Geschenke an Geschäftspartner
Bei Geschenken an Geschäftspartner, deren Mitarbeiter oder andere Dritte ist je nach Höhe und Anlass wie folgt vorzugehen:
Fall 1: Geschenke bis zu 10,00 € (ohne jeglichem Anlass)
Die sogenannten Aufmerksamkeiten sind bis zu einem Wert von 10,00 € steuerfrei zu behandeln und das auch ohne jeglichem Anlass. Für kleinere Präsente wie Kugelschreiber oder USB-Sticks mit einem Wert von weniger als 10,00 € wird keine Steuer fällig, weder vom Schenkenden noch vom Beschenkten. Diese Aufmerksamkeiten gelten nicht als geldwerter Vorteil und sind deshalb auch nicht in der Lohnabrechnung zu erfassen. Der Wert mehrerer verschiedener Artikel wird auch nicht aufaddiert.
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Fall 2: Geschenke bis zu 60,00 € (mit persönlichem Anlass)
Geschenke bis 60,00 € pro Person und Jahr sind steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern diesem Geschenk ein persönlicher Anlass (bspw. Geburtstag oder Hochzeit) zu Grunde liegt. Wenn dies der Fall ist, aktivieren Sie hierfür im Menü Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Lohnarten (> neue Lohnart aktivieren / anlegen) die Lohnart "Sachbezug GP stfrei". Die Sachzuwendungen können jedoch keinem Mitarbeiter zugeordnet werden. Legen Sie hierfür einen > fiktiven Mitarbeiter, wie unter Gruppenunfallversicherung beschrieben, an. Bei diesem rechnen Sie die Sachzuwendung bis 60,00 € ab. |
Fall 3: Geschenke über 60,00 € (ohne jeglichen Anlass)
Für Sachzuwendungen ohne jeglichem persönlichen Anlass gilt pro Geschäftspartner und pro Jahr eine einmalige Freigrenze von 60,00 €.
Wird die Grenze überschritten, aktivieren Sie im Menü Lohnabrechnung → Stammdatenverwaltung → Lohnarten (> neue Lohnart aktivieren / anlegen) die Lohnart "Sachbezug GP pau 30%".
Die Sachzuwendungen können jedoch keinem Mitarbeiter zugeordnet werden. Legen Sie hierfür einen > fiktiven Mitarbeiter, wie unter Gruppenunfallversicherung beschrieben, an. Bei diesem rechnen Sie die Sachzuwendung über 60,00 € ab.
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Für die Fälle 2 und 3 gilt:
Die Kosten dürfen in der Finanzbuchhaltung allerdings nur bis zur Freigrenze in Höhe von 50,00 € als Betriebsausgabe berücksichtigt werden und das auch nur, wenn es sich hierbei um Geschenke handelt, welche vom Beschenkten rein betrieblich genutzt werden können. In diesen Fällen klären Sie bitte vor dem Kauf mit Ihrem Steuerberater, ob von einer rein betrieblichen Nutzung des Geschenks ausgegangen werden darf.