnung → Elektronische Meldungen → Bescheinigung erzeugen / korrigieren aus. 2. Schritt:Wählen Sie bei Art der Bescheinigung das Übergangsgeld UV (22) aus. Erfassen Sie den Beginn der Maßnahme. 3. Schritt:Über den Button Erzeugen für Mitarbeiter wählen Sie den Mitarbeiter aus. Mitarbeiter, für die keine Bescheinigung erzeugt werden kann sind nicht auswählbar. Bestätigen Sie die Auswahl mit Enter - erzeugen. 4. Schritt:Prüfen Sie die Angaben in den Reitern Allgemein, Entgelt und Übergangsgeld bzw. ergänzen Sie den Tag des Unfalls, das Unfallaktenzeichen und das Institutskennzeichen des Unfallversicherungsträgers. 5. Schritt:Mit Esc - Verlassen wird der Antrag erzeugt. 6. Schritt:Wechseln Sie zum Menüpunkt Meldecenter, der Antrag liegt dort versandbereit. Über den Menüpunkt versandbereite Meldungen und Enter - Senden erfolgt die Übermittlung an die Krankenkasse
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Kinderverletztengeld (23)
Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn er sein krankes Kind betreuen muss. Sollte das Kind jedoch einen Schul- oder Kindergartenunfall erlitten haben, erhält er Kinderverletztengeld.
Eine Entgeltmeldung ist nur nach Aufforderung des Unfallversicherungsträgers zu erstellen.
1. Schritt:Folgen Sie dem Menü Lohnabrechnung → Elektronische Meldungen → Bescheinigung erzeugen / korrigieren aus. 2. Schritt:Wählen Sie bei Art der Bescheinigung das Kinderverletztengeld) aus. Erfassen Sie den Beginn der Leistung. 3. Schritt:Wählen Sie die Art der Bescheinigung "Kinderverletztengeld" und erfassen Sie den Beginn der Leistung 4. Schritt:Über den Button Erzeugen für Mitarbeiter wählen Sie den Mitarbeiter aus. Mitarbeiter, für die keine Bescheinigung erzeugt werden kann sind nicht auswählbar. Bestätigen Sie die Auswahl mit Enter - erzeugen. 5. Schritt:Erfassen Sie im Reiter Kindkrank den Zeitraum kindkrank bis (s. F1-Hilfe), Bezahlte Freistellung und das Bruttoentgelt im Feld Entgelt ausgefallen im Monat. Das Programm kann diesen Wert nicht automatisch ermitteln, da nicht vorausgesetzt werden kann, dass der Mitarbeiter in jedem Monat dasselbe Entgelt erhält. Sie ermitteln den Wert für das ausgefallene Bruttoentgelt selbst, in dem Sie den Monat erst einmal komplett bezahlt (gearbeitet) abrechnen und im Anschluss führen Sie die korrekte Abrechnung durch. Der Unterschiedsbetrag zwischen diesen beiden Abrechnungen ist der Wert, welcher im Feld Entgelt ausgefallen im Monat erwartet wird. 6. Schritt:Ergänzen Sie im Reiter Unfall den Tag des Unfalls, das Unfallaktenzeichen und das Institutskennzeichen de Unfallversicherungsträgers. 7. Schritt:Mit Esc - Verlassen wird der Antrag erzeugt. 8. Schritt:Wechseln Sie zum Menüpunkt Meldecenter, der Antrag liegt dort versandbereit. Über den Menüpunkt versandbereite Meldungen und Enter - Senden erfolgt die Übermittlung an die Krankenkasse
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Übergangsgeld BA (31)
Bescheinigungsempfänger und Leistungsträger ist in diesem Fall die Agentur für Arbeit. Die Agentur zahlt ggf. Übergangsgeld, wenn Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben geplant sind.
Eine Entgeltmeldung ist nur nach Aufforderung des Trägers zu erstellen. Wie Sie die Bescheinigung erstellen lesen Sie sinngemäß unter dem Punkt Übergangsgeld Leistung Reha (11)