Einige Hinweise vorweg
•Für allgemeine Ausführungen zum Thema lesen Sie bitte > Geringfügige Beschäftigung.
•Prinzipiell werden geringfügig Beschäftigte genauso abgerechnet wie "normale" vollbeschäftigte Mitarbeiter.
•Bei der Beurteilung der Geringfügigkeit einer Beschäftigung berücksichtigen Sie bitte das zusätzliche Urlaubsgeld und eventuell zu zahlendes Weihnachtsgeld. Erhält der Mitarbeiter z. B. ein regelmäßiges laufendes Einkommen von 556,00 € monatlich, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung, sondern um eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob). Das regelmäßige Einkommen inklusive Sonderzahlung liegt dann über 556,00 €.
Auch für geringfügig Beschäftigte gilt der Mindestlohn!
So handhaben Sie das Thema in Quick-Lohn
Fall 1: Regelmäßige Beschäftigung an allen 5 Tagen der Woche
Der Mitarbeiter arbeitet z. B. an jedem Tag 2 Stunden. Tragen Sie im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 1 im Feld Zeitverteilung 1. Wo den Wert "2 2 2 2 2" ein. Im Bereich Mitarbeiterdaten Teil 2 tragen Sie im Feld Url-Tageanspruch/Jahr den Wert "30" (bzw. "28" oder "25") ein. Das Programm ermittelt bei der Abrechnung 30 Beschäftigungstage und einen Zuwachs des Urlaubstageanspruchs von 30 / 12 = 2,5 (bzw. 2,33 oder 2,08) Tagen.
|
Fall 2: Regelmäßige Beschäftigung an weniger als 5 Tagen der Woche
Der Mitarbeiter arbeitet z. B. am Montag, Mittwoch und Freitag jeweils 2 Stunden. Tragen Sie im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 1 im Feld Zeitverteilung 1. Wo den Wert "2 0 2 0 2" ein. Im Bereich Mitarbeiterdaten Teil 2 tragen Sie im Feld Url-Tageanspruch/Jahr den reduzierten Urlaubsanspruch ein. Das Programm ermittelt bei der Abrechnung automatisch 18 Beschäftigungstage und einen Zuwachs des Urlaubstageanspruchs von 18 / 12 = 1,5 (bzw. 17 / 12 = 1,42 oder 15 / 12 = 1,25) Tagen.
|
Fall 3: Unregelmäßige Beschäftigung, Mitarbeiter arbeitet nur nach Bedarf
Da keine regelmäßige Beschäftigung und damit auch keine Sollzeit vorliegt, sollten Sie den Mitarbeiter ohne Kalendarium abrechnen (dies steuern Sie im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 2 durch den Eintrag "K-" im Feld Besonderheiten). Im Bereich Mitarbeiterdaten Teil 2 tragen Sie im Feld Url-Tageanspruch/Jahr den Wert "30" (bzw. "28" oder "25") ein. Bei der Abrechnung schlägt das Programm 30 Beschäftigungstage vor. Überschreiben Sie die "30" durch die Anzahl der wirklich gearbeiteten Tage des Monats. Die Anzahl der Beschäftigungstage kann in jedem Monat anders sein. Die Frage "Beschäftigungstage ändern?" beantworten Sie mit "Nein".
|
Fall 4: Geringfügig Beschäftigter im Büro
Ein geringfügig Beschäftigter im Büro wird immer als Angestellter abgerechnet (Mitarbeitertyp "AN") und erhält Gehalt. Auch für ihn ist der ZVK-Beitrag für die zusätzliche Altersvorsorge an die Malerkasse abzuführen.
|