Grundsätzliches
In der Lohnabrechnung erfassen Sie ggf zuerst den Kalender. Alle hier angesprochenen Lohnarten übernimmt Quick-Lohn automatisch bei der Erfassung der Lohnarten.
Folgende Lohnarten erscheinen je nach Vorgabe der Mitarbeiterdaten im Feld Typ immer:
Mitarbeitertyp |
AN (Angestellter) |
AR |
Aushilfe = HI |
Auszubildender =AZ |
Voreingestellte Lohnart |
Gehalt |
Grundlohn/Std. |
Aushilfslohn/ Std. |
Ausbildungsvergütung |
Arbeitsstelle/Einsatzort |
Büro |
Gewerblicher Bereich, Baustelle |
Gewerblicher Bereich |
Büro und gewerblicher Bereich |
Wird ein Mitarbeiter erstmals erfasst, geben Sie einmalig den Wert an. Dieser wird dann im Folgemonat automatisch wieder vorgeschlagen
Bei Lohnarten mit Einheit wird ein Geldbetrag Wert je Einheit multipliziert mit einer Anzahl (z. B. bei Grundlohn: im Feld Wert der Stundensatz und im Feld Anzahl die gearbeiteten Stunden.)
So lassen sich die Werte beeinflussen
•Bei Eingabe von z. B. "1385.68/" im Feld Wert bzw. Anzahl, also einer Zahl mit nachgestelltem /-Zeichen, wird diese Zahl durch die Zahl im jeweils anderen Feld geteilt (Anzahl bzw. Wert).
Beispiel: Bei eingetragenen 100 Std. im Feld Anzahl und 1385.68/ im Feld Wert ermittelt das Programm als Wert 1385.68 / 100 = 13.86.
•Zusätzliche Lohnarten lassen sich mit F5 - weitere LA aufrufen. Im Feld Suche wird durch Eingabe der Anfangsbuchstaben des Lohnartennamens (z. B. p für PKW-Nutzung) die gewünschte Lohnart gesucht und mit Enter- Auswählen in die Lohnabrechnung übernommen werden. Sie erscheint im nächsten Monat bei diesem Mitarbeiter wieder, wenn in den Stammdaten der Lohnart bei Vormonatsvorgabe eine "1" hinterlegt ist. Ist eine Lohnart bisher nicht angelegt oder aktiviert, kann das im gleichen Arbeitsschritt erfolgen.
•Werden Lohnarten mit Null erfasst, erscheinen sie nicht auf der Verdienstabrechnung. Ausnahmen sind "Unentschuld. Fehlen", "Unbezahlter Urlaub", "Pflege krankes Kind", "Arbeitskampf", "Krankengeld", "Elternzeit", "Wehrübung" und "Pflegezeit".
•Mit der F9-Notizen gelangen Sie zur Notizfunktion. Dies ist eine interne Erinnerungszeile nur für diesen Mitarbeiter, die nirgendwo gedruckt wird. Eine hinterlegte Zeilennotiz wird solange angezeigt, bis sie wieder gelöscht wird.
Beginnt der Eintrag allerdings mit "Drucke:", wird der auf den Doppelpunkt folgende Text auf den Verdienstbeleg des entsprechenden Mitarbeiters gedruckt (z. B. Drucke:Betrag erhalten:).
Nettolohnhochrechnung - aus dem Nettolohn den Bruttolohn ermitteln
Eigentlich ist das ganz einfach. Geben Sie in der Lohnerfassung z. B. beim Gehalt den Wert "3000?" ein (wichtig ist das Fragezeichen) und verlassen die Lohnerfassung. Quick-Lohn geht automatisch noch einmal in die Lohnerfassung und beim Gehalt steht jetzt der erforderliche Bruttobetrag.
Wenn sich die Berechnungsgrundlagen ändern (z. B. Steuerklasse, Beitragssätze) ändert sich auch Bruttobetrag, um den gleichen Nettolohn zu erhalten. Dann ist eine Neuermittlung mittels "?" erforderlich, an die Sie denken sollten. Wir empfehlen, Nettolohnvereinbarungen besser nicht zu vereinbaren.
Bei Lohnarten, die als als Geldwerter Vorteil geschlüsselt sind ist eine Hochrechnung nicht möglich. Wenn eine Hochrechnung erforderlich sein sollte, muss das über 2 Lohnarten erfolgen. Verwenden Sie die Lohnart ohne Geldwerten Vorteil und führen die Hochrechnung durch. Über eine zweite Lohnart (z. B. Kopie der Lohnart Persönlicher Abzug) mindern Sie den Auszahlungsbetrag entsprechend.