Geringverdiener (Azubi, Praktikant), Arbeitgeber trägt den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein

Einige Hinweise vorweg

Bei Auszubildenden und Praktikanten trägt der Arbeitgeber in bestimmten Fällen auch die AN-Anteile zur Sozialversicherung, so dass die Arbeitnehmer keinerlei Abzüge von ihrer Ausbildungsvergütung haben.

 

Folgende Fälle werden unterschieden:

 

Fall 1: Auszubildende und Praktikanten mit einem Entgelt unterhalb der Geringverdienergrenze von 325,00 €

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Fall 2: Azubis in überbetrieblicher Ausbildung

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Fall 3: Teilnehmer an freiw. sozialen Jahr (FSJ), freiw. ökologischen Jahr (FÖJ), Bundesfreiwilligendienst (BFU)

Ausführliche Erläuterung zur Abrechnung finden Sie hier.