So übermitteln Sie die Entgeltbescheinigung an die Krankenkasse mit Quick-Lohn:

Zur Berechnung von Entgeltersatzleistungen an den Arbeitnehmer benötigt der Versicherungsträger (Krankenkasse, Unfallkasse) eine Entgeltbescheinigung. Diese fordert der Versicherungsträger elektronisch an und wird Ihnen über das Meldecenter zur Verfügung gestellt.

Die elektronische Entgeltbescheinigung für Krankengeld, Pflege krankes Kind und Mutterschaftsgeld wird in der Lohnerfassung über die Fehlzeitenerfassung abgebildet. Alle anderen Entgeltbescheinigungen erzeugen Sie im Programm unter → LohnabrechnungElektronische MeldungenEntgeltbescheinigungen (EEL) Bescheinigungen erzeugen / korrigieren. Direkt im Anschluss wird die Meldung EEL erzeugt und liegt versandbereit im Meldecenter.

achtungEntgeltbescheinigung für einen neuen Mitarbeiter innerhalb der ersten vier Wochen (> Wartezeit):
Zur Erstellung dieser EEL-Meldung gehen Sie im Programm über HauptmenüLohnabrechnungElektronische MeldungenEntgeltbescheinigungen (EEL) Bescheinigungen erzeugen / korrigieren und wählen als Art der Bescheinigung “Krankengeld in 4 Wochen Wartezeit”.
Gleiches ist auch für ehemalige Mitarbeiter – also nach dem Ende der Beschäftigung – möglich, wenn der Mitarbeiter beim Austritt mit Krankheitslohnfortzahlung abgerechnet wurde. Als Art der Bescheinigung wählen Sie in dem Fall “Krankengeld nach Austritt”. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter am Austrittstag in Krankheitslohnfortzahlung war.
achtungWird einem Mitarbeiter während des Bezugs von Krankengeld, Kinderkrankengeld oder Mutterschaftsgeld z. B. weiterhin ein PKW zur Verfügung gestellt oder anderer sv-pflichtiger Lohn gezahlt, ist dieser Betrag der Krankenkasse zu bescheinigen. Bitte beachten Sie zu diesem Thema den Artikel > Arbeitgeberseitige Leistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (§ 23c SGB IV)

So erzeugen Sie in Quick-Lohn eine elektronische Entgeltmeldung

Für diese Fälle wird von der Krankenkasse eine elektronische Entgeltmeldung angefordert. Bescheinigt wird immer der letzte Monat vor Beginn der Fehlzeit. Trat die Arbeitsunfähigkeit in einem Monat mit Kurzarbeitergeld ein, ist der letzte abgerechnete Monat vor Beginn der Kurzarbeit zu bescheinigen.

Krankengeld

1. Schritt:Die Bescheinigung wird nur mit der Erfassung der Fehlzeit 4.1 Krankengeld in der Lohnerfassung erzeugt. So erfassen Sie das Krankengeld: > Details.

2. Schritt:Mit der Fehlzeit erscheint der Button Bescheinigung. Ergänzen Sie bitte nur noch die fehlenden Angaben im Teil Allgemein und im Teil Entgelt. Klicken Sie hierfür auf den Reiter Entgelt. Nutzen Sie auch die F1-Hilfe. Wenn alle Angaben vollständig eingetragen wurden, bestätigen Sie die Eingaben mit dem Button Speichern und Verlassen. Vom Programm wird eine Entgeltmeldung erzeugt.

3. Schritt:Wechseln Sie zum Menüpunkt Meldecenter, die elektronische Entgeltmeldung liegt dort versandbereit. Über den Menüpunkt Meldungen prüfen und senden und Enter - Senden erfolgt die Übermittlung an die Krankenkasse

Achtung:  Die Krankenkassen erwarten in der Entgeltbescheinigung immer das Entgelt des letzten Monats vor Beginn der Krankheit. Die korrekte Übermittlung kann also nur mit der Erfassung der vorausgegangen Krankheitslohnfortzahlung erfolgen. Haben Sie die Krankheitslohnfortzahlung nicht abgerechnet, weil Sie möglicherweise nicht am U1-Erstattungsverfahren teilnehmen, dann holen Sie dies per > Korrekturabrechnung nach.

Pflege krankes Kind

1. Schritt:Die Bescheinigung wird nur mit der Erfassung der Fehlzeit 4.9 Pflege krankes Kind in der Lohnerfassung erzeugt. So erfassen Sie die Pflege eines kranken Kindes: > Details.

2. Schritt:Mit der Fehlzeit erscheint der Button Bescheinigung. Ein Teil der Bescheinigung ist bereits befüllt. Bitte ergänzen Sie noch die fehlenden Angaben. Nutzen Sie auch die F1-Hilfe. hmtoggle_plus1        Details

3. Schritt:Wenn alle Angaben vollständig eingetragen wurden, bestätigen Sie die Eingaben mit dem Button Speichern und Verlassen. Vom Programm wird eine Entgeltmeldung erzeugt.

4. Schritt:Wechseln Sie zum Menüpunkt Meldecenter, die elektronische Entgeltmeldung liegt dort versandbereit. Über den Menüpunkt Meldungen prüfen und senden und Enter - Senden erfolgt die Übermittlung an die Krankenkasse

 

Mutterschaftsgeld

1. Schritt:Die Bescheinigung wird nur mit der Erfassung der Fehlzeit 4.5 Mutterschaftsgeld in der Lohnerfassung erzeugt. So erfassen Sie das Mutterschaftsgeld: > Details.

2. Schritt:Mit der Fehlzeit erscheinen die Button Erstattung und Bescheinigung. Ergänzen Sie im Formular Bescheinigung die fehlenden Angaben Letzter SV-Tag vor der Entbindung und ein eventuelles Beschäftigungsende. Nutzen Sie auch die F1-Hilfe.

3. Schritt:Geben Sie die Entgeltart der Arbeitnehmerin an.

4. Schritt:Bestätigen Sie die Eingaben mit Speichern und Verlassen. Vom Programm wird eine Entgeltmeldung erzeugt.

5. Schritt:Wechseln Sie zum Menüpunkt Meldecenter, die elektronische Entgeltmeldung liegt dort versandbereit. Über den Menüpunkt Meldungen prüfen und senden und Enter - Senden erfolgt die Übermittlung an die Krankenkasse.

Weitere elektronische Meldungen

Vorerkrankungsanfrage

Ihr Mitarbeiter ist wiederholt krank und Sie möchten wissen, ob die vorangegangenen Zeiträume zusammen zurechnen sind, da 42 bezahlte Krankentage erreicht sind oder erreicht werden. Über die Vorerkrankungsanfrage fragen Sie dies bei der Krankenkasse an.

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Anforderung Ende Entgeltersatzleistung

Wann endet die Entgeltersatzleistung?  Sie dürfen das Ende der Entgeltersatzleistung ("ABGABEGRUND = 42") beim Sozialversicherungsträger nur erfragen, wenn Sie damit eine Überzahlung von Arbeitsentgelt vermeiden wollen oder damit Sie eine Meldung zur Sozialversicherung erstellen wollen.

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In einigen Fällen übermitteln die Sozialversicherungsträger das Ende der Entgeltersatzleistung ohne vorherige Anfrage eines Arbeitgebers:
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Übergangsgeld Leistungen Reha (11)

Übergangsgeld Leistung Reha wird durch die Deutschen Rentenversicherung gezahlt. Das Übergangsgeld zählt zu den unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen bei einer medizinischen Rehabilitation, wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach Beginn der Rehabilitationsmaßnahme endet. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Entgeltmeldung ist nur nach Aufforderung des Trägers zu erstellen.

Liegen Vorerkankungen vor, sind diese Daten mittels einer Vorerkrankungsanfrage einzuholen

Hierbei gilt:

bei gesetzlich Versicherten: Die Vorerkankungen sind mittels einer Vorerkankungsanfrage abzufragen

bei Privatversicherten: Die Vorerkankungen sind aus den Abrechnungen zu generieren. Sollten Sie die Zeiten bisher nicht in der Lohnerfassung erfasst haben, korrigieren Sie die entsprechenden Abrechnungszeiträume.

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Übergangsgeld Leistungen Teilhabe (12)

"Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" (LTA) ist der sozialrechtliche Begriff für die Leistungen zur Beruflichen Reha. Dieses Übergangsgeld ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung. Das Übergangsgeld zählt zu den unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen bei einer Rehabilitationen, wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausgeschöpft ist. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Rentenversicherung. Es wird gezahlt um die Arbeitskraft wieder herzustellen und den Arbeitsplatz zu erhalten.

Eine Entgeltmeldung ist nur nach Aufforderung des Trägers zu erstellen. Wie Sie die Bescheinigung erstellen lesen Sie sinngemäß unter dem Punkt Übergangsgeld Leistung Reha (11)

Verletztengeld (21)

Verletztengeld ist eine Leistung des Unfallversicherungsträgers. Es wird in bestimmten Fällen nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit gezahlt (Versicherungsfall der Unfallversicherung). Anspruch besteht ab dem Tag der ärztlichen Arbeitsunfähigkeit, die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers wird aber hierauf angerechnet. Das Verletztengeld endet wenn die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist oder nicht mehr hergestellt werden kann oder bei Eintritt in eine Rente (Gesetzliche Grundlage SGB7 § 7).

Eine Entgeltmeldung ist nur nach Aufforderung des Unfallversicherungsträgers zu erstellen. Wie Sie die Bescheinigung erstellen lesen Sie sinngemäß unter dem Punkt Übergangsgeld Leistung Reha (11)

Übergangsgeld UV (22)

Übergangsgeld kann auch eine Leistung des Unfallversicherungsträgers sein. Das Übergangsgeld zählt zu den unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen bei einer Rehabilitationen, wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausgeschöpft ist. Es wird zumeist in Zusammenhang mit einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls beantragt.

Eine Entgeltmeldung ist nur nach Aufforderung des Unfallversicherungsträgers zu erstellen.

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Kinderverletztengeld (23)

Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn er sein krankes Kind betreuen muss. Sollte das Kind jedoch einen Schul- oder Kindergartenunfall erlitten haben, erhält er Kinderverletztengeld.

Eine Entgeltmeldung ist nur nach Aufforderung des Unfallversicherungsträgers zu erstellen.

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Übergangsgeld BA (31)

Bescheinigungsempfänger und Leistungsträger ist in diesem Fall die Agentur für Arbeit. Die Agentur zahlt ggf. Übergangsgeld, wenn Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben geplant sind.

Eine Entgeltmeldung ist nur nach Aufforderung des Trägers zu erstellen. Wie Sie die Bescheinigung erstellen lesen Sie sinngemäß unter dem Punkt Übergangsgeld Leistung Reha (11)