Die > "Ersten Schritte" können Sie sich als Gesamt-PDF zum Ausdrucken auch herunterladen. |
Über das Hauptmenü gelangen Sie zur Lohnabrechnung.
Bei einer typischen Abrechnung werden die Menüpunkte (1 bis 6) von oben nach unten abgearbeitet.
Erläuterungen:
Falls erforderlich, aktualisieren Sie die Stammdaten von Mitarbeitern oder Ihrer Firma.
|
|
Erfassen Sie hier die Stunden, Gehälter und Stundenlöhne sowie alle weiteren Lohnarten. Die Lohnerfassung kann beliebig unterbrochen oder wiederholt werden.
|
|
Drucken Sie anschließend die Verdienstbelege für alle oder für einzelne Mitarbeiter.
|
|
Danach erstellen Sie den Monatsabschluss. Der Monat ist damit vorerst abgeschlossen. Falls Sie an dieser Stelle feststellen, dass noch Änderungen in der Lohnabrechnung vorgenommen werden sollen, können Sie alle vorhergehenden Schritte beliebig oft wiederholen.
|
|
Wenn Sie Bankverbindungen hinterlegt haben, können Sie hier eine Zahlungsliste drucken sowie eine Austauschdatei für Homebanking-Programme oder das Online-Banking erzeugen. Auch das Drucken von Überweisungen ist hier möglich.
|
|
Alle anliegenden Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt können Sie hier auf einfache Weise elektronisch an das Quick-Lohn Meldecenter versenden. Danach ist der Monat endgültig abgeschlossen, Änderungen sind jetzt nicht mehr möglich. Später festgestellte Fehler können über eine Korrekturabrechnung (maximal bis April des Vorjahres zurück) korrigiert werden. |
Die Krankenkassen verlangen die Abgabe der Meldungen über die zu zahlenden SV-Beiträge („Beitragsnachweise“) zum 19./20. eines Monats. Eine Endabrechnung zu diesem Zeitpunkt ist aber nicht in jedem Unternehmen möglich, weil oft z. B. auf Basis von Stundenlohn abgerechnet wird. Für diese Unternehmen bietet Quick-Lohn die Methode "Schätzung der SV-Beiträge" an. Sie führen diesen Menüpunkt dann einfach noch vor dem Monatsabschluss spätestens zum 19./20. des Monats durch. |
Erstellt die Beitragsnachweise für die Krankenkassen. Darin enthalten sind die voraussichtlichen SV-Beiträge für den aktuellen Monat. Differenzen, die sich mit der endgültigen Abrechnung am Monatsende ergeben, werden im Folgemonat immer automatisch hinzugerechnet bzw. abgezogen, so dass die Krankenkassen auf jeden Fall die korrekten Beiträge erhalten. Versenden Sie anschließend die Beitragsnachweise über den Menüpunkt Meldecenter an die Krankenkassen. Die Schätzung kann bei Bedarf prozentual insgesamt oder für einzelne Krankenkassen beeinflusst werden. Mehr Informationen dazu lesen Sie unter Abschnitt 10. |
Allgemeiner Hinweis zur grundsätzlichen Bedienung von Quick-Lohn: |
|
1. Für die Auswahl eines Buttons bieten sich immer folgende Möglichkeiten:
|
|
2. Als Hilfefunktionen zum jeweiligen Eingabefeld:
|