Feste Lohnarten für die Baubranchen

Bei festen Lohnarten ist die Schreibweise des Lohnartennamens exakt vorgegeben. Spezielle Eigenschaften der festen Lohnarten werden vom Programm nur erkannt, wenn die Schreibweise des Lohnartennamens genau übereinstimmt. Im Bereich LohnabrechnungStammdatenverwaltungLohnarten wird bei Aufruf der Lohnart hinter dem Lohnartennamen in grüner Schrift (feste Lohnart) angezeigt. Wenn das nicht angezeigt wird, ist die Schreibweise falsch und die Lohnart kann nicht ihren Zweck erfüllen. Die Schreibweise vorhandener fester Lohnarten darf auch nicht geändert werden.

Umfassende Erläuterungen zu den Komplexen Saison-Kurzarbeit und Urlaubsberechnung finden Sie unter

> Abrechnung in der Winterzeit (Bauhauptgewerbe)

> Abrechnung in der Winterzeit (Dachdeckergewerbe)

> Urlaubsberechnung Bauhauptgewerbe

> Urlaubsberechnung Dachdeckergewerbe

> Urlaubsberechnung Malergewerbe.

 

Die hier aus Platzgründen nebeneinander dargestellten Ziffern des Lohnartenschlüssels werden im Programm untereinander angezeigt.

Die Kontierung betrachten Sie bitte als Vorschlag.

Lohnart

Erfass.
Einheit

Lohnsteuer-
bescheinigung
Zeile

Kalend.
Zeichen

SKR 03

SKR (04)

Erläuterungen

Urlaubsentgelt
- Bau, Maler
- Dachdecker

Std.
Std.

 

U
U

4110(6010)
4110(6010

Laufendes Entgelt
Maler und Bauhauptgewerbe: Bei Arbeitern schlägt das Programm einen Wert vor bei erstmaliger Erfassung mit Kalendarium oder Drücken der F8-Taste. In den Mitarbeiterdaten wird das gewährte Urlaubsentgelt kumuliert. Im Buchhaltungsbeleg und der Kostenstellenliste wird die Erstattung des Urlaubsentgelts zusammen mit dem  Zusätzl. Urlaubsgeld berücksichtigt.
Dachdecker: Mit der F8-Taste lässt sich der Wert gemäß Tarifvertrag ermitteln.

Urlaubsentgelt VJ  

Std.

 

U

4110(6010)

Nur Dachdecker:
Wie Urlaubsentgelt, für den Urlaub aus dem Vorjahr.

Mehraufw.-Wintergeld

Std.

 

 

4130(6110)

1.00 je Stunde
Wird für jede tarifliche Arbeitsstunde in der Zeit vom 15. Dezember bis Ende Februar gewährt. Im Buchungsbeleg und der Kostenstellenliste wird die Erstattung durch die Arbeitsagentur berücksichtigt.

Zuschuss-Wintergeld

Std.

 

 

4130(6110)

2,50 je Stunde
Bau, Dachdecker: Wird für jede vom Stundenkonto zur Verhinderung von Saison-Kug eingebrachte Stunde gezahlt und von der Arbeitsagentur erstattet.

Überbrückg krank LFZ

Std.

 

G

 

Bei Krankheit fortgezahltes Überbrückungsgeld.
Es gelten alle Erläuterungen bei Überbrückungsgeld und Krankheitslohnfortz..

Saison-KU-Geld

Std.

15

W

4130(6110)

Ersetzt seit Dezember 2006 das WA-Geld.
Wird von der Arbeitsagentur erstattet, einschließlich der Fortzahlung des Saison-Kug bei Krankheit (Erkrankung während witterungsbedingter Ausfallzeiten, ehm. Schlechtwetter).

Saison-KU-Krankeng.

Std.

15

P

4130(6110)

Erkrankung  v o r  der Saison-Kug-Zeit. Ausgezahltes Saison-Kug, das von der Krankenkasse auf Antrag erstattet wird.

ZVK-Beitrag st.-frei

 

88

 

1390/1390
(1370/1370)

Bei Geldwerter Vorteil steht die 1, weil der Betrag an die ZVK abgeführt und nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird.
Weitere Erläuterungen siehe unter ZVK-Beitrag.

ZVK-Beitrag pau. St

 

 

 

1390/1390
(1370/1370)

Wie ZVK-Beitrag st.-frei, aber mit 20% Pauschalversteuerung (Ausnahmefall).

ZVK-Beitrag ind. St.

 

 

 

1390/1390
(1370/1370)

Wie ZVK-Beitrag st.-frei, aber individuell versteuert (Ausnahmefall, z. B. bei Steuerklasse 6 im 2. Arbeitsverhältnis).

Urlaubsabgeltg. SOKA

 

 

 

4110(6010)

Einmalzahlung nach Ausscheiden des Mitarbeiters
Die Auszahlung erfolgt durch SOKA-BAU, die SV-Beiträge führt die Firma ab (nur Bauhauptgewerbe). Ausführlich siehe hier.

Std-Auszahlung SW

Std.

 

S

0970(3070)

Bau, Dachdecker:
Vom Stundenkonto zur Verhinderung von Saison-Kug eingebrachte Stunden, für die Zuschuss-Wintergeld gezahlt wird.

Winterbauumlage AN

 

 

 

4160(6150)

Nur Bauhauptgewerbe/Dachdecker:
Abzugslohnart für den AN-Teil an der Winterbauumlage (0.8% des Bruttolohns).

Dachd.-Ausfallgeld

Std.

 

E

4110(6010)

Nur Dachdecker:
Von SOKA-Dach erstattete Zahlung bei witterungsbedingtem Arbeitsfall in den Monaten April, Oktober und November. Max. 53 Stunden je Beschäftigten und Kalenderjahr.