Ermittlung des Stundensatzes für Krankheit, Feiertag und Urlaub

 

Einige Hinweise vorweg

Üblicherweise werden bei Stundenlöhnern bei der Krankheitslohnfortzahlung der Stundenlohn sowie bei gewährtem Urlaub der Stundenlohn (außer bei Baubranchen) weitergezahlt. Bei Festlöhnern erfolgt die Lohnfortzahlung über das übliche Gehalt.

Das ist laut Entgeltfortzahlungs- bzw. Bundesurlaubsgesetz so aber nur dann richtig, wenn nicht regelmäßig lohnfortzahlungspflichtige Zuschläge geleistet werden.

Diese Zulagen sind dementsprechend auch anteilmäßig beim Urlaubsentgelt, dem Feiertagslohn und der Krankheitslohnfortzahlung zu berücksichtigen.

In letzter Zeit wird von den Rentenversicherungsprüfern verstärkt die Einhaltung dieser Gesetzmäßigkeiten kontrolliert.

Zudem sind die Zuschläge beitragspflichtig, wenn sie anteilig fortgezahlt werden (es wurde nicht gearbeitet). Wenn das nicht berücksichtigt wurde, unterstellen Ihnen die Prüfer eine "Hinterziehung" der anteiligen SV-Beiträge und berechnen die Beiträge nach. Man spricht dann von "Phantomlohn" - Lohn der nicht gezahlt wurde, für den aber trotzdem SV-Beiträge nachgefordert werden.

Wer also nicht regelmäßig obige Lohnbestandteile zahlt, kann weiterhin bei Krankheit, Feiertag und Urlaub wie bisher abrechnen. Bei Bau-, Maler-, Dachdecker-, Gerüstbaubetrieben ändert sich bei der Abrechnung des Urlaubs prinzipiell nichts, aber auch hier muss bei Krankheit und an Feiertagen aufgepasst werden.

Lohnfortzahlungspflichtige Zuschläge während Urlaub, Feiertag und Krankheit

Erhalten Arbeitnehmer regelmäßig Zulagen, haben Sie auch während des Urlaubs, an Feiertagen und bei Krankheit einen Anspruch darauf.

Sollen einzelne Mitarbeiter von dieser Regelung ausgenommen werden, tragen Sie bei diesen in LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten "D3-" ein.

hmtoggle_plus1Lohnfortzahlungspflichtige Zuschläge

Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen (§4 EFZG)

Hier gilt das sogenannte Lohnausfallprinzip, d.h. der Beschäftigte ist so zu vergüten, als hätte er gearbeitet.

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Ermittlung Durchschnittslohn (einschl. Zulagen) für Krankheit und Feiertag

Abweichend von der Standardeinstellung können Sie die Lohnart Krankheitslohnfortzahlung und Feiertag so einstellen, dass vom Programm automatisch der Wert auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate ermittelt wird.

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Höhe der Urlaubsvergütung (§11 Bundesurlaubsgesetz)

(Gilt nicht für die Bauhauptgewerbe, Maler, Gerüstbau, Dachdecker!)

Das Urlaubsentgelt bemisst sich ebenfalls nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst.

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Ermittlung Durchschnittslohn (einschl. Zulagen) für Urlaub

Abweichend von der Standardeinstellung können Sie die Lohnart Krankheitslohnfortzahlung und Feiertag so einstellen, dass vom Programm automatisch der Wert auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate ermittelt wird.

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