Elternzeit (Malergewerbe)

achtungDamit die Urlaubsgeldansprüche über den Zeitraum der Elternzeit hinweg nicht verfallen, benötigt die Malerkasse eine Information über eine vorliegende Elternzeit.
Hierfür gibt es keine Möglichkeit der elektronischen Übermittlung an die Urlaubskasse. Diese Meldung erfolgt ausschließlich in Papierform mit dem entsprechenden Formular oder formlos.
Auf der Website der Malerkasse finden Sie im Downloadbereich des Arbeitgebers ein Formular für die Mitteilung des ruhenden Arbeitsverhältnisses.

 

So rechnen Sie die Elternzeit in Quick-Lohn ab: > Elternzeit