Einige Hinweise vorweg
Die private Nutzung eines Firmenwagens stellt für den Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil dar, der der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht unterliegt.
Dieses Thema wird im Lexikon für das Lohnbüro auf mehr als 30 Seiten erläutert. Daraus erkennt man schon, dass dieses scheinbar einfache Thema in Deutschland sehr kompliziert ist. In diesem Hilfetext wird nur auf die PKW-Nutzung eingegangen. Für Besonderheiten wie Einsatzwechseltätigkeit, Kundendienstmonteure, doppelte Haushaltsführung u.a. fragen Sie unbedingt Ihren Steuerberater.
Wurde die Privatnutzung des Firmenwagens schriftlich (z.B. durch Arbeitsvertrag) ausgeschlossen, ist keine Versteuerung beim Arbeitnehmer notwendig.
So berechnen Sie die PKW-Nutzung
Berechnung der Höhe des geldwerten Vorteils
1.Die 1%-Methode:
oPKW-Nutzung:
Der Arbeitgeber stellt einem Arbeitnehmer einen Firmenwagen kostenlos zur privaten Nutzung zur Verfügung. Dem Arbeitnehmer entsteht dadurch ein zu versteuernder geldwerter Vorteil. Der zu versteuernde Betrag für reine Privatfahrten wird für mit 1% des Listenpreises des Wagens angesetzt.
Details
•1% des Listenpreises des Fahrzeugs: Egal wann und zu welchem Preis das Fahrzeug gekauft oder geleast wird, benötigen Sie immer den Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Dieser Wert gilt für die gesamte Nutzungsdauer des Fahrzeugs. •Für Elektro und Hybridfahrzeuge gilt ab 01.01.2019 eine Ausnahme. Die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung des Dienstwagens sinkt für vollelektrische Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge auf die Hälfte des Bruttolistenpreises, sofern sie nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden. Hybridfahrzeuge müssen allerdings eine rein elektrische Reichweite von mindestens 50 Kilometern aufweisen und eine Schadstoff-Obergrenze einhalten. •Fahrzeugnutzung mehrerer Fahrzeuge (Fahrzeugpool): Stehen dem Arbeitnehmer mehrere Fahrzeuge gleichzeitig zur Verfügung, so muss für jedes Fahrzeug die private Nutzung abgerechnet werden. Wenn die Fahrzeuge stattdessen nur abwechselnd zur Verfügung stehen, weil Sie von weiteren Mitarbeitern genutzt werden, muss die die PKW-Nutzung erst für alle Fahrzeuge insgesamt ermittelt werden. Die Aufteilung der Gesamtsumme PKW-Nutzung aller Fahrzeuge, erfolgt dann nach der Pro-Kopf-Aufteilung. •E-Scooter gehören verkehrsrechtlich zu den Fahrzeugen und werden wie ein Elektrofahrzeug behandelt.
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oPendelstrecke Weg zwischen Wohnung und Arbeit:
In der Regel wird der PKW auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit genutzt. Für diese Fahrten entsteht ein weiterer geldwerter Vorteil, welcher zusätzlich mit 0,03 % wird.
Details
•Berechnet werden 0,03% des Listenpreises für jeden Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit anzusetzen und zu versteuern. •Wird der Dienstwagen an weniger als 15 Tagen im Monat für die Pendelfahrten genutzt, kann die Berechnung mit 0,002 % erfolgen und der geldwerte Vorteil durch eine Einzelbewertung ermittelt werden. Dann sind für jede einzelne Fahrt die Entfernungskilometer mit 0,002 % des Listenpreises zu bewerten. •Wird das Fahrzeug für den Weg zwischen Wohnung und Arbeit nur für eine Teilstrecke eingesetzt und der übrige Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Park-and-ride-System) bestritten, ist bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils allerdings die gesamt Entfernung zu berücksichtigen. Eine Beschränkung auf die tatsächliche Entfernung darf nur erfolgen, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Firmenfahrzeugs nur für diese Teilstrecke zugesagt hat.
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2.Die Fahrtenbuchmethode:
Der Arbeitnehmer kann aber auch den privaten Nutzungsanteil durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ermitteln. Die PKW-Nutzung wird dann mit den tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Privatfahrten angesetzt. Diese Methode wird bevorzugt, wenn der Arbeitnehmer das Firmenfahrzeug nur sehr selten für private Zwecke nutzt. Elektronische Fahrtenbücher erkennt die Finanzverwaltung nur an, wenn sie nicht nachträglich verändert werden können bzw. Veränderungen vom Fahrtenbuchprogramm protokolliert werden. Fragen Sie unbedingt Ihren Steuerberater, worauf Sie hierbei achten müssen.
So handhaben Sie die PKW-Nutzung in Quick-Lohn
Üblicherweise wird die 1. Variante angewendet. Für die Lohnabrechnung im Programm verfahren Sie dafür wie folgt:
1. Schritt:Ermitteln Sie außerhalb des Programms die Werte für die PKW-Nutzung:
Ein Beispiel:
Bruttolistenpreis gerundet: 31.000 €; einfache Entfernung: 25 km
(Kraftstofffahrzeug, kein Fahrzeugpool, tägliche Pendelstrecke)
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Geldwerter Vorteil für Privatfahrten (PKW-Nutzung): |
1,00% x 31.000,00 € = 310,00 € |
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Geldwerter Vorteil für Fahrten zur Arbeit: |
0,03% x 31.000,00 € x 25 km = 232,50 € |
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Davon kann anteilig pauschal versteuert werden (Firmen PKW km pauAG.): |
15 Tage x 25 km x 0,30 € = 112,50 € |
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Der übersteigende Teil ist individuell steuerpflichtig (Firmen PKW km pfl.): |
232,50 € - 112,50 €= 120,00 € |
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Nachgewiesene Treibstoffkosten d. Privatfahrten aktueller Monat (PKW-Nutzwertmind.): |
180,00 € |
2. Schritt:Verwenden Sie für die PKW-Nutzung die folgenden Lohnarten (falls nicht vorhanden, bitte aktivieren). Hinweise zur Aktivierung einer neuen Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen oder nutzen Sie dazu die Übersicht der Lohnarten am Ende des Artikels. In der Lohnerfassung fügen Sie die entsprechenden Lohnarten mittels des Button F5-Weitere Lohnarten hinzu.
- PKW-Nutzung
- Firmen-PKW km pauAG
- Firmen PKW km pfl.
- PKW-Nutzwertmind.
Ausschnitt aus dem Verdienstbeleg
Details
Steuerpflichtig * EUR Anzahl EUR Steuerfrei * EUR Anzahl EUR EUR ------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------ Gehalt GV 3600.00 PKW Nutzwertmind. 180.00 PKW Nutzwertmind. GV -180.00 Firmen-PKW km pfl. -120.00 Firmen-PKW km pfl. GV 120.00 15%P Firmen-PKW km pauAG G 112.50 -112.50 PKW-Nutzung GV 310.00 PKW-Nutzung -310.00 ------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------ Steuerbrutto 3850.00 Gesamtbrutto 3962.50 Gesetzliche Abzüge -1514.87 ---------------------------------------- LfE Vormonate Gesamt Nettolohn 2447.63 ------------------------------------------------- Persönl. Be-/Abzüge -362.50 St-Tage 30 0 30 ---------------------------------------- SV-Tage 30 0 30 Auszahlungsbetrag 2085.13 Gesamtbrutto (G) 3962.50 0.00 3962.50 ======================================== Steuerbrutto 3850.00 0.00 3850.00
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Bitte beachten Sie: Diese Ausführungen gelten nur für Firmenwagen! Wenn einem Mitarbeiter Fahrtkosten für den eigenen PKW vergütet werden sollen, verwenden Sie die Lohnarten mit "Fahrgeld .." beginnend! > Fahrgeld
Übersicht der benötigten Lohnarten (PKW-Nutzung)
Die Lohnarten der PKW-Nutzung finden Sie im Bereich Stammdatenverwaltung → Lohnarten → F5 zusätzliche Lohnarten aktivieren. Hinweise zur Aktivierung einer neuen Lohnart finden Sie unter > neue Lohnart aktivieren / anlegen.
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