ELStAM - Elektronische Lohnsteuerkarte

tipp        Was ist das ELStAM-Verfahren?

Mit der Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) im Jahr 2013 wurde die Lohnsteuerkarte aus Papier durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.

Die Finanzverwaltung hat einen großen Datenpool für alle Steuerpflichtigen angelegt. Dort eingeflossen sind die bekannten Steuermerkmale, die bei den Meldestellen der Kommunen vorhanden waren. Außerdem melden diese Meldestellen alle bei ihnen anfallenden steuerrelevanten Änderungen. Hinzu kommen noch die von den Steuerpflichtigen direkt bei den Finanzämtern beantragten Änderungen.

Aus diesem Datenpool werden den Arbeitgebern nach einer Erstanmeldung Änderungen der steuerpflichtigen Merkmale der bei ihnen beschäftigten Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob es relevante Änderungen gibt. Dies geschieht über das Meldecenter, sofern Sie dieses nutzen.

Dort senden und empfangen Sie alle ELStAM-Meldungen. Über den Button Empfangene Rückmeldungen anzeigen werden Ihnen die Rückmeldungen für jeden Monat angezeigt.  

Geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte mit Pauschalsteuer nehmen am ELStAM-Verfahren nicht teil.

Bitte beachten Sie: Die nachfolgenden Ausführungen gelten nur, wenn Sie am Quick-Lohn Meldecenterverfahren teilnehmen.

So gehen Sie in Quick-Lohn vor

Das ELStAM-Verfahren wird in Quick-Lohn weitestgehend automatisiert durchgeführt.Das Programm erkennt automatisch, ob ELStAM-An- oder Abmeldungen zu erzeugen sind und weist Sie auf eventuelle Unstimmigkeiten hin. Sie greifen nur ein, wenn Sie eine Rückmeldung mit der entsprechenden Aufforderung erhalten haben.

Fall 1: Beginn der Lohnabrechnung für eine neu gegründete Firma bzw. ein Mitarbeiter tritt in eine bestehende Firma ein

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Fall 2: Beginn der Lohnabrechnung für eine bestehende Firma (Systemwechsel)

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Fall 3: Rückmeldungen abrufen / ausdrucken

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Fall 4: Ein Mitarbeiter scheidet aus

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Fall 5: Die Steuerklasse eines Mitarbeiters ändert sich

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Fall 6: Ein Mitarbeiter übt einen Zweitjob aus und Sie sind Hauptarbeitgeber (HAG) oder Nebenarbeitgeber (NAG)

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Fall 7: Für einen Mitarbeiter wird Ihnen plötzlich die Steuerklasse 6 mitgeteilt.

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Fall 8: Sie möchten einzelne Rückmeldungen vergangener Monate ausdrucken

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Fall 9: Es werden vom Finanzamt Lohnsteuerabzugsmerkmale für die Zukunft übermittelt

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Fall 10: Ihnen wurde eine neue Steuernummer vom Finanzamt für Ihre Firma zugewiesen

Die Verfahrensweise bei der Änderung der Steuernummer des Arbeitgebers, erfahren Sie beim Thema > Steuernummernwechsel.

 

Fall 11: Es fehlen die Rückmeldungen der geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale

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