Neu ab 2019
Wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein arbeitgeberfinanziertes Firmenfahrrad (unter 25 km/h) zur Verfügung stellt - also zusätzlich zum Gehalt - entfällt ab 2019 die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung. die private Nutzung stellt zwar einen geldwerten Vorteil dar, jedoch unterliegt dieser ab dem 01.01.2019 nicht mehr der Lohnsteuer- u. Sozialversicherungspflicht. Es erfolgt somit keine Erfassung auf dem Verdienstbeleg.
Die Steuerbefreiung gilt sowohl für Elektrofahrräder als auch für herkömmliche Fahrräder, die nach dem 31.12.18 und vor dem 01.01.2022 angeschafft werden.
Die Steuerbefreiung gilt nicht für die Modelle mit Leasing, bei denen die Finanzierung mittels Gehaltsumwandlung durch den Arbeitnehmer erfolgt.
Die Berechnung der Bemessungsgrundlage wurde inzwischen mehrfach geändert. Vom 01.01.2019 - 31.12.2019 galt als Bemessungsgrundlage die halbierte Summe der unverbindlichen Preisempfehlung. Ab dem 01.01.2020 wird diese Bemessungsgrundlagen von einem Viertel der unverbindlichen Preisempfehlung berechnet.
E-Scooter
Nach der maßgebenden Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung handelt es sich bei einem E-Scooter um ein Kraftfahrzeug mit der Folge, dass u.E. die Regelungen für Elektrofahrzeuge
anzuwenden sind. Bitte lesen Sie dazu den Artikel zum Firmenfahrzeug (PKW-Nutzung).
So berechnen und handhaben Sie die Fahrradnutzung im Quick-Lohn
Hierbei ist auf Grund der Finanzierung und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu unterscheiden.
E-Bike und Fahrrad - die Finanzierung erfolgt nur durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber stellt seinem Arbeitnehmer (AN) ein Firmenfahrrad zur Verfügung. Bei Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit von 25 km/ ist bei diesen Fahrrädern der geldwerte Vorteil für die Fahrten zur Arbeit Lohnsteuer- u. Sozialversicherungspflichtig.
1. E-Bike unter 25 km/h und Fahrrad (AG-Finanzierung)
Das Firmenfahrrad ist weder Lohn- noch Sozialversicherungspflichtig. Eine Erfassung über den Verdienstbeleg ist nicht erforderlich. Ein Vermerk der Überlassung des Firmenfahrrads erfolgt nur in der Personalakte.
2. E-Bike über 25 km/h (AG-Finanzierung)
Details
E-Bikes die selbständig schneller als 25 km/h fahren, gelten als Kraftfahrzeuge. Sie sind somit zulassungspflichtig und deshalb den PKWs gleichgestellt. Für Sie gelten die Regelungen für Elektroautos.
Für Räder, die Sie im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2030 dem Mitarbeiter erstmals überlassen, wird ab 2020 werden die Sachbezüge mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage berechnet. Dies gilt auch für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte.
Für die Lohnabrechnung im Programm verfahren Sie wie folgt:
1. Schritt:Ermitteln Sie außerhalb des Programms die Werte für die Fahrten zur Arbeit:
Beispiel:
Grunddaten
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Anschaffung in 2020, der Bruttolistenpreis des Fahrrad beträgt 4.029,00 €.
Das Rad wurde komplett durch den Arbeitgeber finanziert.
Einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit: 8 km
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Berechnung der Bemessungsgrundlage auf volle 100,00 € abgerundet
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4.000,00 € x 0,25 = 1.000,00 €
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1% Regelung pro Monat
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1.000,00 € x 1% = 10 €
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Geldwerter Vorteil für Fahrten zur Arbeit:
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0,03% x 1.000,00 € x 8 km = 2,40 €
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Davon könnten pauschal versteuert werden:
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15 Tage x 8 km x 0,30 € = 36,00 € (nicht im Beispiel)
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2. Schritt:Verwenden Sie die folgenden Lohnarten (falls nicht vorhanden, bitte aktivieren). Hinweise zur Aktivierung einer neuen Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen oder nutzen Sie dazu die Übersicht der Lohnarten am Ende des Artikels. In der Lohnerfassung fügen Sie die entsprechenden Lohnarten mittels des Button F5-Weitere Lohnarten hinzu.
- Rad-Nutzung
- Firmen-Rad km pfl.
- Firmen-Rad km pauAG (ggf)
-
Ausschnitt aus dem Verdienstbeleg Details
Steuerpflichtig * EUR Anzahl EUR Steuerfrei * EUR Anzahl EUR EUR
------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------
Gehalt GV 3600.00 Rad-Nutzung -10.00
Rad-Nutzung GV 10.00 Firmen-Rad km pfl. -2.40
Firmen-Rad km pfl. GV 2.40
Steuerbrutto 3612.40 Gesamtbrutto 3612.40
Gesetzliche Abzüge -1374.00
LfE Vormonate Gesamt Nettolohn 2238.40
Persönl. Be-/Abzüge -12.40
St-Tage 30 90 120
SV-Tage 30 90 120 Auszahlungsbetrag 2226.00
Gesamtbrutto (G) 3612.40 10966.16 14578.56
Steuerbrutto 3612.40 10666.16 14278.56
SV-Brutto (V) 3612.40 10666.16 14278.56
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E-Bike oder ein Fahrrad mittels Finanzierung durch den Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber stellt seinem Arbeitnehmer (AN) ein Leasingfirmenrad (Firmenfahrrad) zur Verfügung und der Arbeitnehmer beteiligt sich mittels Lohnverzicht an der Finanzierung der Leasingrate. Hierbei ist noch nach der Art des E-Bikes zu unterscheiden. Wird die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/ überschritten, so ist bei diesen Fahrrädern auch noch der geldwerte Vorteil für die Fahrten zur Arbeit Lohnsteuer- u. Sozialversicherungspflichtig.
1. E-Bike unter 25 km/h und Fahrrad (teilweise AN-Finanzierung)
Details
Für die private Nutzung des Fahrrads werden 1 % der auf volle 100,00 € abgerundeten Bemessungsgrundlage als geldwerter Vorteil festgesetzt und sind somit sozial- u. steuerpflichtig.
Für die Lohnabrechnung im Programm verfahren Sie wie folgt:
1. Schritt:Ermitteln Sie außerhalb des Programms die Werte für die Rad-Nutzung:
Beispiel :
Der Listenpreis für das E-Bike betrug zum Zeitpunkt der Anschaffung in 2019 2.049,00 €; für welches der Arbeitgeber eine monatliche Leasingrate 73,88 € + Versicherung (Basis) 5,62 €.an den Fahrradhändler bezahlt.
- halbierter gerundeter Bruttolistenpreis : 1.000,00 €
Geldwerter Vorteil für Privatfahrten (Radnutzung):
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1 % x 1.000 € = 10,00 €
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Kürzung Leasing (Rad Kürz-Brutto)
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73,88 € + 5,62 € = 79,50 €
|
2. Schritt:Verwenden Sie für die Rad-Nutzung die folgenden Lohnarten (falls nicht vorhanden, bitte aktivieren). Hinweise zur Aktivierung einer neuen Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen oder nutzen Sie dazu die Übersicht der Lohnarten am Ende des Artikels. In der Lohnerfassung fügen Sie die entsprechenden Lohnarten mittels des Button F5-Weitere Lohnarten hinzu. 3. Schritt: Rad-Nutzung
- Rad Kürz-Brutto
- Firmen-Rad km pauAG
- Firmen-Rad km pfl.
Ausschnitt aus dem Verdienstbeleg
Details
Steuerpflichtig * EUR Anzahl EUR Steuerfrei * EUR Anzahl EUR EUR
------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------
Gehalt GV 3600.00 Rad-Nutzung -10,00
Rad-Nutzung GV 10,00
Rad Kürz-Brutto GV -79,50
------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------
Steuerbrutto 3530,50 Gesamtbrutto 3530,50
Gesetzliche Abzüge -1343,94
----------------------------------------
LfE Vormonate Gesamt Nettolohn 2186,51
------------------------------------------------- Persönl. Be-/Abzüge -10,00
St-Tage 30 0 30 ----------------------------------------
SV-Tage 30 0 30 Auszahlung EUR 2176,56
Gesamtbrutto (G) 3530,50 0.00 3530,50 ========================================
Steuerbrutto 3530,50 0.00 3530,50
SV-Brutto (V) 3530,50 0.00 3530,50
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Dieses Modell wird momentan von vielen Fahrradhändlern beworben. Ob es für Ihr Unternehmen bzw. Ihrem Arbeitnehmer wirklich sinnvoll ist, entscheiden letztendlich Sie selbst. Allerdings wäre eine Gehaltserhöhung von 79,50 € rein rechnerisch betrachtet sinnvoller für den Mitarbeiter (s. Vergleichsabrechnung):
Details
Steuerklasse 1 Kirche EV
Techniker Krank 15.30% (inkl. 0.70% ZB) Steuerfrei Jahr/Mon. --
_________________________________________________________________________________________________________________________
Steuerpflichtig * EUR Anzahl EUR Steuerfrei * EUR Anzahl EUR EUR
------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------
Gehalt GV 3679.50
------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------
Steuerbrutto 3679.50 Gesamtbrutto 3679.50
Gesetzliche Abzüge -1420.90
----------------------------------------
LfE Vormonate Gesamt Nettolohn 2258.60
------------------------------------------------- Persönl. Be-/Abzüge 0.00
St-Tage 30 0 30 ----------------------------------------
SV-Tage 30 0 30 Auszahlungsbetrag 2258.60
Gesamtbrutto (G) 3679.50 3679.50 3679.50 ========================================
Steuerbrutto 3679.50 3679.50 3679.50
SV-Brutto (V) 3679.50 3679.50 3679.50
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2. E-Bike schneller als 25 km/h (teilweise AN-Finanzierung)
Details
E-Bikes die selbständig schneller als 25 km/h fahren, gelten als Kraftfahrzeuge - sind also zulassungspflichtig und deshalb den PKWs gleichgestellt. Neben der 0,5 %-Regel stellen zusätzlich noch die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte einen geldwerten Vorteil dar und und sind mit 0,03% pro km zu versteuern.
Für die private Nutzung des Fahrrads werden 1 % der auf volle 100,00 € abgerundeten Bemessungsgrundlge als geldwerter Vorteil festgesetzt.
Für die Lohnabrechnung im Programm verfahren Sie wie folgt:
1. Schritt:Ermitteln Sie außerhalb des Programms die Werte für die PKW-Nutzung:
Beispiel :
Der Preis für das zulassungspflichtige E-Bike beträgt 8.099,00 €; für welches der Arbeitgeber eine monatliche Leasingrate 115,22 € + Versicherung (Basis) 5,62 €.an den Fahrradhändler bezahlt. Das Fahrrad wurde in 2020 angeschafft
- 1/4 des gerundeter Bruttolistenpreis: 2000 €
- Einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit: 8 km
Geldwerter Vorteil für Privatfahrten (Radnutzung):
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1 % x 2.000,00 € = 20,00 €
|
Kürzung Leasing (Rad Kürz-Brutto)
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115,22 € + 5,62 € = 120,62 €
|
Geldwerter Vorteil für Fahrten zur Arbeit:
|
0,03% x 2.000,00 € x 8 km = 4,80 €
|
Davon könnte pauschal versteuert werden:
|
15 Tage x 8 km x 0,30 € = 36,00 €
|
2. Schritt:Verwenden Sie für die Rad-Nutzung die folgenden Lohnarten (falls nicht vorhanden, bitte aktivieren). Hinweise zur Aktivierung einer neuen Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen oder nutzen Sie dazu die Übersicht der Lohnarten am Ende des Artikels. In der Lohnerfassung fügen Sie die entsprechenden Lohnarten mittels des Button F5-Weitere Lohnarten hinzu.
- Rad-Nutzung
- Rad Kürz-Brutto
- Firmen-Rad km pauAG
- Firmen-Rad km pfl.
Ausschnitt aus dem Verdienstbeleg
Details
Steuerpflichtig * EUR Anzahl EUR Steuerfrei * EUR Anzahl EUR EUR
------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------
Gehalt GV 3600.00 Firmen-Rad km pfl. -4,80
Firmen-Rad km pfl. GV 4,80 15%P Firmen-Rad km pauAG G 36.00 -36.00
Rad-Nutzung GV 20.00 Rad-Nutzung -20.00
Rad Kürz-Brutto GV -120.62
------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------
Steuerbrutto 3504.18
LfE Vormonate Gesamt
-------------------------------------------------
St-Tage 30 0 30
SV-Tage 30 0 30
Gesamtbrutto (G) 3544.98 3544,98 3544,98
Steuerbrutto 3504.18 3508,98 3508,98
SV-Brutto (V) 3504.18 3508,98 3508,98
|
Ob es für Ihr Unternehmen bzw. Ihrem Arbeitnehmer wirklich sinnvoll ist, entscheiden letztendlich Sie selbst. Allerdings wäre eine Gehaltserhöhung von 120,00 € rein rechnerisch betrachtet sinnvoller für den Mitarbeiter (s. Vergleichsabrechnung):  | Details |
Steuerpflichtig * EUR Anzahl EUR Steuerfrei * EUR Anzahl EUR EUR
------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------
Gehalt GV 3720,00
------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------
Steuerbrutto 3720,00 Gesamtbrutto 3720,00
Gesetzliche Abzüge -1441,98
----------------------------------------
LfE Vormonate Gesamt Nettolohn 2278,02
------------------------------------------------- Persönl. Be-/Abzüge 0,00
St-Tage 30 0 30 ----------------------------------------
SV-Tage 30 0 30 Auszahlungsbetrag 2278,02
Gesamtbrutto (G) 3720,00 3720,00 3720,00 ========================================
Steuerbrutto 3720,00 3720,00 3720,00
SV-Brutto (V) 3720,00 3720,00 3720,00
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Übersicht der Lohnarten)
Wenn Sie die entsprechende Lohnart nicht in dieser Tabelle finden, ist diese schon in Quick-Lohn vorhanden. Aktivieren Sie diese Lohnart im Menü Stammdatenverwaltung → Lohnarten. > neue Lohnart aktivieren
Lohnarten-name
|
Rad-Nutzung
|
Firmen-Rad km pauAG
|
Rad Kürz-Brutto
|
Firmen-Rad km pfl.
|
Geldwerter Vorteil
|
1
|
1
|
0
|
1
|
Gesamtbrutto
|
1
|
1
|
1
|
1
|
Steuerbrutto
|
1
|
2
|
1
|
1
|
SV-Brutto
|
1
|
0
|
1
|
1
|
Berufsgen-Brutto
|
1
|
0
|
1
|
1
|
Versorgungsbrutto
|
1
|
0
|
1
|
1
|
Einmalzahlung
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Durchschnittslohn
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Vormonatsvorgabe
|
1
|
1
|
1
|
1
|
Regelmäßig negativ
|
0
|
0
|
1
|
0
|
SFN-Grundlohn
|
1
|
0
|
1
|
2
|
Mindestlohn
|
9
|
9
|
9
|
9
|
Erfassungseinheit
|
|
|
|
|
Lohnsteuerbesch. Zeile
|
|
18
|
|
|
Fester Betrag/ %-Satz
|
|
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|
Kalendariumszeichen
|
|
|
|
|
Fibu-Kontonummer/n
|
|
|
|
|
SKR 03*
|
4152/8613
|
4175/8610
|
wie Lohn/Gehalt
|
4175/8610
|
SKR 04*
|
6072/4940
|
6072/4940
|
wie Lohn Gehalt
|
6090/4940
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* Die Konten beziehen sich auf einen Steuersatz von 19% und sind lediglich ein Vorschlag und können von Ihrer Buchhaltung abweichen. Bitte tragen Sie die entsprechenden, möglicherweise umsatzsteuerpflichtigen Konten, insbesondere für den Zeitraum 01.07.2020 -31.12.2020 ein.
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