Im Menü Lohnabrechnung befindet sich die Funktion Elektronische Meldungen. Hier finden Sie zusammengefasst fast alle Bescheinigungen und Meldungen. Die Elektronischen Meldungen zu den Fehlzeiten > Pflege krankes Kind, > Krankengeld (bei bestehendem Arbeitsverhältnis) und > Mutterschaft sind direkt in der Lohnabrechnung über die Fehlzeitenerfassung integriert und können nicht von diesem Punkt aus bearbeitet werden. Lesen Sie hierzu ausführlich unter > Elektronische Entgeltmeldungen |
SV-Meldungen
Die An-, Ab-, Sonder- und Jahresmeldungen können hier jederzeit erstellt und gedruckt werden, sofern ein entsprechender Meldegrund vorliegt und der Verdienstbeleg des Mitarbeiters für den aktuellen Monat bereits gedruckt wurde. Ebenso erfolgt dies im Rahmen des Monatsabschlusses automatisch durch das Programm.
Die SV-Meldungen werden direkt nach dem Druck im Meldecenter für den Versand bereitgestellt. Ausführliche Informationen: > Details.
Den Verlauf aller SV-Meldungen eines Mitarbeiters finden Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 über den Button F5 - Meldungen. Wählen Sie den Reiter SV-Meldungen.
Lohnsteuerbescheinigung
Die Lohnsteuerbescheinigungen können hier jederzeit erstellt und gedruckt werden, sofern ein entsprechender Meldegrund vorliegt und der Verdienstbeleg des Mitarbeiters für den aktuellen Monat bereits gedruckt wurde. Ebenso erfolgt dies im Rahmen des Monatsabschlusses automatisch durch das Programm.
Der Versand der Lohnsteuerbescheinigungen erfolgt mit der Meldung zum Monatsende. Ausführliche Informationen: > Details.
Den Verlauf aller Lohnsteuerbescheinigungen eines Mitarbeiters finden Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 über den Button F5 - Meldungen. Wählen Sie den Reiter Weitere Meldungen.
Sofortmeldungen - nur bei Sofortmeldepflicht sehen Sie diesen Punkt
In einigen Branchen muss die Arbeitsaufnahme eines Mitarbeiters vor Beginn der Beschäftigung bei der Rentenversicherung gemeldet werden. > Ausführllich
Den Verlauf aller Sofortmeldungen eines Mitarbeiters finden Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 über den Button F5 - Meldungen. Wählen Sie den Reiter Weitere Meldungen.
Entgeltbescheinigungen (EEL)
In diesem Menüpunkt haben Sie die Möglichkeit, folgende Bescheinigungen bzw. Anfragen zu erzeugen und zu übermitteln:
•> Vorerkrankungsanfrage → zur Prüfung der > Krankheitslohnfortzahlung innerhalb der ersten 6 Wochen im Krankheitsfall.
•> Krankengeld nach Austritt → wenn die Krankenkasse Krankengeld an den ehemaligen Mitarbeiter zahlt. Bitte beachten Sie, dass eine Entgeltbescheinigung vom Programm nur erzeugt werden kann, wenn die > Krankheitslohnfortzahlung (Fehlzeit 1.1) bis zum Austrittstag abgerechnet wurde.
•> Krankengeld in 4 Wochen Wartezeit → wenn der Mitarbeiter in den ersten vier Wochen nach Beschäftigungsbeginn erkrankt.
•Anforderung Ende Entgeltersatzleistung → bei > Aussteuerung bzw. Ende des Krankengeldbezugs wegen > Rente oder > Arbeitslosigkeit.
•Übergangsgeld > Reha, Übergangsgeld Teilhabe, Verletztengeld, Übergangsgeld UV, Kinderverletztengeld, Übergangsgeld BA.
Den Verlauf aller EEL-Bescheinigungen eines Mitarbeiters finden Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 über den Button F5 - Meldungen. Wählen Sie den Reiter Weitere Meldungen.
A1-Meldungen
Mit dem Modul A1-Meldungen erzeugen Sie die Anträge und rufen die Bewilligungen oder Ablehnungen der gesetzlichen Krankenkassen ab, wenn ein Mitarbeiter ins Ausland entsendet werden soll. Die Anträge können in Quick-Lohn immer nur für die Zukunft erstellt werden. Ausführliche Informationen: > Details.
Einige ausgewählte Unternehmen werden von den statistischen Landesämtern aufgefordert, eine Verdiensterhebung für ihren Betrieb durchzuführen. Die Teilnahme können Sie im Abrechnungsmonat Januar und im Systembeginnmonat konfigurieren.
Im Programm konfigurieren Sie die Verdiensterhebung wie folgt:
1. Schritt:Gehen Sie im Menü Elektronische Meldungen auf Verdiensterhebung eStatistik → Verdiensterhebung-Teilnahme konfigurieren.
2. Schritt:Wählen Sie den Monat aus, ab dem die Verdiensterhebungen erstellt werden sollen. Es ist möglich, die Meldung eSTATISTIK rückwirkend für die vergangenen fünf Monate zu übermitteln.
3. Schritt:Setzten Sie das Häkchen bei An Erhebung teilnehmen und tragen Sie noch die ergänzenden Angaben ein und bestätigen Sie die Eingaben mit Speichern und Verlassen.
Es sind nur Personen zu melden, denen im ganzen Berichtsmonat ein Verdienst gezahlt wurde und die auch bezahlte Stunden vorweisen können: keine Meldung von Beschäftigten z. B. bei Einstellungen und Entlassung innerhalb des Monats, unbezahltem Urlaub, Erziehungsurlaub, abgelaufener Verdienstfortzahlung im Krankheitsfall, Elternzeit, Betreuungserfordernis, Quarantäne, Tätigkeitsverbot, im Sabbatjahr bzw. im Mutterschutz. Erhalten Beschäftigte im Berichtsmonat ausschließlich Kurzarbeitergeld, sind diese nicht zu melden. Aber Beschäftigte, die nur wenige Tage im betreffenden Monat gearbeitet haben und ansonsten in Kurzarbeit waren, sind zu berücksichtigen.
Bei Stundenlöhnern werden als gezahlte Stunden die wirklich angefallenen Stunden gemeldet. Bei Festlöhnern wird die Wochenarbeitszeit des Mitarbeiters mit dem Faktor 4,345 multipliziert, z. B. ergeben sich 173,80 bezahlte Arbeitsstunden bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich x Faktor 4,345. Der Faktor ist hierfür fest vorgegeben.
Die Verdiensterhebungen beenden Sie, in dem Sie die Teilnahme unter Elektronische Meldungen wieder abwählen.
Im Programm lassen sich die Arbeitsbescheinigung, Nebeneinkommensbescheinigung und die Arbeitsbescheinigung-International (EU-Arbeitsbescheinigung) wie folgt erzeugen:
1. Schritt:Gehen Sie im Menü Elektronische Meldungen auf Arbeitsbescheinigung (BA-BEA). Wählen Sie die Art der Bescheinigung über den Pfeil aus. Im Anschluss gehen Sie auf Erzeugen für Mitarbeiter und wählen den entsprechenden Mitarbeiter mit einem Doppelklick aus.
2. Schritt:Vom Programm werden die Daten entsprechend vorgegeben. Im Reiter Entgelte haben Sie über den Button Entgeltzeitraum verlängern, die Möglichkeit, den Zeitraum über die letzten 12 Monate hinaus zu bescheinigen. Sollte innerhalb des bescheinigten Zeitraums eine Pflegezeit liegen, fügen Sie diese über den Button Pflegezeit hinzufügen ein.
3. Schritt:Prüfen Sie die Angaben in den Reitern: Arbeitszeiten, Fehlzeiten, Arbeitsverhältnis, Kündigung und Zusatzleistungen. Ergänzen Sie ggf. noch die zutreffenden Felder. Nutzen Sie hierfür die F1 - Hilfe. Bestätigen Sie die Eingaben mit Speichern und Verlassen.
4. Schritt:Die Bescheinigung liegt nun für den Versand im Menüpunkt Meldecenter bereit.
Sonderfall: Zeiträume in einer bereits erstellten Arbeitsbescheinigung hinzufügen | Details |
Gehen Sie im Menü Elektronische Meldungen auf Arbeitsbescheinigung (BA-BEA) → Bescheinigung erzeugen / korrigieren auf die entsprechende Arbeitsbescheinigung und wählen Sie Ändern. Passen Sie bitte im Reiter Arbeitsverhältnis den letzten abgerechneten Monat über die Auswahlliste an. Der neue zu bescheinigende Zeitraum wird vom Programm automatisch angepasst. Mit Speichern und Verlassen bestätigen Sie die Eingaben. Die Bescheinigung liegt nun für den Versand im Menüpunkt Meldecenter bereit.
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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Hierüber erfolgt der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen > Krankheitslohnfortzahlung
Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB)
In der Regel benötigen Betriebe, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Krankenkasse. Wir empfehlen Ihnen, die Unbedenklichkeitsbescheinigung als Abonnement zu beantragen, wenn Sie sehr oft an Ausschreibungen teilnehmen. Die Krankenkasse wird Ihnen somit in regelmäßigen Abständen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zukommen lassen.
1. Schritt:Gehen Sie im Menü Elektronische Meldungen auf Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) und Bescheinigung beantragen. Wählen Sie Abo beantragen / verwalten beziehungsweise Einmalig beantragen. Ergänzen Sie die Angaben und nutzen Sie hierfür die F1-Hilfe.
2. Schritt:Der UB-Antrag liegt nun für den Versand im Menüpunkt Meldecenter bereit.
In den nächsten Tagen sollten Sie im Meldecenter die Rückmeldungen abrufen können. Dieses Verfahren läuft noch nicht bei allen Krankenkassen reibungslos. Wenn Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Krankenkasse erhalten, rufen Sie bitte dort an und fragen nach.