An SOKA-Bau werden monatlich die "gezahlten" Stunden gemeldet. Es wird damit die Einhaltung des Mindestlohnes überprüft.
Zu den "bezahlten" Stunden gehören:
•bezahlte geleistete Arbeitsstunden
•Feiertagsstunden
•Lohnfortzahlungsstunden (Krankheit)
Nicht dazu gehören u.a.:
•Urlaubsstunden
•Zuschläge, VWL
Wenn nach Akkord abgerechnet wird, können ggf die zugrunde liegenden Stunden nicht von Quick-Lohn ermittelt werden, da die Akkordstunden nicht der Arbeitszeit entsprechen. In diesem Fall empfiehlt es sich, Stunden mit der Lohnart Grundlohn abzurechnen und zusätzlich eine Lohnart Akkordzuschuss zu verwenden.