Einige Hinweise vorweg
•Bei Auszubildenden und Praktikanten trägt der Arbeitgeber in bestimmten Fällen auch die AN-Anteile zur Sozialversicherung, so dass die Arbeitnehmer keinerlei Abzüge von ihrer Ausbildungsvergütung haben.
Folgende Fälle werden unterschieden:
Fall 1: Auszubildende und Praktikanten mit einem Entgelt unterhalb der Geringverdienergrenze von 325,00 €
•Die Geringverdienergrenze liegt seit August 2003 bei 325,00 €. Der AG trägt auch die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, wenn die Ausbildungsvergütung diese Grenze nicht übersteigt. •Wenn durch eine Sonderzahlung die Grenze überschritten wird, tragen AG und AN die Beiträge für das Entgelt über 325,00 € jeweils zur Hälfte. •Wird nur ein Bruchmonat abgerechnet, gilt die Geringverdienergrenze anteilig. •Gehen Sie über Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten und wählen Sie dort F6 - Neuen Mitarbeiter anlegen. Im Eingabeassistenten wird Ihnen die nächste freie Personalnummer vorgeschlagen. Legen Sie nun das Eintrittsdatum und den Mitarbeitertyp mit Azubi fest. Wählen Sie Pflichtversichert in der SV bei Beschäftigungsart.
•Azubis in betrieblicher Ausbildung mit Entgelt über 325,00 € werden weiterhin in der Personengruppe 102 abgerechnet. Der Azubi trägt seine Anteile zur Sozialversicherung wie auch schon bisher selber.
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Fall 2: Azubis in überbetrieblicher Ausbildung
•In manchen Fällen übernimmt der Träger der Ausbildung die AN-Anteile zur Sozialversicherung auch dann, wenn das Entgelt über 325,00 liegt. Diese Azubis nehmen am Umlageverfahren für U1/U2 nur dann teil, wenn keine Förderung nach § 76 Absatz 7 des dritten Buches SGB erfolgt. Wenn eine solche Förderung erfolgt, fallen keine Beiträge für U1 und U2 an. Dann tragen Sie in Mitarbeiterdaten Teil 2 im Feld Besonderheiten UL- ein. •Tragen Sie im Bereich Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Mitarbeiterdaten Teil 1 folgendes ein:
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Fall 3: Teilnehmer an freiw. sozialen Jahr (FSJ), freiw. ökologischen Jahr (FÖJ), Bundesfreiwilligendienst (BFU)
Ausführliche Erläuterung zur Abrechnung finden Sie hier.