Einige Hinweise vorweg
•Für allgemeine Ausführungen zum Thema lesen Sie bitte > Geringfügige Beschäftigung.
•Prinzipiell werden geringfügig Beschäftigte genauso abgerechnet wie "normale" vollbeschäftigte Mitarbeiter.
•Bei der Beurteilung einer Beschäftigung beachten Sie das zusätzliche Urlaubsgeld und eventuell zu zahlendes Weihnachtsgeld. Erhält der Mitarbeiter regelmäßig z. B. 540,00 € laufendes Einkommen monatlich, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung, sondern um eine Beschäftigung als Midijob. Das regelmäßige Einkommen inkl. Sonderzahlung liegt dann über 538,00 €.
•Auch für geringfügig Beschäftigte gilt der Mindestlohn!
So handhaben Sie das Thema in Quick-Lohn
Fall 1: Regelmäßige Beschäftigung an allen 5 Tagen der Woche
Der Mitarbeiter arbeitet z. B. jeden Tag 2 Stunden. Tragen Sie im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 1 im Feld Zeitverteilung 1. Woche den Wert "2 2 2 2 2" ein. Im Bereich Mitarbeiterdaten Teil 2 tragen Sie im Feld Url-Tageanspruch/Jahr den Wert "30" (bzw. "28" oder "25") ein. Das Programm ermittelt bei der Abrechnung 30 Beschäftigungstage und einen Zuwachs an Urlaubstageanspruch von 2,5 (bzw. 2.33 oder 2.08).
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Fall 2: Regelmäßige Beschäftigung an weniger als 5 Tagen der Woche
Der Mitarbeiter arbeitet z. B. Montag, Mittwoch und Freitag jeweils 2 Stunden. Tragen Sie im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 1 und dort im Feld Zeitverteilung 1. Woche den Wert "2 0 2 0 2" ein. Im Bereich Mitarbeiterdaten Teil 2 tragen Sie im Feld Url-Tageanspruch/Jahr den reduzierten Urlaubsanspruch ein. Diese berechnet sich nach der Formel 30 (bzw. 28 oder 25) : 5 * Arbeitstage je Woche. In unserem Beispiel tragen Sie also 18 (bzw. 17 oder 15) ein. Das Programm ermittelt bei der Abrechnung 18 Beschäftigungstage und einen Zuwachs an Urlaubstageanspruch von 18:12 = 1,5 (bzw. 17:12=1,42 oder 15:12=1,25).
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Fall 3: Unregelmäßige Beschäftigung, Mitarbeiter arbeitet nur nach Bedarf
Da keine regelmäßige Beschäftigung und damit auch keine Sollzeit vorliegt, sollten Sie den Mitarbeiter ohne Kalender abrechnen (dies steuern Sie im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten mit einem Eintrag "K-"). Im Bereich Mitarbeiterdaten Teil 2 und dort im Feld Url-Tageanspruch/Jahr tragen Sie den Wert "30" (bzw. 28 oder 25) ein. Bei der Abrechnung schlägt das Programm 30 Beschäftigungstage vor. Überschreiben Sie die 30 durch die Anzahl der wirklich gearbeiteten Tage des Monats. Die Anzahl der Beschäftigungstage kann in jedem Monat anders sein. Die Frage "Beschäftigungstage ändern?" beantworten Sie mit Nein. Der Zuwachs an Urlaubstageanspruch ermittelt sich aus Beschäftigungstage : 12.
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Fall 4: Geringfügig Beschäftigter im Büro
Ein geringfügig Beschäftigter im Büro wird immer als Angestellter abgerechnet (Typ AN) und erhält Gehalt. Auch für ihn ist der ZVK-Beitrag für die zusätzliche Altersversorgung an die Malerkasse abzuführen.
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