Gezahlte Stunden auf SOKA-Liste (Bauhauptgewerbe)

 

An SOKA-Bau werden monatlich die "gezahlten" Stunden gemeldet. Es wird damit die Einhaltung des Mindestlohnes überprüft.

Zu den "bezahlten" Stunden gehören:

bezahlte geleistete Arbeitsstunden

Feiertagsstunden

Lohnfortzahlungsstunden (Krankheit)

Nicht dazu gehören u.a.:

Urlaubsstunden

Zuschläge, VWL

 

achtung        Wenn nach Akkord abgerechnet wird, können ggf die zugrunde liegenden Stunden nicht von Quick-Lohn ermittelt werden, da die Akkordstunden nicht der Arbeitszeit entsprechen. In diesem Fall empfiehlt es sich, Stunden mit der Lohnart Grundlohn abzurechnen und zusätzlich eine Lohnart Akkordzuschuss zu verwenden.