Fehlzeitenverwaltung

rechtlicherhintergrund Einige Hinweise vorweg

Abhängig von der Fehlzeit ermittelt das Programm automatisch die Steuertage, SV-Tage und den Wert für Anzahl U (Anzahl der Unterbrechungen Entgeltzahlung). Meldungen zur Sozialversicherung können nur dann richtig erfolgen, wenn die Fehlzeiten korrekt erfasst werden.

Reicht die Fehlzeit über das Monatsende hinaus bleibt bei Fehlzeiten das Feld Ende frei. Das Ende wird erst in dem Monat eingetragen, in dem die Fehlzeit tatsächlich endet. Davon ausgenommen ist nur im Bauhauptgewerbe die Fehlzeit Elternzeit (> ausführlich).

 

Erfassung der Fehlzeiten

Die Abwesenheit erfassen Sie in der Lohnerfassung über den Kalender mit dem entsprechenden Kalenderbuchstaben (U= Urlaub, K=Krank usw.). Liegen Wochenenden in dem bescheinigten Zeitraum (z.B. lt. Krankenschein), werden auch diese im Kalender mit dem entsprechenden Kalenderbuchstaben (mit Null Stunden) erfasst.

Nach der Kalendererfassung erzeugt das Programm die Fehlzeiteintragungen auf Basis spezieller fester Lohnarten selbständig. Wird ohne Kalendarium gearbeitet, tragen Sie die Fehlzeiten selbst ein. Für jeden Monat können pro Mitarbeiter maximal 3 Fehlzeiten hinterlegt werden.

Auch wenn die Fehlzeit bis einschl. dem letzten Tag des Monats im Kalender erfasst wurde, ist nicht automatisch anzunehmen, dass mit diesem Tag die Fehlzeit endet. Die Fehlzeit könnte genauso gut im nächsten Monat weitergehen. Deshalb kommt vom Programm ein Hinweis, das Endedatum gegebenenfalls selbst einzusetzen. Wird das vergessen, kann es auch noch im Folgemonat nachgeholt werden. Im April wäre also ein Eintrag Beginn 12.03.2024, Ende: 31.03.2024 zulässig.

Wenn das Ende der Fehlzeit noch nicht bekannt ist, bleibt es prinzipiell offen. In dem Monat, in dem das Ende der Fehlzeit liegt,  wird es dann auch eingetragen. Die Eintragung umfasst immer den kompletten Zeitraum der jeweiligen Fehlzeit über Monatsgrenzen hinweg.

hmtoggle_plus1Beispiele zur Erfassung der Fehlzeit

 

Die Fehlzeitenarten

hmtoggle_plus1Übersicht aller Fehlzeiten