| Damit die Urlaubsgeldansprüche über den Zeitraum der Elternzeit hinweg nicht verfallen, benötigt die Malerkasse eine Information über eine vorliegende Elternzeit. |
| Hierfür gibt es keine Möglichkeit der elektronischen Übermittlung an die Urlaubskasse. Diese Meldung erfolgt ausschließlich in Papierform mit dem entsprechenden Formular oder formlos. |
| Auf der Website der Malerkasse finden Sie im Downloadbereich des Arbeitgebers ein Formular für die Mitteilung des ruhenden Arbeitsverhältnisses. |
So rechnen Sie die Elternzeit in Quick-Lohn ab: > Elternzeit