Ausländischer Arbeitgeber - Entsendebetrieb (Gerüstbau)

Einige Hinweise vorweg

Eine Entsendung liegt vor, wenn Arbeitnehmer im Rahmen eines ausländischen Beschäftigungsverhältnisses zeitlich befristet nach Deutschland entsandt werden und hier mit einer mit A1-Bescheinigung arbeiten. Diese Arbeitnehmer unterliegen nicht den Vorschriften der deutschen Sozialversicherung, sondern werden SV-rechtlich im Heimatland geführt. Dies gilt auch für die Unfallversicherung. Das bedeutet, dass in Deutschland keinerlei SV-Meldungen erforderlich und möglich sind, auch keine Sofortmeldungen.

Die Mitarbeiter führen in Deutschland nur die Lohnsteuer ab.

Gerüstbaubetriebe, die ihren Sitz im Ausland haben und zur Ausführung von Bautätigkeiten Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, sind jedoch verpflichtet, ihre Tätigkeit der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA GERÜSTBAU) anzuzeigen. Sie nehmen ebenso wie Gerüstbaubetriebe mit Sitz in Deutschland am Urlaubskassenverfahren der SOKA GERÜSTBAU teil. Die Ermittlung der Urlaubsansprüche und die Urlaubsgewährung unterscheiden sich nicht von inländischen Betrieben.

Für Entsendebetriebe gilt nur das Urlaubskassenverfahren. Andere Leistungen, wie z. B. in der Berufsbildung oder der Zusatzversorgung, werden an Entsendebetriebe nicht gewährt. Für diese Arbeitnehmer muss kein ZVK-Beitrag (Zusatzversorgungskasse) abgeführt werden.

Die Winterbauförderung (Saison-Kug, MWG, ZWG) gilt für diese Betriebe nicht. Eine Winterbeschäftigungsumlage ist nicht zu entrichten. Die Lohnart "Lohnausgleich" sowie Schlechtwetterlohnarten können nicht abgerechnet werden.

Angestellte Arbeitnehmer nehmen nicht am Entsendeverfahren teil.

 

So handhaben Sie die Stammdatenanlage in Quick-Lohn

Grundsätzlich legen Sie die Firma / den Mandanten wie eine inländische Firma an (> Mandant anlegen):

1. Schritt:Im Menü LohnabrechnungStammdatenverwaltung Firmendaten tragen Sie bitte im Feld Betriebsnummer "00000000" ein.

2. Schritt:Die Firma wird ohne Unfallversicherung abgerechnet, deshalb setzen Sie bitte kein Häkchen im Feld Firma ist uv-pflichtig.

3. Schritt:Im Menü LohnabrechnungStammdatenverwaltungBaubeitragsdaten tragen Sie im Feld Entsendebetrieb (0/1) eine "1" ein. Quick-Lohn erkennt damit die besonderen Regelungen.
Der geringere Prozentsatz für die Umlage (2026: 19,6 %)  wird automatisch eingesetzt beim Verlassen des Menüs mit Esc - Verlassen & Speichern.

4. Schritt:Für die Neuanlage der Mitarbeiterdaten wechseln Sie zum Menü LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten. Gehen Sie auf den Button F7 - Neuen Mitarbeiter anlegen. Im Eingabeassistenten wird Ihnen die nächste freie Personalnummer vorgeschlagen. Legen Sie nun das Eintrittsdatum und den Mitarbeitertyp fest. Wählen Sie Komplett beitragsfrei bei Beschäftigungsart. Quick-Lohn füllt automatisch in Mitarbeiterdaten Teil 1 die relevanten Stammdatenfelder für diese Beschäftigungsart aus.(> komplett beitragsfreie Mitarbeiter)
Personengruppe: "000"
Tätigkeitsschlüssel: "000000000"
Beitragsgruppenschl.: "0000"
GTS: "0"
Krankenkassen-Nr.: "20" (Proforma Krankenkasse)
Umlagekassen-Nr.: "20" (Proforma  Krankenkasse)

5. Schritt:Ergänzen Sie die restlichen Mitarbeiterdaten.
Hinweis: Ein Eintrag im Feld Steuerliche IdNr ist erforderlich.

 

Bei der Erfassung der Lohnarten gibt es keine Unterschiede.

Quick-Lohn erzeugt beim Monatsabschluss eine Meldedatei (XML-Datei), die Sie im Online-Portal der SOKA GERÜSTBAU hochladen können. (> Monatsmeldung an die SOKA-Gerüst)

Wenn Sie im Menü LohnabrechnungStammdatenverwaltungMitarbeiterdaten Teil 2 die SOKA-Arbeitnehmer-Nr. eintragen, kann diese Datei auch für Entsendebetriebe genutzt werden.