Erstattung von Ausbildungsvergütung

Einige Hinweise vorweg

SOKA-BAU erstattet Ausbildungskosten auf der Grundlage des Tarifvertrages über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) für gewerblich, technisch und kaufmännisch Auszubildende in der Bundesrepublik Deutschland (ausgenommen Berlin).

 

Es erfolgt eine Erstattung an den ausbildenden Betrieb für die an den gewerblich Auszubildenden gezahlte Ausbildungsvergütung, maximal in Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütung:

10 Monate Ausbildungsvergütung des ersten betrieblichen Ausbildungsjahres

6 Monate Ausbildungsvergütung des zweiten betrieblichen Ausbildungsjahres

1 Monat Ausbildungsvergütung des dritten betrieblichen Ausbildungsjahres

 

Bei technisch und kaufmännisch Auszubildenden:

10 Monate Ausbildungsvergütung des ersten betrieblichen Ausbildungsjahres

4 Monate Ausbildungsvergütung des zweiten betrieblichen Ausbildungsjahres

 

jeweils zuzüglich eines Aufwands für Sozialaufwendungen von 20 %.

 

Wie erfolgt die Erstattung der Ausbildungsvergütung

Die Bruttosummen der Auszubildenden werden beim Monatsabschluss an Soka-Bau gemeldet.  

Die Soka-Bau errechnet daraus Ihren Anspruch.

Für Fragen zu diesem Erstattungsverfahren und den Fördervoraussetzungen wenden Sie sich bitte direkt an die SOKA-BAU.