Bei festen Lohnarten ist die Schreibweise des Lohnartennamens exakt vorgegeben. Spezielle Eigenschaften der festen Lohnarten werden vom Programm nur erkannt, wenn die Schreibweise des Lohnartennamens genau übereinstimmt. Im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Lohnarten wird bei Aufruf der Lohnart hinter dem Lohnartennamen in grüner Schrift (feste Lohnart) angezeigt. Wenn das nicht angezeigt wird, ist die Schreibweise falsch und die Lohnart kann nicht ihren Zweck erfüllen. Die Schreibweise vorhandener fester Lohnarten darf auch nicht geändert werden.
Die hier aus Platzgründen nebeneinander dargestellten Ziffern des Lohnartenschlüssels werden im Programm untereinander angezeigt.
Die Kontierung betrachten Sie bitte als Vorschlag:
Lohnart |
Erfass. |
Lohnsteuer- |
Kalend. |
SKR 03 (SKR 04) |
Erläuterungen |
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Aushilfslohn |
Std. |
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4190 (6030) |
Hauptlohnart bei Aushilfen (Mitarbeitertyp : HI) |
Gehalt |
Std. |
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4120 (6020) |
Hauptlohnart bei Angestellten (Mitarbeitertyp : AN) |
Grundlohn |
Std. |
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4110 (6010) |
Hauptlohnart bei Arbeitern (Mitarbeitertyp : AR) |
Ausbildungsvergütung |
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4110 (6010) |
Hauptlohnart bei Auszubildenden (Mitarbeitertyp : AZ) |
VL AG-Leistung |
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4170 (6080) |
z. B. 26.00 |
VL Gesamtbetrag |
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1750 (3770) |
z. B. -40.00 (negativ!!!) |
VL2 Gesamtbetrag |
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Ausführliche Erläuterungen zu vermögenswirksamen Leistungen finden Sie hier. |
Altersvorsorge |
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1748 (3725) |
z. B. -100.00 |
Altersv. AG SV-frei |
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88 |
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4140 (6130) |
z. B. 60,00 |
Altersv. AN SV-frei |
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88 |
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4140 (6130) |
Steuer- und beitragsfreier Anteil des Arbeitnehmers zur Altersvorsorge. (Einzelheiten und Beispiele finden Sie in Online-Hilfe / Stichwort / Altersvorsorge). |
Altersvorsorge 2 |
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1748 (3725) |
analog Altersvorsorge für einen 2. Vertrag |
Altersv. AG SV-pfl. |
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88 |
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4145 (6060) |
Steuerfreier, aber beitragspflichtiger Zuschuss des Arbeitgebers zur Altersvorsorge (seltener Fall). |
Altersv. AN SV-pfl. |
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88 |
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4145 (6060) |
Steuerfreier, aber beitragspflichtiger Anteil des Arbeitnehmers zur Altersvorsorge (seltener Fall). |
Freiw. KV-Zuschuss |
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24 |
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4140 (6130) |
z. B. 180.00 |
Freiw. KV-Beitrag |
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1742 (3740) |
z. B. -360.00 (negativ!!!) |
Freiw. PV-Zuschuss |
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24 |
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4140(6130) |
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Freiw. PV-Beitrag |
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Freiw. PV-Beitrag |
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4140 (6130) |
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Krankheitslohnfortz |
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K |
4101 (6001) |
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bei Fester Betrag/ %-Satz im Lohnartenschlüssel können Sie 100%E eintragen, wenn 100% des Effektivstundenlohns errechnet werden sollen. Ausführlich hier. |
Krankheitslohnabzug |
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4102 (6002) |
z. B. -176.74 |
Feiertagslohnfortz. |
Std. |
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F |
4110 (6010) |
Feiertagslohnfortzahlung. Die abgerechneten Stunden werden im Journal gedruckt. |
Mutterschaftsgeld |
Tage |
15 |
M |
4140 (6130) |
Für Betriebe, die am Umlageverfahren teilnehmen, wird ein Erstattungsantrag erstellt, wenn diese Lohnart abgerechnet wurde. Ausführlich siehe hier. |
Beschäftigungsverbot |
Std. |
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4100 (6000) |
(Erfassungseinheit Std. bei Stundenlöhnern) Abrechnung bei Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft. Ausführlich siehe hier. |
KU-Geld |
Std. |
15 |
R |
4130 (6110) |
Ausgezahlter Betrag bei Kurzarbeit, der von der Arbeitsagentur auf Antrag erstattet wird, einschließlich der Fortzahlung des KU-Geldes bei Krankheit (Erkrankung während der Kurzarbeitszeit). |
KU-Krankengeld |
Std. |
15 |
V |
4130 (6110) |
Erkrankung v o r der Kurzarbeitszeit. Ausgezahlter Betrag bei Kurzarbeit, der von der Krankenkasse auf Antrag erstattet wird. Hier finden Sie ausführliche Hinweise zu Kurzarbeit |
Feiertagslohn KUG |
Std. |
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Y |
4110 (6010) |
Gehört zum ganz normalen Arbeitsentgelt, ist also im zu versteuernden Entgelt enthalten. Der Arbeitgeber übernimmt die Arbeitnehmeranteile zur SV (seltener Fall). Ausführlich unter Feiertag in der Kurzarbeitszeit. |
Fiktiver Zuschlag |
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Diese seltsame Lohnart wird benötigt bei Kurzarbeit, wenn lt. Tarifvertrag zu zahlende Mehrarbeitszuschläge nicht gewährt werden (Erhöhung des Istentgelts). |
Freiw. RV-Zuschuss |
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4140 (6130) |
z. B. 215.00 |
Freiw. RV-Beitrag |
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1742 (3740) |
z. B. -430.00 ( negativ!!! ) |
Urlaubsentgelt |
Std. |
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U |
4110 (6010) |
Laufendes Entgelt. |
Zusätzl. Urlaubsgeld |
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4110 (6010) |
Einmalzahlung |
Urlaubsabgeltung - Bauhauptgewerbe - Maler / Gerüstbau - Dachdecker |
Std. |
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4110 (6010) 4110 (6010) 4110 (6010) 4110(6010) |
Einmalzahlung, Abgeltung für nicht genommene Urlaubstage. |
Abfindg(5/5) sv-frei |
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10 |
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4110(6010) |
Für diese Lohnart werden die Steuern nach der sogenannten Fünftelungsmethode bestimmt und auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen. Der voraussichtliche Jahresarbeitslohn darf diese Entschädigung nicht enthalten. Ausführliche Erläuterungen finden Sie in Fünftelregelung. |
Zuwendg(5/5) sv-pfl. |
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10 |
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4110(6010) |
Für diese Lohnart werden die Steuern nach der sogenannten Fünftelungsmethode bestimmt und auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen. Der voraussichtliche Jahresarbeitslohn darf diese Entschädigung nicht enthalten. Ausführliche Erläuterungen finden Sie in Fünftelregelung. |
Fiktives Entgelt |
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Bei Sonderzahlungen an Geringverdiener und gleichzeitiger vorübergehender Beitragsfreiheit |
Versorgungsbezüge |
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8 |
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4120(6020) |
z. B. 200.00 Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge, bei deren Abrechnung der Versorgungsfreibetrag berücksichtigt wird. |
Versorgungsbezug SdZ |
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8 |
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4120(6020) |
z. B. x=2 bei steuerbegünstigtem Weihnachtsgeld Steuerbegünstigter Versorgungsbezug als Sonderzahlung (z. B. für Weihnachtsgeld). Siehe auch unter Versorgungsbezüge/Betriebsrente. |
Pfändung |
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1746(3760) |
z. B. -180.00 |
Dreiz. Monatseink. - nur Bauhaupt |
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4100(6000) 4100(6000) |
Einmalzahlung Im Dachdeckerhandwerk wird die Erstattung durch SOKA-Dach in der Kostenstellenliste und im Buchungsbeleg berücksichtigt. |
Nachzahlg. mit U1/U2 |
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4100(6000) |
Umlagepflichtige Nachzahlung für zurückliegende Monate.Ausführlich hier. |
SFN-Freianteil Steu |
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Bei der Abrechnung von SFN-Zuschlägen vom Programm ermittelte Freibeträge für Lohnsteuer bzw. SV-Beiträge. Ausführlich unter SFN-Zuschläge. |
SFN-Freianteil SozV
Fehlzeiten |
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Bei der Abrechnung von SFN-Zuschlägen vom Programm ermittelte Freibeträge für Lohnsteuer bzw. SV-Beiträge. Ausführlich unter SFN-Zuschläge
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Unentschuld. Fehlen |
Std. |
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f |
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Unbezahlter Urlaub |
Std |
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u |
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Pflege krankes Kind |
Std. |
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p |
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Ausführlich hier. |
Arbeitskampf |
Std. |
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s |
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Krankengeld |
Std. |
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k |
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Ausführlich hier.In der Kalendariumserfassung kann mit dieser Lohnart die Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse nach Ende der Krankheitslohnfortzahlung erfasst werden. |
Elternzeit |
Std. |
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e |
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Ausführlich hier. |
Wehrübung |
Std. |
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g |
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Pflegezeit |
Std. |
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t |
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Ausführlich hier. |
Freistellung unbez. |
Std. |
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r |
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Lohnarten zur Führung eines Stunden-/Geldkontos |
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Ausführliche Hinweise hierzu finden Sie unter Stundenkonto |
Std-Rückstellung |
Std. |
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Diese Lohnart wird beim Führen eines automatischen Stundenkontos vom Programm aufgerufen, wenn Mehrarbeitsstunden geleistet wurden. |
Std-Auszahlung |
Std. |
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C |
Diese Lohnart wird beim Führen eines automatischen Stundenkontos vom Programm aufgerufen, wenn die Sollarbeitszeit nicht erreicht wurde. Achtung Bau: In der Saison-Kurzarbeiter-Zeit wird die Lohnart Std-Auszahlung SW verwendet |
Std-Abgeltung |
Std. |
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Die Lohnart wird genutzt wenn ein Guthaben aus dem Stundenkonto ausgezahlt werden soll, ohne dass die Stunden "abgebummelt" werden sollen oder bei Austritt des Mitarbeiters |
Std-Ausz. Aufstockg |
std. |
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Die Lohnart wird gebraucht, wenn der Mindestlohn höher ist als der angesparte Lohn auf dem Stundenkonto, z. B. nach einer gesetzlichen Erhöhung des Mindestlohns |