ELStAM - Elektronische Lohnsteuerkarte

tipp        Was ist das ELStAM-Verfahren?

Mit der Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) im Jahr 2013 wurde die Lohnsteuerkarte aus Papier durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.

Die Finanzverwaltung hat einen großen Datenpool für alle Steuerpflichtigen angelegt. Dort eingeflossen sind die bekannten Steuermerkmale, die bei den Meldestellen der Kommunen vorhanden waren. Außerdem melden diese Meldestellen alle bei ihnen anfallenden steuerrelevanten Änderungen. Hinzu kommen noch die von den Steuerpflichtigen direkt bei den Finanzämtern beantragten Änderungen.

Aus diesem Datenpool werden den Arbeitgebern nach einer Erstanmeldung Änderungen der steuerpflichtigen Merkmale der bei ihnen beschäftigten Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob es relevante Änderungen gibt. Dies geschieht über das Meldecenter, sofern Sie dieses nutzen.

Dort senden und empfangen Sie alle ELStAM-Meldungen. Über den Button Empfangene Rückmeldungen anzeigen werden Ihnen die Rückmeldungen für jeden Monat angezeigt. Den Verlauf aller ELStAM-Meldungen eines Mitarbeiters finden Sie in Mitarbeiterdaten Teil 1 über den Button F5 - Meldungen. Wählen Sie den Reiter ELStAM.

Geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte mit Pauschalsteuer nehmen am ELStAM-Verfahren nicht teil.

Bitte beachten Sie: Die nachfolgenden Ausführungen gelten nur, wenn Sie am Quick-Lohn Meldecenterverfahren teilnehmen.

 

So gehen Sie in Quick-Lohn vor

Das ELStAM-Verfahren wird in Quick-Lohn weitestgehend automatisiert durchgeführt.Das Programm erkennt automatisch, ob ELStAM-An- oder Abmeldungen zu erzeugen sind und weist Sie auf eventuelle Unstimmigkeiten hin. Sie greifen nur ein, wenn Sie eine Rückmeldung mit der entsprechenden Aufforderung erhalten haben.

Fall 1: Beginn der Lohnabrechnung für eine neu gegründete Firma bzw. ein Mitarbeiter tritt in eine bestehende Firma ein

hmtoggle_plus1Details

Fall 2: Beginn der Lohnabrechnung für eine bestehende Firma (Systemwechsel)

hmtoggle_plus1Details

Fall 3: Rückmeldungen abrufen / ausdrucken

hmtoggle_plus1Details

Fall 4: Ein Mitarbeiter scheidet aus

hmtoggle_plus1Details

Fall 5: Die Steuerklasse eines Mitarbeiters ändert sich

hmtoggle_plus1Details

Fall 6: Ein Mitarbeiter übt einen Zweitjob aus und Sie sind Hauptarbeitgeber (HAG) oder Nebenarbeitgeber (NAG)

hmtoggle_plus1Details

Fall 7: Für einen Mitarbeiter wird Ihnen plötzlich die Steuerklasse 6 mitgeteilt.

hmtoggle_plus1Details

Fall 8: Sie möchten einzelne Rückmeldungen vergangener Monate ausdrucken

hmtoggle_plus1Details

Fall 9: Es werden vom Finanzamt Lohnsteuerabzugsmerkmale für die Zukunft übermittelt

hmtoggle_plus1        Details

Fall 10: Ihnen wurde eine neue Steuernummer vom Finanzamt für Ihre Firma zugewiesen

Die Verfahrensweise bei der Änderung der Steuernummer des Arbeitgebers, erfahren Sie beim Thema > Steuernummernwechsel.

Fall 11: Es fehlen die Rückmeldungen der geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale

hmtoggle_plus1Details